Inhaltsversicherung für Gründer
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Inhaltsversicherung für Gründer
Eine Inhaltsversicherung schützt das betriebliche Eigentum des Existenzgründers vor Verlust oder Beschädigung. Zum Versicherungsumfang zählen hier insbesondere Schäden, die durch Einbruchsdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Feuer verursacht werden. Konkret sind in einer solchen Geschäftsinhaltsversicherung technische und kaufmännische Einrichtungen sowie Waren und Vorräte versichert. Unter die Einrichtung fallen also nicht nur die gesamten Büromöbel, sondern auch sämtliche Maschinen und Werkzeuge. Sinnvoll ist eine Inhaltsversicherung für Existenzgründer insbesondere dann, wenn sich hochwertige technische Geräte wie zum Beispiel teure Computer in den Betriebsräumen befinden. Gerade in Start-ups kann sich ein überraschender Einbruch am Wochenende mitunter existenzgefährdend auswirken. Auch ein unvorhergesehenes Feuer kann hohen Sachschaden anrichten, der über die Inhaltsversicherung ersetzt werden kann. Eine Geschäftsinhaltsversicherung lohnt sich oft schon ab dem ersten Tag der Betriebstätigkeit – auch ohne besonders wertvolles Inventar.
Als Gründer steckt ein beachtlicher Teil des meist ohnehin überschaubaren Startkapitals im Betriebsinventar: Computer, Schreibtische, Hardware, Waren und andere Materialien sind hier nur ausgewählte Beispiele für notwendige Anschaffungen. Gerade in der Anfangsphase einer Unternehmensgründung sollte man kein unkalkulierbares Risiko eingehen. Wenn ein Leitungsschaden oder ein Feuer das Büro mitsamt Inventar zerstört oder Diebe das Gründereigentum entwenden, entstehen hohe Kosten. Auch für etwaige Aufräum-, Abbruch- oder Löschkosten, die mit einem Schadenseintritt einhergehen können, sollte im Sinne des Gründers ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet sein.
Notwendigkeit gerade für Existenzgründer
Notwendigkeit gerade für Existenzgründer
Um die Erfordernis einer Inhaltsversicherung zu bewerten, sollte sich der Gründer die Frage stellen, was eine Beschädigung oder Verlust seines Betriebsinventars zur Folge hätte. Wäre der Existenzgründer jederzeit ohne Weiteres finanziell in der Lage, die gesamte Geschäftsausstattung zu ersetzen? Wenn nicht, dann sollte eine Inhaltsversicherung zwangsläufig zum Versicherungsportfolio des Start-ups gehören. Andernfalls bringt man sein Unternehmen in eine unkalkulierbare und allgegenwärtige Risikosituation. Mitunter kann ein solches Schadensszenario dazu führen, dass die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Existenz ohne Eigenverschulden auf dem Spiel stehen. Mit einer Inhaltsversicherung kann man sich gegen ein solches Risiko umfassend absichern und im Schadensfall schnell wieder das gewohnte Leistungsniveau erbringen.
Welche Risiken versichert die Inhaltsversicherung?
Welche Risiken versichert die Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung gilt als Hausratversicherung für Unternehmen. Sie versichert das Start-up gegen ein vielfältiges Spektrum an denkbaren Schadensszenarien. Versichert sind üblicherweise Schäden, die aus Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Feuer resultieren. Eine Inhaltsversicherung schützt dabei grundsätzlich das gesamte betriebliche Inventar. Voraussetzung ist, dass es sich um bewegliche Gegenstände wie beispielsweise Computer, Büromöbel oder Maschinen handelt. Ebenfalls mitversichert sind prinzipiell auch Waren und Vorräte des Gründers. Nicht versichert ist dagegen die Immobilie selbst. Hierfür ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung notwendig.
