Direkt zum Inhalt wechseln

Versicherungen für Ärzte

Einfach, schnell & transparent vergleichen.

Jetzt Tarife vergleichen

Gewerbeversicherungen für Ärzte

Ärzte tun in ihrem Job alles dafür, ihren Patienten bestmöglich zu helfen. Leider kann hierbei jedoch auch dem erfahrensten Arzt ein Fehler unterlaufen. Eine falsch ausgewählte Behandlungsmethode, ein falsches Medikament – Fehler, die schwerwiegende Folgen mit sich bringen können. Da solche Schadensfälle schnell die Existenz eines jeden Arztes gefährden können, muss ein lückenloser Versicherungsschutz vorhanden sein. Dieser setzt sich im besten Fall aus den für Ärzte gesetzlich vorgeschriebenen und den dringend empfohlenen Versicherungen zusammen.

 

Im Folgenden bietet Gewerbeversicherung.de eine umfassende Übersicht aller signifikanten Versicherungen und tariflichen Optionen für den Arzt. Mit dem kostenlosen online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de lassen sich alle relevanten Versicherer und Tarife schnell, einfach und transparent miteinander vergleichen.

Risiken als Arzt

Die Arbeit eines Arztes birgt sowohl das Risiko für behandlungs- und therapiebezogene Schäden, als auch für Personen-, Sach- und Eigenschäden. Während erstere auf die berufliche Tätigkeit des Arztes zurückzuführen sind und die Versicherung dieser gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten sich gewerbetreibende Ärzte mit Praxisräumlichkeiten und Mitarbeitern ebenfalls gegen verschiedenste Personen- und Sachschäden absichern. Ein weiteres, laut Gesetzgeber abzusicherndes Risiko ist das des Vermögensschadens, da solcher ebenfalls zu hohen Regressforderungen führen kann. Ein zusätzlicher Baustein auf dem Weg zum umfassenden Versicherungsschutz für den Arzt ist die Rechtsschutzversicherung.

Das vordergründige Risiko im Beruf des Arztes stellen behandlungs- und therapiebezogenen Schäden dar. Entscheidet sich der Arzt für die falsche Behandlungsart, gibt ein falsches Rezept aus oder stellt eine fehlerhafte Diagnose, kann das schnell fatale Folgen mit sich bringen. Derartige Fehler können zu immens hohen Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen führen, welche für den Arzt schnell existenzgefährdend sein können. Um Ärzte vor solchen finanziellen Risiken zu schützen, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte.

Eine weitere Versicherung, welche Ärzten zur Ausübung ihrer Arbeit gesetzlich vorgeschrieben wird, ist die Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung. Dies auch aus gutem Grund: Entsteht einem Patienten aufgrund einer Fehlbehandlung ein finanzieller Schaden durch Arbeitsausfall oder entgeht ihm ein finanzieller Vorteil, ist dies ein reiner Vermögensschaden, welcher beglichen werden muss. Da es sich hierbei um hohe Summen handelt und der Arzt in unbegrenzter Höhe haftet, ist eine
Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung
unabdingbar.

Jeder Arzt, der eigene Praxisräume unterhält und Mitarbeiter beschäftigt, muss neben den Behandlungsbezogenen Schäden auch solche Schäden versichern, welche durch den alltäglichen Praxisbetrieb verursacht werden können. Kommt zum Beispiel ein Patient oder ein Mitarbeiter innerhalb der Praxisräume zu Schaden, ist hierfür der Arzt verantwortlich und muss den verursachten Schaden begleichen. Auch bei beschädigtem Fremdeigentum haftet der Arzt uneingeschränkt und in voller Höhe. Damit die unvorhersehbaren Kosten nicht zur finanziellen Belastung werden, schützt vor derartigen Risiken die Betriebshaftpflichtversicherung.

Als Betreiber einer eigenen Praxis müssen sich Ärzte besondere Gedanken um den Schutz ihres Inventars machen. Wird das Praxisinventar und/oder die Räumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Feuer, Sturm oder Hagel beschädigt, sind die Reparaturkosten oft sehr hoch. Führt ein solcher Schaden zusätzlich zur temporären Schließung der Praxis, kommen ausfallende Einnahmen und fortlaufende Kosten zur finanziellen Belastung hinzu. Die Reparaturkosten sowie den Vermögensschaden am Arzt deckt eine Inhaltsversicherung mit hinzugebuchter Betriebsunterbrechungsversicherung.

