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Versicherungen für Kosmetiksalons

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Gewerbeversicherungen für Kosmetiksalons

Der Inhaber eines Kosmetiksalons ist stets darum bemüht, eine entspannte Atmosphäre für seine Kunden zu schaffen. In einem Kosmetiksalon wird sehr nah am Kunden gearbeitet, was häufig mit großen Risiken verbunden ist. Bei einer solch ausgeprägten Nähe zum Kunden kann es bereits durch kleine Fehler und Versehen zu kostspieligen Personen- oder Sachschäden kommen. Auch Schäden am Eigentum des Salons können das finanzielle Gleichgewicht des Unternehmens bedrohen. Um derartige existenzgefährdende Kosten nicht auf sich nehmen zu müssen, ist ein umfassender Versicherungsschutz absolut notwendig.

 

Gewerbeversicherung.de bietet im Folgenden einen Überblick zu allen wichtigen Informationen rund um den besten Versicherungsschutz für Kosmetiksalons. Mithilfe des kostenlosen Vergleichsrechners von Gewerbeversicherung.de lassen sich zusätzlich alle relevanten Tarife und Versicherer einfach, schnell und transparent miteinander vergleichen.

Welche Risiken existieren in Kosmetiksalons?

Das Führen eines Kosmetikstudios beinhaltet diverse Formen von Risiken. Es ist möglich, dass Personen und Sachgegenstände oder aber auch das Eigentum des Salons beschädigt werden. Das Risiko eines Schadens kann aufgrund von unberechenbaren Faktoren wie Kundschaft, Elektronik oder Mitarbeiter nie komplett ausgeschlossen werden. So können sich auch vorerst geringe Unstimmigkeiten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen entwickeln, welche hohe Kosten für den Inhaber verursachen.

Kommen Kunden oder ihr Eigentum im Kosmetikstudio zu Schaden, handelt es sich um einen Personen- oder Sachschaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch den Betreiber oder einen seiner Mitarbeiter verursacht wurde. In beiden Fällen ist der Inhaber gesetzlich verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Aufgrund von eventuell folgenden Behandlungskosten sind Personenschäden oftmals besonders teuer. Häufen sich derartige Kosten, kann dies schnell die Existenz des Betreibers gefährden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten derartiger Schäden – dies macht sie zu einem unverzichtbaren Schutz für jedes Unternehmen.

Die Ausstattung eines Kosmetiksalons ist grundlegend für den Betriebsablauf. Eine Beschädigung des Equipments ist oft mit hohen Kosten verbunden. Durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Hagel oder Sturm kann es schnell zu Schäden an Einrichtung, Räumlichkeiten oder Lagerbeständen kommen. Der Ersatz und die Reparatur solcher Schäden sind nicht nur teuer, sondern häufig auch zeitintensiv. Durch Renovierungen kann es außerdem zu einem temporären Betriebsausfall kommen. Eine Geschäftsinhaltsversicherung mit zusätzlicher Betriebsunterbrechungsversicherung sichert den Inhaber eines Kosmetikstudios gegen die Kosten solcher Schäden ab.

Kosmetikstudios sind meist auf elektronisches Profi-Equipment angewiesen. Wird dieses beschädigt, drohen häufig hohe Kosten für Reparaturen und Ersatz. Im Zweifelsfall kann es durch den Ausfall der Elektronik sogar zu betrieblichen Einschränkungen kommen. Daher lohnt es sich besonders bei teuren Geräten, diese durch eine Elektronikversicherung abzusichern.

Unstimmigkeiten mit Kunden, Zulieferern oder Vermietern können leicht zu ernsthaften Rechtsstreitigkeiten werden. Diese verursachen meist hohe Prozess- und Anwaltskosten, welche im schlimmsten Fall die Existenz des Inhabers bedrohen. Eine Rechtsschutzversicherung sichert den Kosmetiksalonbetreiber in solchen Fällen vor finanziellen Unannehmlichkeiten ab.

Welche Versicherungen benötigt ein Kosmetiksalon?

Ein Kosmetiksalon kann durch vielfältige Weise zu Schaden kommen. Schäden wie Personen-, Sach- oder auch Eigenschäden haben meist hohe Kosten zur Folge. Der Inhaber haftet nicht nur für sich, sondern auch für seine Mitarbeiter –  uneingeschränkt und auch mit seinem Privatvermögen. Damit solche Kosten für den Inhaber nicht zu finanziellen Schwierigkeiten führen oder sogar die Existenz des Salons und seines Betreibers gefährden, ist es empfehlenswert folgende Versicherungen abzuschließen:

 

1. Notwendiger Versicherungsschutz für Kosmetiksalons

1a. Betriebshaftpflichtversicherung

Besteht die berufliche Tätigkeit aus ausgeprägtem Kundenkontakt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Schutz gegen Schadensersatzforderungen. In einem Kosmetiksalon wird nah am Kunden gearbeitet. Dies erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dem Kunden oder seinem Eigentum versehentlich zu schaden. Erleidet der Kunde körperlichen oder finanziellen Schaden, zieht dies hohe Schadensersatzforderungen nach sich. Eine Betriebshaftpflichtversicherung prüft Schadensforderungen und wehrt diese, wenn notwendig, gerichtlich ab. Sind die Forderungen berechtigt, werden Personen- und Sachschäden, sowie daraus folgende Vermögensschäden gezahlt.

1b. Geschäftsinhaltsversicherung

Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt den Eigentümer des Kosmetikstudios vor Kosten verursacht durch Schäden am Inventar des Kosmetikstudios. Werden Inventar, Einrichtung, gelagerte Waren, Mietgegenstände oder Vorräte durch ein Feuer, einen Einbruchsdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm oder Hagel geschädigt, sind Reparatur- und Wiederanschaffungskosten oft immens hoch. Im schlimmsten Fall muss der Betrieb während der Reparatur sogar temporär geschlossen werden. Fortlaufende Kosten und Gewinnausfall bei derartigen Schäden übernimmt eine Geschäftsinhaltsversicherung mit hinzugebuchter Betriebsunterbrechungsversicherung.

