Versicherungen für Maler und Lackierer
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Jetzt Tarife vergleichenGewerbeversicherungen für Maler und Lackierer
Die Aufgaben eines Malers und Lackierers können sehr unterschiedlich sein. Je nach Fachrichtung gehört es zu seinen Aufgaben, Denkmäler, historische Gebäude, Fassaden und Wände vor schädlichen Einflüssen zu schützen, sie zu reinigen und auszubessern und Innen- sowie Außenwände zu erneuern und sie zu verschönern.
Da hierbei mit privatem oder öffentlichem Besitz gearbeitet wird, besteht zum einen die Gefahr, einen Sachschaden an Fremdeigentum zu verursachen. Zum anderen sind auch Personenschäden durch die handwerkliche Arbeit nicht auszuschließen. Solche Personen- und Sachschäden bringen oftmals hohe Schadensersatzkosten mit sich. Auch Rechts- und Eigenschäden können ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz zu einem finanziellen Problem für Maler und Lackierer werden. Um die wirtschaftliche Existenz des eigenen Unternehmens nicht zu gefährden, ist ein umfangreicher Versicherungsschutz absolut notwendig.
Gewerbeversicherung.de bietet im Folgenden eine Übersicht aller notwendigen Informationen rund um Gewerbeversicherungen für Maler und Lackierer. Ergänzend bietet der kostenlose online-Vergleichsrechner die Möglichkeit alle in Frage kommenden Tarife und Versicherer einfach, schnell und transparent miteinander zu vergleichen und bequem online abzuschließen.
Welche Risiken bestehen für einen Maler und Lackierer?
Welche Risiken bestehen für einen Maler und Lackierer?
Obwohl es sich im Beruf des Malers und Lackierers per sé nicht um einen gefährlichen Beruf handelt, birgt die Tätigkeit doch einige Risiken. Im täglichen Betriebsablauf besteht permanent die Möglichkeit versehentlich einen Personen- oder Sachschaden zu verursachen. Auch Schäden am eigenen Besitz können finanziell stark folgenreich für ein Unternehmen sein.
1. Personen- und Sachschäden
Verletzen Maler und Lackierer im Zuge ihrer Arbeit eine fremde Person oder beschädigen Fremdeigentum, redet man von einem sogenannten Personen- bzw. Sachschaden. Maler und Lackierer sind im Schadensfall gesetzlich dazu verpflichtet, uneingeschränkt für Schadensersatz, Behandlungskosten und Schmerzensgeld aufzukommen. Verursacht ein Mitarbeiter des Betriebes den Schaden, muss ebenfalls der Geschäftsführer haften. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für die Kosten derartiger Schäden auf und ist aus diesem Grund ein unverzichtbarer Schutz für jeden Maler und Lackierer.
2. Eigenschäden
Eigenschäden können nicht nur die wirtschaftliche Existenz des Malers und Lackierers gefährden, sondern auch Einschränkungen im Betriebsablauf verursachen. Wird das Eigentum des Unternehmens, wie beispielsweise Waren, Inventar oder gar die gemieteten Räumlichkeiten durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt, sind in der Regel kostspielige Reparaturen notwendig. In einigen Fällen muss der Betrieb während der Instandsetzung sogar temporär gestoppt werden. Eine Inhaltsversicherung mit zusätzlichem
Betriebsunterbrechungsschutz begleicht daraus resultierende monetäre Schäden.
3. Rechtsschäden
Gerichtsverfahren sind nicht nur ein Ärgernis für alle Beteiligten, sondern auch fast immer mit hohen Kosten verbunden. Kommt es zum Zerwürfnis mit einem Kunden, dem Vermieter, einem Mitarbeiter oder einem Lieferanten, landen kleine Unstimmigkeiten schnell auch mal vor Gericht. Mit dem Rechtsstreit kommen meist auch hohe Anwalts- und (im Falle eines verlorenen Rechtsstreites) Prozesskosten. Damit diese nicht das finanzielle Wohl der Firma gefährden, übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten bis zur Höhe der ausgemachten Deckungssumme.
Welche Versicherungen benötigt ein Maler und Lackierer?
Schadensrisiken im Beruf des Malers und Lackierers gibt es viele. Ein scheinbar kleines Missgeschick kann zu einem verheerenden Personenschaden führen und ein plötzliches Unwetter kann einen kostspieligen Eigenschaden verursachen. Die Schadensbehebung ist oftmals teuer und kann im schlimmsten Fall die Existenz des Malers und Lackierers gefährden. Um dem vorzubeugen, sollten folgende Versicherungen abgeschlossen werden:
1. Notwendiger Versicherungsschutz für Maler und Lackierer
1a. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist der wohl wichtigste Schutz für Maler und Lackierer, da sie für Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden aufkommt. Durch die Arbeit nah am Menschen und fremdem Eigentum erhöht sich das Risiko, einen Personen-, beziehungsweise Sachschaden zu verursachen. Genau diese sind meist besonders teuer und sollten deshalb unbedingt durch eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche die Kosten derartiger Schäden begleicht, abgesichert werden.