Welche Versicherungen sichern Ärzte im Schadensfall ab?

Für Ärzte gibt es beim Thema Versicherungen einiges zu beachten. So gibt es auf der einen Seite Versicherungen, welche für Ärzte gesetzlich vorgeschrieben sind. Auf der anderen Seite sind weitere Versicherungen dringend empfohlen, um sich voll und ganz auf seine Patienten konzentrieren zu können.

 

1. Gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz für Ärzte

1a. Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für alle Selbstständigen und Freiberufler, die in ihrem Beruf unter anderem beratende, behandelnde oder planende Tätigkeiten ausüben. Für Ärzte ist diese Versicherung aufgrund des hohen Berufsrisikos gesetzlich vorgeschrieben. Ohne den entsprechenden Versicherungsschutz darf der Arzt seiner Arbeit nicht nachgehen. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden an Patienten, sowie für unechte Vermögensschäden auf. Zusätzlich fungiert sie als passiver Rechtsschutz, indem sie Schadensersatzforderungen prüft und falls nötig auch abwehrt. Zusätzlich können hier auch Zweitpraxen, Seminare und Dozententätigkeiten mitversichert werden.

1b. Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung

Die Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler und schützt diese vor den finanziellen Folgen eines durch sie verursachten echten Vermögensschadens. Um einen echten Vermögensschaden handelt es sich beim Arzt, wenn er bei einem Patienten zum Beispiel durch Fehlberatung einen finanziellen Schaden verursacht. Da solche Schäden oft zu sehr hohen Regressforderungen führen und dies dem Arzt schnell die Existenz kosten kann, ist die Vermögens­­schadenhaftpflicht­­versicherung allen Ärzten gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich ist ein passiver Rechtsschutz im Versicherungsschutz enthalten, welcher Forderungen prüft und gegebenenfalls abwehrt.

2. Dringend empfohlene Versicherungen für den Arzt

2a. Geschäftsinhaltsversicherung

Eine weitere grundlegende Versicherung für Ärzte ist die Inhaltsversicherung. Jeder Arzt, welcher eine eigene Praxis betreibt, muss sich Gedanken um Schäden an eigenen, gemieteten oder geleasten Vermögensgegenständen machen. Wird der Betriebsinhalt durch unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel oder Einbruch beschädigt, kann dies nicht nur sehr kostspielig sein, sondern auch eine mit weiteren Kosten verbundene Betriebsunterbrechung bedeuten. Ausfallende Einnahmen und fortlaufende Kosten können sich schnell häufen und finanziell untragbar werden. Um vor diesem Risiko geschützt zu sein, wird Ärzten dringend empfohlen, eine Geschäftsinhaltsversicherung mit zusätzlichem Betriebsunterbrechungsschutz abzuschließen.

2b. Elektronik- und Rechtsschutzversicherung

Werden teure technische Behandlungs- und Arbeitsgeräte oder ähnliches beschädigt, sei dies durch den Arzt oder die Mitarbeiter, ist dies nicht nur ein finanzielles Ärgernis, sondern kann auch den Betrieb bedeutend einschränken. Um finanziell vor solchen arbeitsbehindernden Risiken abgesichert zu sein, bietet sich eine Elektronikversicherung an. Zudem ist die Klagebereitschaft der deutschen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Kommt es aufgrund von Unstimmigkeiten mit Patienten, Zulieferern, oder anderen Personen zu Rechtsstreitigkeiten, fallen hohe Prozess- und Anwaltskosten an. Sämtliche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung bis zur vereinbarten maximalen Deckungssumme.