2. Ergänzender Versicherungsschutz für Kosmetiksalons

2a. Elektronikversicherung

Bei kostspieligem elektronischen Profi-Equipment wird eine Elektronikversicherung dringend empfohlen. Der Ersatz und die Reparaturkosten von professionellen Behandlungsgeräten ist oftmals sehr kosten- und zeitaufwändig. Wird ein zur Behandlung dringend benötigtes Gerät nicht sofort ersetzt, kann dies im schlimmsten Fall starke betriebliche Einschränkungen zur Folge haben. Eine Elektronikversicherung übernimmt die Kosten für Reparatur und Ersatz der elektronischen Geräte und sichert damit nicht nur den Saloninhaber finanziell ab, sondern gewährleistet zudem auch einen reibungslosen Betriebsablauf und bewahrt den Inhaber vor zusätzlichen finanziellen Einbußen.

2b. Firmenrechtsschutzversicherung

Gibt es Unstimmigkeiten mit Lieferanten, Vermietern oder Kunden, können diese schnell vor Gericht enden. Um einen Rechtsstreit führen und gewinnen zu können, benötigt man einen Anwalt. Die Kosten für Anwälte und den Prozess addieren sich jedoch rasant und können den Selbstständigen finanziell schwer belasten und sogar seine Existenz gefährden. Um sich als Inhaber eines Kosmetiksalons vor derartigen Kosten zu schützen, wird Kosmetiksaloninhabern empfohlen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, welche derartige Kosten übernimmt.

Notwendiger Versicherungsschutz

Personenschäden und Sachschäden

Beispiel:

Allergene wurden unzureichend ausgezeichnet, Kunde muss in Krankenhaus

Notwendiger Versicherungsschutz

Inhaltsschäden

Beispiel:

Sturm zerstört Kundenbereich

Ergänzender Versicherungsschutz

Elektronikschäden

Beispiel:

Defekte Maschine durch Fehlbediehnung

Ergänzender Versicherungsschutz

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Lieferant

Wie findet jeder Kosmetiksalon den für sich richtigen Tarif?

Nach der Auswahl der benötigten Versicherungsprodukte und den Anforderungen an diese, empfiehlt es sich, alle in Frage kommenden Tarife und Versicherer zu vergleichen und somit das Angebot mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Mit seinem Online-Vergleichsrechner verkürzt Gewerbeversicherung.de das ansonsten komplizierte und zeitintensive Prozedere und bietet die optimale Möglichkeit, alle relevanten Versicherer und Tarife schnell, einfach und transparent zu vergleichen. Dadurch ist es jedem Kosmetiksaloninhaber möglich, den besten Versicherungsschutz für seinen Salon direkt und komfortabel online abzuschließen.

Welche tariflichen Optionen für Kosmetiksalons gibt es?

Kosmetiksaloninhabern ist es möglich das Angebot, welches am besten zu den individuellen Bedürfnissen und Wünschen, sowie den von ihnen angebotenen Leistungen passt, aus einer Vielzahl von Versicherungen und Tarifen auszuwählen. Versicherer bieten häufig Tarife an, die speziell auf die Bedürfnisse von Kosmetiksalons ausgerichtet sind. Dabei werden die essentiellen Versicherungen in einer Basisform angeboten, welche durch individuelle Zusatzleistungen erweitert werden können. So sind spezielle Tätigkeiten wie zum Beispiel Permanent-Make-Up bei den meisten Versicherern nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, können allerdings als Zusatzleistung hinzugebucht werden.

Da beim Betrieb eines Kosmetiksalons hohes Risiko besteht, einen Personenschaden zu verursachen, sollte bei der Suche nach dem optimalen Tarif unbedingt auf die Höhe der Deckungssumme geachtet werden. Diese sollte, um eine Unterversicherung zu vermeiden, für Personen- und Sachschäden bei mindestens 3 Millionen Euro liegen. Wie hoch der monatliche Beitrag der Betriebshaftpflichtversicherung ist, hängt abgesehen von der maximalen Deckungssumme von der Mitarbeiteranzahl, dem Jahresumsatz, der vereinbarten Selbstbeteiligung und den versicherten Zusatzleistungen ab. Die Versicherungsprämie der Geschäftsinhaltsversicherung richtet sich im Grunde nach denselben Kriterien, jedoch sollte sich die maximale Deckungssumme nach dem Wert des gesamten Betriebsinhaltes richten.

Schadensbeispiele für Kosmetiksalons

Verbrennungen durch Waxing

Eine Kundin möchte eine Haarentfernung mittels Waxing.
Die behandelnde Kosmetikerin lässt das heiße Wachs nicht lange genug abkühlen und trägt es zu früh auf. Dies führt zu Verbrennungen bei der Kundin. Der Inhaber des Kosmetikstudios haftet für seine Mitarbeiterin und muss für die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie die Schmerzensgeldforderung aufkommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.

Rohrbruch beschädigt Einrichtung

In der Nacht setzt eine zu Bruch gegangene Rohrleitung den Salon unter Wasser.
Einrichtung und Ware wird beschädigt. Der Ersatz des Mobiliars ist teuer und nimmt einige Tage in Anspruch. Während dieser Zeit muss das Kosmetikstudio geschlossen werden. Eine durch Betriebsunterbrechungsschutz ergänzte Geschäftsinhaltsversicherung kommt für den entstandenen Schaden am Inventar und den Einnahmeausfall auf.

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