1b. Inhaltsversicherung
Eine Inhaltsversicherung bietet finanziellen Schutz für den Betriebsinhalt des Malers und Lackierers. Beschädigen Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Feuer, Hagel oder Sturm das Betriebsinventar, ist eine Reparatur oft unumgänglich. Je nach Schweregrad des Schadens kann es sogar vorkommen, dass der Betrieb zeitweilig eingestellt werden muss. Hier kommt der optionale Betriebsunterbrechungsschutz der Inhaltsversicherung für die Übernahme anfallender Kosten auf.
2. Ergänzender Versicherungsschutz für Maler und Lackierer
2a. Rechtsschutzversicherung
Der Rechtsschutz dient als finanzielle Stütze bei Auseinandersetzungen vor Gericht. Kommt es mit Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten oder Vermietern zu einer Rechtsstreitigkeit, bringt dies oftmals hohe Anwaltskosten mit sich. Wird der Fall verloren, können sogar Prozesskosten anfallen. Die Rechtsschutzversicherung kommt für Anwalts- und Gerichtskosten auf. Viele Versicherer bieten zudem einen kostenfreien Mediationsservice zur außergerichtlichen Schlichtung.
Dringend empfohlene Versicherungen
Personenschäden und Sachschäden
Beispiel:
Kunde stolpert über unsachgemäß abgestelltes Arbeitsmaterial
Vermögensfolgeschäden
Beispiel:
Kunde stolpert über Arbeitsmaterial und wird temporär arbeitsunfähig
Dringend empfohlene Versicherungen
Inhaltsschäden
Beispiel:
Zerstörte Vorräte durch Leitungswasserschaden
Empfohlene Versicherungen
Rechtsschäden
Beispiel:
Rechtsstreit mit Kunden
Wie findet ein Maler und Lackierer für sich den richtigen Tarif?
Wie findet ein Maler und Lackierer für sich den richtigen Tarif?
Stehen die benötigten Versicherungsprodukte und -leistungen fest, empfiehlt sich ein Vergleich aller Tarife und Versicherer, um so das Angebot mit dem vorteilhaftesten Preis-Leistungs-Verhältnis ausfindig machen zu können. Dank Gewerbeversicherung.de ist dies, anders als bisher, keine komplizierte und zeitintensive Prozedur mehr. Der online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de ermöglicht einen detaillierten Vergleich aller relevanten Tarife und Versicherer – Einfach, schnell und transparent! So kann jeder Maler und Lackierer den für seine Firma besten Versicherungsschutz komfortabel und direkt im Internet abschließen.
Welche tariflichen Optionen gibt es für Maler und Lackierer?
Welche tariflichen Optionen gibt es für Maler und Lackierer?
Bevor die gewünschten Gewerbeversicherungen abgeschlossen werden können, muss zunächst die Höhe der Selbstbeteiligung und Deckungssumme der jeweiligen Versicherung festgelegt werden.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Maler und Lackierer im Schadensfall selbst leisten muss. Auch wenn eine hohe Selbstbeteiligung die fällige Prämie mindert, ist der Betrag stets mit Bedacht zu wählen. Beim Festlegen der Selbstbeteiligung sollte beachtet werden, dass der Betrag nie höher sein sollte als der Betrag, welcher im Schadensfall getragen werden kann.
Auch die Deckungssumme ist ein wichtiges Kriterium jeder Versicherung. Die Deckungssumme ist der maximale Entschädigungsbeitrag, welchen die Versicherung pro Schadensfall auszahlt. Das heißt: wird die Deckungssumme zu niedrig angesetzt, deckt sie eventuell nicht den kompletten Schaden ab. Daher sollte die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden insgesamt bei mindestens drei Millionen Euro liegen. Die Deckungssumme der Inhaltsversicherung hingegen sollte dem Neuwert des gesamten versicherten Betriebsinhaltes entsprechen.
Übrigens: Gehört der Geschäftsführer einer Handwerkerinnung an oder hat er seine Meisterprüfung abgelegt, bieten viele Versicherer zudem Rabatte auf die verschiedenen Tarife an.
Schadensbeispiele für Maler und Lackierer
Farbe auf der Designer-Couch
Eine Kundin beauftragt den Maler, die Wände ihres Wohnzimmers zu streichen. Gewissenhaft bedeckt der Maler alle Möbel des Zimmers mit Plastikfolie, um diese so vor tropfender Farbe zu schützen. Leider übersieht er dabei die teure Designer-Couch seiner Kundin. Während dem Streichen landet Farbe auf dem Sofa. Die wütende Kundin verlangt eine hohe Schadensersatzforderung. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.
Feuer im Lagerraum
Im Lagerraum bricht aufgrund eines defekten Kabels ein Feuer aus. Ein Anwohner bemerkt den aufsteigenden Rauch und ruft sofort die Feuerwehr. Obwohl diese zügig eintrifft, ist bis dahin bereits ein Großteil des Inventars der Malerei und Lackiererei abgebrannt. Bis der Ersatz für das verbrannte Inventar eintrifft, muss der Betrieb eingestellt werden. Für die hohen Kosten des Schadens kommt die Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechungsschutz auf.