Veranstalter-haftpflichtversicherung
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Was ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Wer Veranstaltungen ausrichtet, sollte sich mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung absichern. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine relativ kleine Firmenfeier oder eine groß geplante Podiumsdiskussion handelt. Kommen viele Menschen zusammen, lassen sich Unfälle und andere Schäden grundsätzlich nicht ausschließen. Verursacht der Unternehmer im Rahmen der Veranstaltung einen Schaden an einem außenstehenden Dritten oder dessen Eigentum, ist er gesetzlich dazu verpflichtet für die entstandenen Kosten aufzukommen – und das notfalls mit seinem Privatvermögen. Eine rechtzeitig abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sichert den Veranstalter gegen Kosten infolge von ihm verursachten Schäden ab und ist somit ein unverzichtbarer Schutz für jedes Event.
Wer benötigt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Ob lediglich hin und wieder einmal eine firmeninterne Veranstaltung oder Eventausrichtungen als Tagesgeschäft – Bei Personen- und Sachschäden an Dritten ist der Veranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, hierfür in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen zu haften. Da auch kleine Veranstaltungen hohe Kosten nach sich ziehen können, empfiehlt es sich grundsätzliche jede vom Unternehmen ausgerichtete Veranstaltung zu versichern. Folgende Veranstaltungen tragen ein besonders hohes Schadensrisiko und sollten daher grundsätzlich immer durch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden:
- Festumzüge/ Martinsumzüge
- Kirmes
- Karnevals- und Faschingsumzüge
- Sportfeste
- Aufstellen, Anbringen und Abbau von Maibäumen oder Weihnachtsbäumen
- Veranstaltung von Altkleider- und Altpapiersammlungen
- Ausstellungen, Messen und Märkte (auch Basare, Floh- und Trödelmärkte)
- Öffentliche Tanzveranstaltungen, Konzerte und Bälle
- Kongresse, Tagungen, Seminare, Coachings und Podiumsdiskussionen
- Festveranstaltungen wie z.B. Oktoberfeste, Winzerfeste, Abibälle, Straßen- und Sängerfeste
Was leistet die Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Die Veranstalterhaftpflicht übernimmt Schadens- und Unfallkosten, für die grundsätzlich der Veranstalter zu haften hat. Da Unfälle und Katastrophen unvorhersehbar sind und diese oft in hohen Schadensummen enden, ist die Veranstalterhaftpflicht für große wie auch kleine Veranstalter unverzichtbar. Der Versicherungsschutz deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach der Veranstaltung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist dabei abhängig von der Teilnehmeranzahl der Veranstaltung. Je nach Tarif und Versicherer lassen sich sowohl einzelne Veranstaltungen, als auch mehrere, in einem bestimmten Zeitraum ausgerichtete, Veranstaltungen versichern.
1. Personen- und Sachschäden
Kommt im Rahmen der versicherten Veranstaltung zu einem Personen- oder Sachschaden, werden die anfallenden Kosten, wie Schadensersatzforderungen, von der Veranstalterhaftpflichtvsicherung übernommen. Hierbei ist es unbedeutend, ob der Schaden vom Veranstalter selbst oder von seinen Angestellten/Hilfskräften verursacht wurde.
2. Vermögensfolgeschäden
Vermögensschäden sind nur dann im Versicherungsschutz inbegriffen, wenn sie als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Falls beispielsweise ein Besucher über ein Kabel stürzt und deshalb für einen gewissen Zeitraum nicht arbeiten kann, übernimmt die Veranstalterhaftpflicht neben dem Schmerzensgeld und den Behandlungskosten auch den Verdienstausfall.
3. Schäden, die während des Auf- und Abbauens von eingesetztem Equipment entstehen
Und nicht nur das – Auch der Transport zum Veranstaltungsort wird durch viele Versicherer ebenfalls abgesichert. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung gilt zudem nicht nur an den Tagen der eigentlichen Veranstaltung – Bei den meisten Policen gilt eine Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit von jeweils 3 Tagen. Diese kann zudem je nach Bedarf gegen einen Aufpreis verlängert werden.
4. Passiver Rechtsschutz
Kommt es zu einer Schadensersatzforderung, prüft die Versicherung zunächst, inwieweit diese berechtigt ist. Sind die Forderungen unbegründet oder fallen unangemessen hoch aus, so werden diese durch die Veranstalterhaftpflicht abgewehrt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sich zwei Gäste gegenseitig einen Schaden zufügen. Hierfür kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.
