Versicherungen für Handelsvertreter
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Handelsvertreter schließen Geschäfte im Namen anderer Unternehmen ab. Im Rahmen dieser Tätigkeit können dem Handelsvertreter jedoch unterschiedliche Schäden entstehen. Von rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Auftraggeber über Schäden am Betriebseigentum bis hin zu Personen- und Sachschäden – Für alle Schäden muss der Handelsvertreter selbst aufkommen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann jeder Schadensfall das betriebliche Aus für den Handelsvertreter bedeuten.
Im Folgenden bietet Gewerbeversicherung.de eine Übersicht der wichtigsten Versicherungen für Handelsvertreter. Der kostenlose Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de ermöglicht es Handelsvertretern zudem alle relevanten Tarife und Versicherer einfach, schnell und transparent miteinander zu vergleichen.
Risiken für Handelsvertreter
Risiken für Handelsvertreter
Handelsvertreter sind in ihrem täglichen Berufsalltag sowohl dem Risiko unterschiedlicher Haftpflicht- als auch Eigenschäden ausgesetzt. Derartige Schäden verursachen hohe Kosten, für welche der Handelsvertreter ohne ausreichenden Versicherungsschutz selbst aufkommen muss.
Von einem Personen- oder Sachschaden spricht man immer dann, wenn ein Dritter oder sein Eigentum im Rahmen der Tätigkeit des Handelsvertreters zu Schaden kommt. Besonders Personenschäden sind oft mit hohen Kosten verbunden. Verursacht der Handelsvertreter solch einen Schaden, muss er nicht nur die gesamten Behandlungs- und Behandlungsfolgekosten tragen, sondern im Zweifelsfall auch für den Verdienstausfall der zu Schaden gekommenen Person aufkommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Kosten verursacht durch Personen- und Sachschäden.
Kommt die eigene Ausstattung zu Schaden handelt es sich um sogenannten Eigenschaden. Verursachen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl einen Schaden am Inventar, Lagerbeständen oder der Betriebsausstattung des Handelsvertreters, sind in der Regel hohe Reparatur- und Ersatzkosten die Folge. Wird eine zeitnahe Wiederherstellung nicht gewährleistet, kann der Betriebsablauf im schlimmsten Fall zum Stillstand kommen. Eine Inhaltsversicherung kommt für die Kosten infolge eines Inhaltsschadens auf und eine zusätzliche Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die Kosten einer temporären Schließung.
Kleine Uneinigkeiten mit Kunden, Auftragsgebern, Lieferanten oder dem Vermieter können schnell zu einem Rechtsstreit eskalieren. Kann der Streit nicht außergerichtlich beigelegt werden, muss der Handelsvertreter mit hohen Anwalts- sowie Prozesskosten rechnen. Eine rechtzeitig abgeschlossene Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten.
Wer sensible Daten auf digitalen Endgeräten speichert und verwaltet, setzt sich automatisch Cyberrisiken aus. Hackerangriffe, Viren und Datenverlust können nicht nur den Betriebsablauf lahm legen, sondern schlimmstenfalls auch zu Schadensansprüchen durch Dritte führen. Eine Cyberversicherung übernimmt die aufgrund eines Cyberschadens anfallenden Kosten.
Versicherungen für Handelsvertreter
Um sich als Handelsvertreter sorgfältig vor den vielfältigen Schadensszenarien zu schützen, ist ein umfangreiches Versicherungsportfolio unverzichtbar. Zu den für Handelsvertreter wichtigsten Versicherungen zählen:
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein essenzieller Schutz gegen Personen-, Sach- sowie echte Vermögensschäden. Wird ein Schadensanspruch an den Handelsvertreter oder dessen Mitarbeiter gestellt, prüft die Betriebshaftpflicht zunächst, ob es sich hierbei um einen gerechtfertigten Anspruch handelt. Ist dies der Fall, übernimmt die Versicherung die Kosten. Ungerechtfertigte Forderungen hingegen werden gerichtlich abgewehrt.
2. Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung bietet einen grundlegenden Schutz für das Eigentum des Handelsvertreters. Wenn die Betriebsausstattung oder benötigte Waren aufgrund von Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Feuer Schaden nehmen, kommt die Inhaltsversicherung für die Kosten von Reparatur oder Ersatzbeschaffung bis zur Deckungssumme ab. Eine zusätzlich abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung kommt bei einer temporären Schließung für Gewinnausfälle und fortlaufende Kosten auf.