Die Versicherung für das Geschäftsinventar ersetzt dabei nicht nur Sachschäden, sondern abhängig vom jeweiligen Tarif auch beispielsweise Aufräum-, Abbruch- oder Löschkosten, die in Zusammenhang mit einem oben beschriebenen Schaden anfallen. Einige Tarife schließen sogar Schäden an fremdem Eigentum, das dem Start-up zu irgendeinem Zweck überlassen worden ist, in der Geschäftsinhaltsversicherung mit ein. Oft kommt die Inhaltsversicherung auch für Kosten auf, die in Zusammenhang mit der Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Akten anfallen.
Bei Bedarf kann im Rahmen einer Inhaltsversicherung zudem eine Absicherung gegen Elementarschäden, wie beispielsweise Überschwemmungen, Erdbeben, Schneelawinen oder Erdsenkungen, vereinbart werden. Des Weiteren kann sich der Existenzgründer optional auch gegen eine böswillige Beschädigung, Glasbruch oder sogar gegen unbenannte Gefahren absichern.
Übrigens: Die Start-Ups, die sehr teure EDV- beziehungsweise IT-Ausrüstung benutzen oder besitzen, sollten für einen lückenlosen Versicherungsschutz in allen erdenklichen Szenarien, wie zum Beispiel Bedienungsfehler, gegebenenfalls auch den Abschluss einer in Erwägung ziehen. Insbesondere für Dienstleister in der IT-Branche ist eine solche Absicherung in vielen Fällen überaus sinnvoll.
Mögliche Schadensszenarien, die mit einer Inhaltsversicherung abgedeckt sind
Schäden, die über die Inhaltsversicherung abgedeckt sind, können ganz unterschiedlicher Natur sein. Nachfolgend sind deshalb nur beispielhaft einige denkbare Szenarien aufgelistet, in denen die Geschäftsinhaltsversicherung einspringt:
Kurzschluss im Büro
Im Büro eines Start-Ups entfacht über Nacht ein Brand. Das Feuer zerstört das gesamte Geschäftsinventar inklusive aller Computer und Möbel. Die Inhaltsversicherung ersetzt alle Sachschäden und kommt je nach Tarif auch für Aufräum- und Löschkosten auf. Ohne Inhaltsversicherung hätte das Feuer das Aus für das junge Start-up bedeutet.
Einbruch am Wochenende
An einem winterlichen Wochenende verschaffen sich Einbrecher Zutritt zu den Büroräumen eines Start-Ups. Sie stehlen hochwertige PCs und Teile der Büroeinrichtung. Erst am Montag bemerken die Gründer das Vergehen und erstatten Anzeige bei der Polizei. Die Diebe können jedoch nicht gefasst werden. Die Geschäftsinhaltsversicherung ersetzt den gesamten Sachschaden.
Wasserrohrbruch im Lager
Die Waren im Lager eines Start-Ups sowie der Holzfußboden werden durch einen Wasserrohrbruch erheblich beschädigt und können nicht mehr verkauft werden. Die Inhaltsversicherung kommt für sämtliche Reparaturkosten und den schnellstmöglichen Ersatz der Ware sowie für Ausfallskosten durch die Betriebsunterbrechung auf.
Höhe der Versicherungssumme
Höhe der Versicherungssumme
Die Einschätzung einer realistischen Versicherungssumme ist mitunter eine schwierige Aufgabe. Wichtig ist, dass die Deckungssumme mindestens so hoch ist, wie der Anschaffungswert des gesamten Betriebsinventars. Liegt die gewählte Versicherungssumme darunter, riskiert der Gründer, unterversichert zu sein. Im Schadensfall wird die Versicherung die Zahlung dann in jedem Fall reduzieren. Besser ist es, man kalkuliert bereits im Vorhinein ein kleines Polster von etwa zehn Prozent mit ein und setzt die Versicherungssumme dementsprechend höher an. Dadurch wird das aufstrebende Start-Up wirkungsvoll vor einer Unterversicherung geschützt. Zu berücksichtigen sind bei der Berechnung der Versicherungssumme alle technischen und kaufmännischen Einrichtungen sowie sämtliche Waren beziehungsweise Vorräte.