Zusätzliche Leistungen bei der Veranstalterhaftpflicht
Viele Versicherer ermöglichen es Gewerbetreibenden die Veranstalterhaftpflichtversicherung genau an die Bedürfnisse des Events anzupassen. Oftmals deckt die Veranstalterhaftpflicht nur Standardrisiken wie Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab. Weitere Risiken lassen sich jedoch auf Wunsch mithilfe so genannter Zusatzbausteine einschließen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung lässt sich so um folgende Risiken erweitern:
Veranstaltungsausfallversicherung
Veranstaltungen sind bereits im Vorfeld mit Kosten, wie Mietkosten, Werbung und der Vorverkauf, verbunden. Muss das Event ausfallen, bleibt der Veranstalter auf den entstandenen Kosten sitzen. Durch den Einschluss einer Veranstaltungsausfallversicherung können Veranstalter sich gegenderartige Kosten absichern. Die Versicherung greift immer dann, wenn die Gründe für den Ausfall nicht vom Versicherungsnehmer zu vertreten sind.
Nichtauftrittsversicherung
Kann der geplante Auftritt einer Band oder eines Künstlers aufgrund von Krankheit, Unfall oder Todesfall nicht durchgeführt werden, muss der Veranstalter mit hohen Kosten rechnen. Wurde eine Nichtauftrittsversicherung in den Versicherungsschutz inkludiert, übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung den dadurch entstandenen Schaden. Wichtig dabei ist, dass die betreffenden Personen namentlich in der Police aufgeführt werden.
Weitere zusätzlich versicherbare Risiken:
- Nicht zulassungspflichtige und nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen
- Schäden durch Feuerwerk
- Gebäudeschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
- Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschaftshabe
Um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein, ist es wichtig, die Veranstalterhaftpflicht genau auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen. Deshalb sollten sich Ausrichter rechtzeitig genaue Gedanken zu den individuellen Versicherungsbedürfnissen der jeweiligen Veranstaltung machen und die verschiedenen Tarife und Versicherer genau miteinander vergleichen, um so das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Wer wird durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung abgesichert?
Durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung abgedeckt wird vor allem der Veranstalter des Events. Konkret bedeutet das: Ist der Veranstalter verantwortlich für einen Schaden an Dritten oder deren Eigentum, übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung die Kosten. Je nach Veranstalter schließt die Versicherung jedoch auch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit ein.
Handelt es sich bei dem Veranstalter um ein Unternehmen oder einen Verein, werden neben dem Veranstalter selbst auch Angestellte beziehungsweise Vereinsmitglieder durch die Versicherung abgesichert. Ebenso deckt die Veranstalterhaftpflichtversicherung auch speziell für diese Veranstaltung engagiertes Personal oder Hilfskräfte ab, welche bei der Organisation, Durchführung und Security des Events helfen. Darüber hinaus sind, je nach Tarif, auch auftretende Künstler in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Die Kosten einer Veranstalterhaftpflichtversicherung variieren stark von Versicherer zu Versicherer. Zusätzlich spielen jedoch auch die folgenden Tarifbausteine eine Rolle bei der Preiszusammensetzung:
Deckungssumme
Die Versicherungssumme ist der Betrag, der im Schadensfall maximal vom Versicherer ausgezahlt wird. Je höher diese Summe, desto höher der Versicherungsbeitrag.
Selbstbeteiligung:
Mit der Selbstbeteiligung legt der Versicherungsnehmer den von ihm selbst übernommenen Anteil im Falle eines Schadens fest. Obwohl eine Selbstbeteiligung nicht zwingend notwendig ist, wirkt sich diese mindernd auf den Versicherungsbeitrag aus.
Versicherungsumfang:
Auch beim Leistungsumfang gibt es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede. In der Regel bieten die Versicherer einen ähnlichen Leistungsumfang an, den der Versicherungsnehmer dann noch weiter ergänzen kann. Je nach gewünschtem Leistungsumfang kann sich der Versicherungsbeitrag ändern.
Laufzeit:
Auch die Vertragslaufzeit beeinflusst die Tarifauswahl. Üblicherweise beträgt die Laufzeit zwischen einem und drei Jahre, wobei die Versicherungsprämie mit der Länge des Vertrages sinkt.
Wie findet man den richtigen Tarif für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Wie findet man den richtigen Tarif für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Mittlerweile bieten eine ganze Reihe von Assekuranzen eine Veranstalterhaftpflicht sowohl für den privaten wie auch gewerblichen Bereich an. Sowohl Prämien wie auch Leistungen können sich dabei mitunter deutlich voneinander unterscheiden.
Um hierbei den passenden Tarif zu finden, muss zunächst der Leistungsbedarf geklärt werden. Nachdem die Höhe der benötigten Deckungssumme feststeht, können weitere tarifbedingte Faktoren entschieden werden. Wird das Hauptaugenmerk bei der Tarifauswahl auf eine preisgünstige Prämie gelegt, macht sich dies in der verfügbaren Deckungssumme und den inkludierten Leistungen bemerkbar. Eine höhere Deckungssumme bedeutet zwar meist eine höhere Prämie, jedoch muss bedacht werden, dass eine Unterversicherung dem Veranstalter im Schadensfall hohe Kosten verursachen kann. Die Selbstbeteiligung muss ebenfalls mit Bedacht gewählt werden. Während sich eine Selbstbeteiligung mindernd auf die Prämie auswirkt, muss diese jedoch im Fall eines Schadens auch tragbar sein. Der detaillierte Vergleich aller in Frage kommenden Tarife hilft dabei, den richtigen auszuwählen.
