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Betriebsunterbrechungsversicherung:

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Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch unter dem Namen Ertragsausfallversicherung bekannt ist, ist für jeden Unternehmer empfehlenswert, um sich selbst, wie auch sein Unternehmen, vor großen finanziellen Risiken zu bewahren.

Was deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab?

Ähnlich wie bei der Geschäftsinhaltsversicherung, können bei der Betriebsunterbrechungsversicherung einzelne Gefahren versichert werden. Dazu zählen:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm/Hagel
  • Elementar
  • EC
  • unbekannte Gefahren

 

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt für Schäden auf, wenn der Betrieb aufgrund einer versicherten Gefahr geschlossen werden muss. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt folgende Punkte:

  • entgangener Gewinn
  • laufende Kosten wie Löhne und Gehälter oder Mietzahlungen

Wer braucht eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung kommt prinzipiell für jeden, der ein Unternehmen führt, in Frage.

  • Dabei ist es völlig egal, um welche Branche und Unternehmensgröße es sich handelt.
  • Explizit für kleine und mittelständische Unternehmen ist der Abschluss empfehlenswert
  • Die Folgen einer Betriebsunterbrechung sind oftmals so gravierend, dass die Wettbewerbsfähigkeit und im schlimmsten Fall sogar die Existenz bedroht werden.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Was ist versichert?

Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung muss vor allem darauf geachtet werden, welche Schäden im Rahmen einer normalen Inhaltsversicherung abgedeckt sind und welche nicht.

 

  • Für den ersten Fall spricht man von einer kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung.
  • Wenn umfangreichere Risiken abgedeckt werden sollen, kann dies im Rahmen einer eigenständigen mittleren oder großen Betriebsunterbrechungsversicherung geschehen.

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (Teil der Inhaltsversicherung):

Die sogenannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist als Bestandteil in der Inhaltsversicherung integriert. Sie sichert Ihr Unternehmen vor einem Ertragsausfall ab, wenn der Geschäftsbetrieb durch einen Schaden beeinträchtig wird oder eventuell vollkommen unterbrochen werden muss. Da es sich um einen Zusatzbaustein zur Inhaltsversicherung handelt, sind in der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung lediglich die Gefahren abgedeckt, gegen die Sie sich durch den Abschluss einer Inhaltsversicherung schützen. Diese Gefahren sind Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Da nur Versicherungsschutz gegen diese Gefahren besteht und diese Art der Betriebsunterbrechungsversicherung nur zusammen mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen werden kann, nennt man sie „kleine Betriebsunterbrechung“.

Mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherung:

Neben der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung, welche über die Inhaltsversicherung mit abgeschlossen wird, gibt es auch eigenständige Versicherungsverträge, die mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Diese eigenständigen Versicherungen nennt man „mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung “ und „große Betriebsunterbrechungsversicherung“. Sie unterscheiden sich lediglich in der Höhe der Versicherungssumme und in ihrem Versicherungsumfang. So versichern mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherungen nicht nur Schäden aus den Gefahren einer Inhaltsversicherung, sondern auch andere Folgeschäden, wie z.B. Mehrkosten durch resultierende Überstunden oder Schichtarbeit. Darüber hinaus sind auch solche Schäden abgesichert, die nicht durch die vier Gefahrenarten der Inhaltsversicherung verursacht werden. Dies wird auch „All-Risk-Basis“ genannt.

Welche Betriebsunterbrechungsversicherung passt zu meinem Unternehmen?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt standardmäßig für Gewinneinbußen und laufende Fixkosten (wie Gehälter oder Miete) auf.

 

Der Bedarf des Unternehmens sollte vor Abschluss einer Versicherung genau geprüft werden. Bei der BU besteht die Möglichkeit, bedarfsgerecht nur einzelne Gefahren oder aber komplette Gefahrengruppen mit einzuschließen.

