Versicherungen für Handwerksbetriebe
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Gewerbeversicherungen für Handwerksbetriebe
Gewerbeversicherungen für Handwerksbetriebe
Das Handwerk und Baugewerbe gehört zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen Deutschlands. In der Natur der Sache liegt auch ein damit verbundenen höheres Gefährdungspotential. Viele Arbeiten werden unter freiem Himmel ausgeführt, zum Teil in großen Höhen und unter schwierigen klimatischen Bedingungen. Eine Gewerbeversicherung ist daher auch für Handwerker und Bauingenieure unerlässlich. Sie hilft Ihnen, sich vor finanziellem Schaden zu schützen, der vor dem Hintergrund ihrer Geschäftstätigkeit auftreten kann.
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Handwerksbetriebe
Betriebshaftpflichtversicherung
Fügen Sie einen Dritten ihm Rahmen Ihrer unternehmerischen und handwerklichen Tätigkeit Schaden zu, kann im Extremfall der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie auch vor unberechtigten Ansprüchen Dritter und weist diese notfalls zurück.
Beispiele Betriebshaftpflichtversicherung
- Ein Elektroinstallateur beschädigt bei Kabelverlegungsarbeiten eine Wasserleitung. Dadurch wird ein Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung verursacht. Der Hausbesitzer stellt dem Installateur die Reparaturarbeiten an der Wasserleitung, sowie die Renovierung der darunter liegenden Wohnung in Rechnung.
- Ein Glaser setzt in einem Bahnhofsgebäude neue Fensterscheiben ein. Beim Hochziehen der Glasscheibe über eine Arbeitsbühne entgleitet die Scheibe aufgrund einer unzureichenden Sicherung und fällt acht Meter in die Tiefe. Dort schlägt die Scheibe auf dem Boden auf. Mehrere Passanten erleiden Schnittverletzungen und der Eingangsbereich eines Zeitungskiosks wird beschädigt.
- Ein Anstreicher ist mit Fassadenarbeiten an einem Bürohaus beschäftigt. Durch eine Unachtsamkeit stößt er einen Farbeimer auf den einen in der Nähe geparkten Porsche Cayenne. Durch den Aufprall wird die Frontscheibe beschädigt. Außerdem werden Beschädigungen an Außenspiegel und schwere Lackschäden festgestellt.
Handwerksbetriebe
Geschäftsinhaltsversicherung
Mit einer Geschäftsinhaltsversicherung können sich Handwerker und Bauhandwerker gegen Beschädigungen und Verlust an Inventar, Waren und Vorräten schützen. Dabei werden in erster Linie Einbruchs-, Wasser-, Feuer-, Sturm- und Hagelschäden abgedeckt und ist je nach spezifischen Gefahren auch gegen weitere Elementargefahren erweiterbar. Der Versicherungsschutz deckt dabei sowohl Reparatur-, Instandhaltungs- als auch Neuanschaffungskosten ab.
Beispiele Geschäftsinhaltsversicherung
- Durch einen Kurzschluss fängt das Lager einer Holzhandlung Feuer. In sehr kurzer Zeit wird das gesamte Lager samt Verarbeitungsmaschinen und benachbarter Büroräume vernichtet. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt die Renovierungs- und Anschaffungskosten neuer Maschinen, Büromobiliar und Holzvorräte.
- Durch unsachgemäße Absicherung eines Baukrans stürzt dieser nach einem heftigen Regenguss auf dem Baustellengelände um. Dadurch werden Baukran und ein Teil des schon fertig gestellten Rohbaus beschädigt.
Handwerksbetriebe
Rechtsschutzversicherung
Der Handwerker oder Bauhandwerker steht in vielerlei Hinsicht mit verschiedenen Personen in Geschäftsbeziehung, beispielsweise zu den eigenen Angestellten, Auftraggebern oder Lieferanten, woraus auch Rechtsstreitigkeiten entstehen können. Ein Gerichtsprozess kann im Ernstfall die finanzielle Existenz eines Unternehmers ruinieren. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall alle Anwalts-, Gutachter und Gerichtskosten, übernimmt die Zahlung von Zeugengeldern und wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter ab.
Beispiele Rechtsschutzversicherung
- Auf einer Großbaustelle lagert ein Fliesenleger Fliesen auf einer Holzpalette. Ein vorbeifahrender Bagger schrammt die Holpalette aus Unachtsamkeit und beschädigt einen Großteil der Fliesen. Der Fliesenleger fordert von dem Tiefbauunternehmen, in dessen Auftrag der Baggerfahrer unterwegs war, Schadensersatz.
- Ein Bauunternehmer soll im Auftrag einer Verwaltungsgesellschaft ein Wohn- und Geschäftshaus errichten. Die von ihm beauftragte Dachdeckerfirma ist jedoch mittlerweile insolvent, was zu Verzögerungen der Fristen. Der Auftraggeber verklagt den Bauunternehmer wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Fertigstellfrist.
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