3. Rechtsschutzversicherung
Der Firmenrechtsschutz schützt den Handelsvertreter vor finanziellen Belastungen aufgrund von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Endet ein Streit mit einem Kunden, Auftraggeber oder Lieferanten vor Gericht, häufen sich schnell Anwalts- und Prozesskosten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt derartige Kosten bis zur vertraglich festgelegten Deckungssumme.
4. Cyberversicherung
Im digitalen Zeitalter stellt die Cyberversicherung einen wichtigen Schutz für jedes Unternehmen dar. Führen Viren oder Hackerangriffe zu einer Störung des Betriebsablaufs oder zum Verlust von Daten, kann die Systemwiederherstellung schnell teuer werden. Die Cyberversicherung kommt für Schäden infolge von Cyberkriminalität aber auch Umwelteinflüssen, technischem sowie menschlichem Versagen auf.
Wie findet ein Handelsvertreter den optimalen Tarif?
Wie findet ein Handelsvertreter den optimalen Tarif?
Um einfach, schnell und transparent den bestmöglichen Tarif zu finden, empfiehlt es sich Handelsvertretern den kostenlosen Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de zu nutzen. Hier muss zuerst der online Risikofragebogen ausgefüllt werden. Danach wird eine Übersicht aller relevanten Angebote generiert, welche zur besseren Übersicht nach den Kriterien Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Vertragslaufzeit sortiert und gefiltert werden kann. Sollten gleich mehrere Tarife für den Handelsvertreter in Frage kommen, lohnt es sich bis zu drei der bevorzugten Tarife im detaillierten Vergleich gegenüberzustellen. Anschließend kann der optimale Tarif sofort online abgeschlossen werden.
Welche tariflichen Optionen gibt es für Handelsvertreter?
Welche tariflichen Optionen gibt es für Handelsvertreter?
Handelsvertretern steht es frei aus einer Vielfalt an Angeboten den Tarif zu wählen, welcher am besten zu ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen passt. Oftmals bieten Versicherer Tarife an, die genau auf die Bedürfnisse von Handelsvertretern zugeschnitten sind. Dabei werden die Versicherungen in den meisten Fällen zunächst in einer Basis-Form angeboten. Auf Wunsch ist es möglich diese durch Zusatzleistungen zu ergänzen. Beispielsweise lässt sich die Inhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitern.
Bereits vor Beginn der Versicherungssuche sollten die wichtigsten Kriterien für die gewünschte Versicherung festgelegt werden. Dabei sollte der Handelsvertreter vor allem auf die Höhe von Deckungssumme sowie des Selbstbehalts beachten.
Die Höhe der Deckungssumme sollte stets dem Schadensrisiko des Unternehmens gerecht werden. Entscheidet sich der Handelsvertreter für eine zu geringe Deckungssumme, übernimmt die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil der Kosten und der Unternehmer muss für die Differenz selbst aufkommen. Für Personen- und Sachschäden empfiehlt es sich in der Regel einen Deckungsbetrag von mindestens 3 Millionen Euro zu wählen.
Auch die Selbstbeteiligung sollte mit Bedacht gewählt werden, denn diesen Betrag muss der Handelsvertreter im Schadensfall selbst tragen. Daher sollte die Selbstbeteiligung stets realistisch und nie zu hoch angesetzt werden.
Welche Schadensbeispiele gibt es für Handelsvertreter?
Schadsoftware legt System lahm
Als der Handelsvertreter am Morgen versucht seinen Computer hochzufahren, ist sein PC durch eine Schadsoftware gesperrt. Auf dem Bildschirm erscheint die Information, dass das System nur gegen eine Überweisung von 1000 Euro wieder freigegeben wird. Die Cyberversicherung kommt für die Systemwiederherstellung sowie anschließende Präventionsmaßnahmen auf.
Fußgänger stürzt auf glattem Betriebsgelände
Über Nacht kommt es unerwartet zu Schneefall und damit zu glatten Gehwegen. Aufgrund seiner vielen Termine versäumt es der Handelsvertreter jedoch die Wege auf seinem Betriebsgelände zu räumen. Ein Passant stürzt auf den glatten Gehweg und bricht sich den Arm. Die Betriebshaftpflicht übernimmt alle Behandlungskosten.