Bei Standardschäden der Inhaltsversicherung, kommt bereits die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung für den nicht-erwirtschafteten Betrag und die Fixkosten nach Betriebsstillstand auf. Dies sind üblicherweise Schäden durch:

  • Feuer
  • Sturm/ Hagel
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl

Folgendes ist in der mittleren und großen Betriebsunterbrechungsversicherung in einem spezifischem Umfang versichert

  • Alle Schäden der kleinen BU
  • Elementargefahren (bspw. Überschwemmungen und Erdbeben)
  • Böswillige Beschädigung
  • Verbundene Mehrkosten durch bspw. Überstunden und Schichtarbeit
  • Schäden auf  All-Risk-Basis

Umfang: Die Höhe der vereinbarten Deckungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung, welche deutlich höher als die einer Inhaltsversicherung angesetzt werden kann. Diese kann der Unternehmer, in Abstimmung mit dem Versicherer, selbst wählen.

Der Versicherungsschutz ist örtlich begrenzt: Hierbei wird der genaue Sitz Ihres Unternehmens und der evtl. bestehenden Niederlassungen benötigt, da das dort vorhandene Inventar und die Räumlichkeiten versichert sind.

Kosten einer Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Tarife hängen von vielen Kleinigkeiten in Bezug auf Ihr Gewerbe ab. Die wichtigsten Stellgrößen:

 

Deckungssumme

Ist eine Begrenzung der Entschädigungsleistung, welche höchstens durch Ihre Versicherungspolice abgedeckt ist. Der Jahresnettoumsatz gilt als Untergrenze.

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Selbstbeteiligung

Definiert die Höhe bis zu der Sie selbst für einen Schaden aufkommen müssen. Der Selbstbehalt gilt stets pro Schadensfall und nicht pro Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt: je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher die Versicherungsprämie.

Haftzeit

Definiert für welchen Zeitraum die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Haftzeiten von 6, 12 oder 18 Monaten sind möglich. Wir empfehlen mindestens eine Haftzeit von 6 Monaten

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Laufzeit

Beträgt üblicherweise ein bis drei Jahre. Je länger die Laufzeit vom Gewerbetreibenden gewählt wird, desto geringer ist in der Regel auch die Versicherungsprämie.

Was sind typische Schadensfälle der Betriebsunterbrechungsversicherung?

Brand im Kühlhaus

Durch einen technischen Defekt an einer Kühleinrichtung kommt es zu einem Brand in einem Restaurant. Die Sanierungsarbeiten am Gebäude selbst sowie an der Betriebseinrichtung verursachen eine mehrwöchige Schließung des Restaurants und erzeugen somit einen hohen finanziellen Schaden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die entstandenen Umsatzeinbußen des Restaurantinhabers aufgrund der Schließung.

Überschwemmung beim Bäcker

Durch das Hochwasser der nahe zum Ladengeschäft verlaufenden Elbe, kommt es zur Katastrophe und die Bäckerei wird komplett überschwemmt. Einrichtungen, Geräte und Innenausbau des Geschäfts sind komplett zerstört. Durch die große Betriebsunterbrechungsversicherung werden sowohl die Kosten zum Wiederaufbau des Ladens als auch die entgangenen Gewinne übernommen.

Sturmschäden am Dach

Durch einen Sturm wird das Dach einer Werkstatt beschädigt, was dazu führt, dass aus Sicherheitsgründen der Betrieb eingeschränkt wird. Durch die Betriebsunterbrechungsversicherung werden die Umsatzeinbußen des Werkstattbesitzers übernommen. Außerdem kommt die Inhaltsversicherung für die Reparaturen am Dach auf. Für den Eigentümer oder Mieter entstehen so quasi keine Kosten.

Fazit

Egal ob mittelständisches Unternehmen, kleiner Familienbetrieb oder großer Konzern, unvorhersehbare Katastrophen können jeden treffen. Damit im Fall eines Betriebsstillstandes die daraus resultierenden Kosten nicht zu einer Insolvenz des Unternehmens führen, lohnt sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese deckt laufende Fixkosten, Gehaltskosten sowie durch die Unterbrechung entgangene Gewinne ab.

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