Wie sieht der Online-Tarifvergleich mit Gewerbeversicherung.de aus?
Der kostenlose Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de ermöglicht einen schnellen und transparenten Vergleich aller in Frage kommender Versicherer und Tarife. Um den Vergleichsprozess zu starten, muss zunächst ein kurzer, branchenspezifischer online Fragebogen ausgefüllt werden. Im Anschluss generiert der Rechner eine Übersicht aller Angebote. Um die relevantesten Ergebnisse zuerst zu sehen, lassen sich alle Tarife nach den Hauptkriterien wie Deckungssumme und Selbstbeteiligung filtern und sortieren. Kommen trotz Eingrenzung der Ergebnisse noch mehr als ein Veranstalterhaftpflichttarif in Frage, empfiehlt sich ein Detailvergleich von bis zu drei unterschiedlichen Angeboten. Dabei können sowohl Tarife unterschiedlicher Versicherer gegenübergestellt werden als auch Versicherungen des gleichen Anbieters miteinander verglichen werden.
Nachfolgend wurde beispielhaft eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für ein Event gesucht. Dabei sollte die gesuchte Versicherung keine Selbstbeteiligung aufweisen. Der detaillierte Vergleich in unserem Beispiel zeigt alle in den Angeboten inkludierten Leistungen.
So bieten die gegenübergestellten Tarife unter anderem folgenden Leistungen:
- Tätigkeitsschäden
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch sonstige Ursachen
- Vorsorgeversicherung / berufstypische Nebentätigkeiten
- Subunternehmer
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Abwasser
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Vertragliche übernommene gesetzliche Haftpflicht
- Verlust von fremden Schlüsseln und Codekarten
- Einsatz von Tieren, Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Wasserfahrzeugen
- Unterhalt von Zelten inkl. Auf- und Abbau in Eigenregie
- Nutzung von Internettechnologie
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Unterhalt von Tribünen inkl. Auf- und Abbau in Eigenregie
- Abbrennen von Feuerwerken oder Böllerschießen
- Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen soweit sie nicht zulassungs- und versicherungspflichtig sind
- Abgabe von Speisen und Getränken bei der Veranstaltung
- Mitversichert ist der Betrieb von Hüpfburgen
Der Detailvergleich unseres Beispiels macht deutlich: Auch Tarife mit einer niedrigen Prämie können umfassende Leistungen bieten. Um jedoch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, ist ein Vergleich aller Angebote unverzichtbar. Wurde der Wunschtarif gefunden, lässt sich dieser bequem und sicher online abschließen.
Was passiert, wenn der Vergleichsrechner keinen Tarif finden kann?
Was passiert, wenn der Vergleichsrechner keinen Tarif finden kann?
Mit Gewerbeversicherung.de erhält der Unternehmer immer ein Angebot – auch dann, wenn der Rechner einmal kein Ergebnis finden kann. Findet der Vergleichsrechner für das vorliegende Risiko keine passenden Tarife, übernehmen die Versicherungsexperten die Tarifierung persönlich. Um ein Angebot anzufordern, muss nur das kurze Formular mit den eigenen Kontaktdaten sowie der gewünschten Versicherungssumme und der bevorzugten Selbstbeteiligung ausgefüllt werden.
Wurde ein Angebot angefordert, filtert das Expertenteam von Gewerbeversicherung.de aus hunderten von Angeboten die individuell für den Unternehmer besten Tarife heraus. Innerhalb von 7 Tagen erhält der Gewerbetreibende bis zu vier Tarife per E-Mail. Diese Angebote können wie gewohnt online verglichen und auch abgeschlossen werden.
Schadensbeispiele
Unwetterschäden
Personenschäden
Personenschäden während Veranstaltung
Während des Konzerts fällt ein Boxenturm auf Ihren Mitarbeiter und verletzt diesen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf und bewahrt den Veranstalter vor hohen Kosten.
Fazit
Fazit
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet den grundlegenden Schutz für jedes gewerbliche und geschäftliche Event. Während diese für bestimmte Veranstaltungen mit erhöhtem Schadensrisiko vorausgesetzt wird, ist sie für Veranstaltungen mit hoher Personenzahl grundsätzlich ratsam. Der kostenlose Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de erleichtert die Suche nach der passenden Veranstalterhaftpflichtversicherung und ermöglicht das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.