Versicherungen für Pflegedienste
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Für den Betreiber eines Pflegedienstes hat das Wohlbefinden seiner Patienten immer höchste Priorität. Damit administrative Sorgen nicht die Überhand gewinnen können, sollte sich der Pflegedienst sich gut absichern. Ausgeprägter Kundenkontakt geht mit der Pflege von Menschen Hand in Hand. Dieser Kontakt ist jedoch häufig mit verschiedensten Risiken verbunden. Es kann zu Personenschäden kommen, welche häufig kostenintensiv sind und im schlimmsten Fall die Existenz des Pflegedienstbetreibers gefährden können. Ebenfalls teuer können Rechtsstreitigkeiten und Sachschäden werden. Um sich gegen finanzielle Schäden abzusichern, ist ein guter Versicherungsschutz unvermeidbar.
Im Folgenden zeigt Gewerbeversicherung.de eine Übersicht aller relevanten Informationen, welche benötigt werden, um den optimalen Versicherungsschutz für Pflegedienste gewährleisten zu können. Zusätzlich lassen sich durch den Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de alle relevanten Versicherer und Tarife einfach, schnell und transparent miteinander vergleichen.
Welche Schadensrisiken existieren für Pflegedienste?
Welche Schadensrisiken existieren für Pflegedienste?
Der Betrieb eines Pflegedienstes bringt unterschiedliche Arten von Schadensrisiken mit sich. Im Berufsalltag kann es zu Personen- und Sachschäden sowie Inhaltsschäden kommen. Schäden an der Einrichtung, dem elektronischen Equipment, den Räumen, dem Fahrzeug und auch Personenschäden werden schnell sehr teuer für den Betreiber. Im schlimmsten Fall können derartige Schäden sogar zur temporären Schließung des Betriebes führen. Zusätzlich können auch Auseinandersetzungen vor Gericht ein Unternehmen finanziell belasten.
1. Personen- und Sachschäden
Bei Schäden an Dritten oder Schäden am Eigentum Dritter, verursacht durch den Pflegedienstbetreiber oder seine Mitarbeiter, handelt es sich um Personen- beziehungsweise Sachschäden. Häufig führen insbesondere Personenschäden zu hohen Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen, da diese oft mit hohen Behandlungskosten einhergehen. Im Schadensfall haftet der Pflegedienstbetreiber in uneingeschränkter Höhe und sogar mit seinem Privatbesitz. Doch nicht nur Personenschäden können ein Unternehmen viel Geld kosten. Auch kann es im ambulanten Pflegedienst zu Schäden am Eigentum des Patienten kommen, was teuer zu Buche schlägt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Unkosten dieser Art auf und sichert so das Unternehmen ab.
2. Eigenschäden
Ohne die benötigten Räumlichkeiten und Behandlungsapparate ist ein einwandfreier Betriebsablauf für Pflegedienste nicht möglich. Kommt es durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Brand, Sturm oder Hagel zu Schäden am eigenen oder gemieteten Betriebsinhalt, muss dieses teuer ersetzt oder repariert werden. Bei besonders schwerwiegenden Schäden kann es nicht nur zu finanziellen Verlusten, sonder auch zu einer temporären Schließung des Betriebes kommen. In derartigen Fällen kommt die Geschäftsinhaltsversicherung mit hinzugebuchter Betriebsunterbrechungsversicherung für den Verdienstausfall auf. Bei ambulanten Pflegediensten ist eine KFZ-Versicherung zusätzlich verpflichtend.
3. Rechtsschäden
Bei Betrieben wie dem Pflegedienst, in denen es um das Wohlbefinden anderer Menschen geht, kann es leicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Ob mit Patienten, Vermietern oder Zulieferern, bei einem Rechtsstreit häufen sich Anwalts- und Gerichtskosten schnell an. Um bei rechtlichen Konfrontationen optimal abgesichert zu sein und finanzielle Unannehmlichkeiten zu umgehen, trägt eine Rechtsschutzversicherung anfallende Anwalts- und Prozesskosten.
Welche Versicherungen benötigt ein Pflegedienst?
Die Schadensarten, welche in einem Pflegedienst auftreten können, sind vielfältig. Personen oder ihr Eigentum sowie das eigene Inventar könnte beschädigt werden. Damit der Betriebsablauf gesichert ist und Pflegedienstleister bei Unfällen und Missgeschicken nicht um ihre Existenz bangen müssen, werden folgende Versicherungen benötigt:
1. Dringend empfohlene Versicherungen für Pflegedienste
1a. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein essentieller Schutz für den Pflegedienst. Durch den ausgeprägten Kontakt zu Patienten ist das Risiko, versehentlich einen Personen- oder Sachschaden zu verursachen, besonders hoch. Dabei haftet der Inhaber des Pflegedienstes nicht nur für sich, sondern auch für seine Mitarbeiter. Verursacht dieser einen Schaden, muss der Pflegedienstbetreiber für den entstandenen Schaden aufkommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung prüft sämtliche Forderungen und wehrt diese, wenn nötig auch gerichtlich ab. Zudem übernimmt sie die Kosten für Personen- und Sachschäden bis zur vertraglich festgehaltenen Deckungssumme und ist somit ein unverzichtbarer Schutz für das Unternehmen.