Kosten und Kündigung der Geschäftsinhaltsversicherung
Kosten und Kündigung der Geschäftsinhaltsversicherung
Natürlich gibt es mehrere wichtige Faktoren, welche Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge einer Inhaltsversicherung nehmen. Dazu zählt natürlich zunächst einmal der gewünschte Versicherungsumfang. Aber auch die Höhe der Versicherungssumme und mögliche Vorschäden wirken sich auf jeden Fall auf die Beitragshöhe aus. Auch der Standort des Start-Ups nimmt Einfluss auf die Preisbildung. Dabei spielen vor allem Risiken wie beispielsweise das Einbruchsrisiko des Ortes beziehungsweise Stadtteils eine Rolle.
Eine Kündigung der Geschäftsinhaltsversicherung ist meist unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Üblich ist jedoch auch die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit. In dieser Zeit ist eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich. Im Falle einer Beitragserhöhung oder eines Schadeneintritts haben beide Vertragsparteien aber die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Tipps für den Abschluss der Inhaltsversicherung
Tipps für den Abschluss der Inhaltsversicherung
Beim Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung gibt es einiges zu beachten. Gewerbeversicherung.de zeigt, worauf man als Existenzgründer bei der Tarifsuche auf jeden Fall achten sollte:
Tipp 1: Regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme
Wird die Inhaltsversicherung nicht regelmäßig den Bedürfnissen des wachsenden Unternehmens angepasst, können Versicherungslücken die Folge sein. Gerade das Inventar eines Start-ups entwickelt sich teilweise innerhalb kurzer Zeit weiter und kann sich wertmäßig mitunter vervielfachen. Achtet der Gründer nicht auf eine regelmäßige Überprüfung einer realistischen Versicherungssumme, ist eine Unterversicherung auf lange Sicht gesehen die zwangsläufige Konsequenz. Vor allem Start-ups sollten deshalb mindestens einmal im Jahr prüfen, ob die gewählte Deckungssumme noch immer ausreichend ist.
Tipp 2: Betriebsunterbrechungsversicherung als weiterer Baustein
Kommt es infolge eines Schadens zu einer Unterbrechung im laufenden Betrieb, sind Einnahmeausfälle meist nicht zu verhindern. Diese sind prinzipiell nicht über die Inhaltsversicherung abgesichert. Als zusätzlichen Baustein kann man die Inhaltsversicherung allerdings um eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung erweitern. In diesem Fall wird grundsätzlich ein Großteil der laufenden Kosten, wie zum Beispiel Miete, Gehälter und Einnahmeausfälle, die aus einer Betriebsunterbrechung resultieren, ersetzt.
Tipp 3: Betriebsgebäude muss separat versichert werden
Irrtümlicherweise wird häufig angenommen, dass nicht nur das betriebliche Inventar, sondern auch das Betriebsgebäude selbst über eine Geschäftsinhaltsversicherung versichert ist. Tatsächlich übernimmt die Inhaltsversicherung aber nur Schäden, die am Inventar entstehen. Um das Gebäude abzusichern, wird eine gewerbliche Gebäudeversicherung benötigt.
Fazit
Eine Inhaltsversicherung ist gerade für Existenzgründer ein empfehlenswerter Schutz. Selbst dann, wenn die Betriebsgegenstände keinen allzu hohen Wert aufweisen, sollte der Abschluss einer Inhaltsversicherung trotzdem genau geprüft werden. Im Einzelfall kann es ratsam sein, diese Versicherung um eine Betriebsunterbrechungsversicherung und Gebäudeversicherung zu erweitern. Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt dabei das gesamte Betriebsinventar vor Schäden, die aufgrund Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer oder Einbruchsdiebstahl entstehen.