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen

Personenschäden und Sachschäden

Beispiel:

Patient stolpert in der Praxis und verletzt sich

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen

Vermögensschäden

Beispiel:

Behandlung führt zu Verdienstausfall beim Patienten

Dringend empfohlene Versicherung

Eigenschäden Basis

Beispiel:

Beschädigte Praxismöbel

Dringend empfohlene Versicherung

Eigenschäden erweitert

Beispiel:

Beschädigtes sehr teures Behandlungsgerät

Dringend empfohlene Versicherung

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Patient

Wie findet jeder Arzt den für sich richtigen Tarif?

Um in dem großen Angebot der Versicherer und Tarife den optimalen Versicherungsschutz zu finden, bedurfte es bisher viel Mühe, Zeit und Nerven. Um sich dies zu sparen, bietet Gewerbeversicherung.de jetzt mit seinem kostenlosen online-Vergleichsrechner die Möglichkeit, alle relevanten Angebote schnell, einfach und transparent miteinander zu vergleichen und die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis unkompliziert auszuwählen.

Welche tariflichen Optionen gibt es bei den Versicherungen für Ärzte?

Ärzte können aus einem breiten Angebot vieler Versicherer und Tarife die benötigten Versicherungen je nach individuellen Bedürfnissen und Präferenzen frei auswählen. Viele Versicherer bieten die verschiedenen Versicherungsprodukte speziell auf Ärzte und ihre Fachrichtungen zugeschnitten an. Die wichtigen Versicherungen werden in der Regel als Basisleistung mit hinzubuchbaren Zusatzleistungen und Erweiterungen angeboten. So wird zum Beispiel die Geschäftsinhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert.

Nachdem die benötigten Leistungsanforderungen an die verschiedenen Versicherungen feststehen, muss die jeweilige maximale Deckungssumme und die Selbstbeteiligung festgesetzt werden. Generell gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Bei der Berufshaftpflichtversicherung ist für die maximale Deckungssumme zwar kein Mindestbetrag vorgegeben, jedoch ist eine Deckung von drei, besser fünf Millionen Euro empfohlen, da besonders Personenschäden oft mit hohen Zahlungen verbunden sind und eine Unterversicherung teuer zu Trage kommen könnte. Bei der Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei der Geschäftsinhaltsversicherung ist es wichtig, den Wert des Geschäftsinhaltes zu erfassen und anhand dieser Zahlen die Deckungssumme ausfindig zu machen. Dasselbe gilt für fast alle vergleichbaren Versicherungen – die maximale Deckungssumme entspricht der Höhe des potenziellen Schadens.

Ein weiterer Punkt, der bei der Tarifwahl besonders zu beachten ist: Versichert sind in der Regel nur Leistungen und Behandlungen spezifisch vorgesehen für die Fachrichtung. Möchte der Arzt fachfremde Tätigkeiten ausüben, müssen solche gesondert im Versicherungsvertrag hinzugebucht werden.

Welche Schadensbeispiele gibt es für Ärzte?

Allgemeinarzt verschreibt falsches Medikament

Ein Patient sucht mit starken Beschwerden seinen Allgemeinarzt auf. Er schildert ihm die Symptome und der Arzt verschreibt dem Patienten ein Medikament, ohne nach möglichen Allergien zu fragen. Der Patient zeigt eine allergische Reaktion auf das Medikament und muss behandelt werden. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen an den Arzt gestellt. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte kommt sowohl für Schadensersatz und Schmerzensgeld, als auch für die anfallenden Behandlungskosten auf.

Vermögensschaden durch Fehlberatung

Ein Patient möchte in den Urlaub fahren, hat jedoch aufgrund von einer vorangegangenen Behandlung Bedenken und bittet seinen behandelnden Internisten um Rat. Der Arzt sieht keinen Grund zur Besorgnis und gibt dem Patienten grünes Licht. Im Urlaub angekommen, treten jedoch Komplikationen auf. Der Patient muss sich behandeln lassen und seinen Urlaub frühzeitig abbrechen. Er macht den Arzt für den entstandenen Schaden verantwortlich und fordert Schadensersatz. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.

Erfolgreiche Unternehmer finden bei uns die richtige Versicherung

Jetzt Tarife vergleichen

Finde jetzt die richtige Versicherung, um Dein Unternehmen optimal abzusichern.
Einfach, schnell und transparent.

Tarife vergleichen