1b. Geschäftsinhaltsversicherung
Um das betriebliche Eigentum finanziell abzusichern, ist eine Geschäftsinhaltsversicherung dringend notwendig. Die Räumlichkeiten des Pflegedienstes und die sich darin befindlichen Materialien, Geräte, Vorräte usw. sind dringend notwendig für einen geregelten Betriebsablauf. Kommen betrieblich genutzte Räumlichkeiten oder das Inventar durch Feuer, Einbruch, Wasserrohrschaden, Sturm oder Hagel zu Schaden, hat das schwerwiegende Folgen. Es entstehen hohe Reparatur- und Wiederinstandsetzungskosten und kann sogar zu einem zeitweiligen Betriebsausfall kommen, was zu größeren finanziellen Schäden führt. Eine Geschäftsinhaltsversicherung mit zusätzlicher Betriebsunterbrechungsversicherung kommt für die entstandenen Schäden auf.
2. Empfohlene Versicherungen für Pflegedienste
2a. Firmenrechtsschutzversicherung
Streitigkeiten mit Patienten, Vermietern oder Lieferanten können sich schnell zu gerichtlichen Auseinandersetzungen entwickeln. Anwalts- und Prozesskosten belasten die Unternehmenskasse zusätzlich. Oft summieren sich die Kosten eines Rechtstreits und werden zur finanziellen Belastung. Damit dies nicht geschieht, empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung, welche die anfallenden Kosten übernimmt.
Dringend empfohlene Versicherungen
Personenschäden und Sachschäden
Beispiel:
Patienten werden falsche Medikamente verabreicht
Vermögensfolgeschäden
Beispiel:
Pfleger verabreicht falsche Medikamente. Patient ist temporär arbeitsunfähig
Dringend empfohlene Versicherungen
Inhaltsschäden
Beispiel:
Zerstörte Vorräte durch Leitungswasserschaden
Empfohlene Versicherungen
Rechtsschäden
Beispiel:
Rechtsstreit mit Patient
Wie findet jeder Pflegedienst den für sich richtigen Tarif?
Wie findet jeder Pflegedienst den für sich richtigen Tarif?
Steht fest, welche Anforderungen und Versicherungsprodukte benötigt werden, empfiehlt sich ein Vergleich aller in Frage kommenden Versicherer und Tarife, um so das Angebot mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Um den sonst langwierigen und komplizierten Prozess zu verkürzen, bietet Gewerbeversicherung.de die Möglichkeit, alle relevanten Tarife und Versicherer einfach, schnell und transparent zu vergleichen. Dadurch ist es jedem Pflegedienstinhaber möglich, die besten Versicherungen für sein Unternehmen mühelos und direkt im Internet abzuschließen.
Welche tariflichen Optionen für Pflegedienste gibt es?
Welche tariflichen Optionen für Pflegedienste gibt es?
Für Pflegedienstbetreiber wird eine Vielzahl an Tarifen und Versicherungen angeboten, aus welcher sie das optimalste, zu ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen passende Angebot auswählen können. Oft bieten Versicherer Tarife an, die speziell auf Pflegedienste zugeschnitten sind. Dabei werden die essentiellen Versicherungen meist durch die Basisform abgedeckt, wohingegen spezifischere Leistungen als optionale Zusatzleistung hinzugebucht werden müssen. Zu diesen Zusatzleistungen gehören unter anderem häufig das Verabreichen von Medikamenten und Spritzen, das Legen eines Blasendauerkatheters, Tages- oder Kurzzeitpflege und die Intensivpflege, zum Beispiel durch eine Heimbeatmung. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegedienste kann sowohl im Umfang der Leistungen als auch in der Höhe des Versicherungsbeitrages stark variieren. Meist hängt die Höhe des Betriebshaftpflichtversicherungsbeitrags von der Größe des Betriebs, der angebotenen Leistungen, der Mitarbeiteranzahl, dem Deckungsbeitrag und der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung ab. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme von Pflegediensten grundsätzlich bei mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegen. Die Deckungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung sollte dem Wert des zu versichernden Eigentums entsprechen.
Schadensbeispiele für Pflegedienste
Brand zerstört Pflegedienst-Büro
Aufgrund eines Kabelbrandes fängt das Pflegedienst-Büro Feuer. Obwohl der Brand sofort gelöscht wird, kommt es zu starken Schäden. Mobiliar und Vorräte sind durch das Feuer zerstört und müssen kostspielig repariert und ersetzt werden. Aufgrund der Reparaturarbeiten muss der Betrieb einige Tage eingestellt werden. Dies führt, neben den Reparatur- und Ersatzkosten, zu einer weiteren finanziellen. Die Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechungsschutz begleicht den Schaden.
Mitarbeiter lässt Patient fallen
Beim Hochheben des Patienten, um diesen von seinem Rollstuhl ins Bett zu legen, bewegt sich der Patient ruckartig und unerwartet. Der Mitarbeiter kann sich nicht schnell genug auf die plötzliche Bewegung einstellen und lässt den Patienten versehentlich fallen. Durch den Sturz wird das Hüftgelenk des Patienten verletzt und es kommt zu hohen Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen. In diesem Fall kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für die Kosten auf.