Versicherungen für Gasthöfe, Hotels und Pensionen
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Betreiber von Gasthöfen, Pensionen und Hotels sind stets um das Wohl ihrer Gäste bemüht. Doch der rege Kontakt mit Gästen birgt auch ein gewisses Schadensrisiko. Unachtsamkeiten und kleine Fehler können schnell Personen- und Sachschäden in Millionenhöhe verursachen. Genauso fatal für den Betrieb können jedoch auch Eigenschäden sein. Damit das monetäre Wohl des Unternehmens nicht aus dem Gleichgewicht gerät, ist ein umfassender Schutz durch Versicherungen unumgänglich.
Im Folgenden bietet Gewerbeversicherung.de eine Übersicht der wichtigsten Informationen zum optimalen Versicherungsschutz für Pensionen, Gasthöfe und Hotels. Zudem ermöglicht der kostenlose Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de einen einfachen, schnellen und transparenten Vergleich aller relevanten Versicherer und Tarife.
Welche Schadensrisiken bestehen im Gastgewerbe?
Welche Schadensrisiken bestehen im Gastgewerbe?
Kein Unternehmen ist vor Haftungs- und Eigenschäden gefeit. Das gilt auch für Hotels, Pensionen und Gasthöfe. Kommt es zu Schäden an Personen, an fremdem oder auch betrieblichen Eigentum, fallen meist hohe Schadensersatzkosten an.
1. Personen- und Sachschäden
Hotels, Gasthöfe und Pensionen weisen aufgrund ihres ausgeprägten Kundenkontaktes ein besonders hohes Risiko für Personen- und Sachschäden auf. Verschuldet ein Unternehmen eine Verletzung am Kunden oder einen Schaden an fremdem Besitz, muss der Betreiber finanziell hierfür in voller Höhe aufkommen. Besonders Personenschäden verursachen oftmals hohe finanzielle Folgen durch Behandlungskosten, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Da der Betreiber für seine Mitarbeiter haftet, ist es dabei unerheblich, ob er selbst oder einer seiner Angestellten den Schaden verursacht hat. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden dieser Art ab.
2. Eigenschäden
Ein Gastgewerbe einzurichten bedarf nicht nur viel Hingabe, sondern auch einer Menge Geld. Wird ein Zimmer oder gar der gesamte Betrieb durch Leitungswasser, Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört, ist eine zeitnahe Reparatur des Schadens im Interesse eines ungestörten Betriebsablaufes unverzichtbar. Eine Inhaltsversicherung trägt hier Reparatur- und Ersatzkosten. Kommt es in Folge des Schadens zu einer Betriebsunterbrechung, entstehen weitere Kosten, welche jedoch durch einen zusätzlichen Betriebsunterbrechungsschutz abgedeckt werden können.
3. Rechtsschäden
Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es manchmal auch zu Auseinandersetzungen kommen – und diese können auch vor Gericht enden. Ein Anwalt wird nötig, sobald sich beispielsweise eine Unstimmigkeit mit Vermietern, Gästen oder Lieferanten zu einem Rechtsstreit entwickelt. Dabei sind die Kosten hierfür in der Regel hoch. Damit sich diese nicht zu einer finanziellen Belastung für das Unternehmen entwickeln, lohnt sich der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung.
Welche Versicherungen werden benötigt?
Ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz sind Pensionen, Gasthöfe und Hotels allen möglichen Schadensrisiken ohne die benötigte finanzielle Absicherung ausgesetzt. Damit das Unternehmen nicht selbst für anfallende Schadenskosten aufkommen muss, sind folgende Versicherungen notwendig:
1. Notwendiger Versicherungsschutz für Gasthöfe, Hotels und Pensionen
1a. Betriebshaftpflichtversicherung
Für Betriebe mit viel Kundenkontakt ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine elementare Absicherung gegen Personen- und Sachschäden. In Folge von Personen- oder Sachschäden werden oft hohe Schmerzensgelder und Schadensersatzzahlungen fällig, die der Unternehmer uneingeschränkt begleichen muss. Auch unechte Vermögensschäden, also finanzielle Schäden in unmittelbarer Folge eines Personen- oder Sachschadens, werden übernommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft die Forderungen des Geschädigten und wehrt unberechtigte Forderungen, wenn nötig auch gerichtlich, ab. Berechtigte Forderungen übernimmt die Versicherung.
1b. Inhaltsversicherung
Verursachen Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser Schäden an Räumlichkeiten oder dem Inventar, bedeutet dies besonders für das Gastgewerbe eine starke Beeinträchtigung des Betriebes. Eine Inhaltsversicherung übernimmt Ersatz- und Reparaturkosten derartiger Schäden und gewährleistet somit einen störungsfreien Betriebsablauf. Muss der Betrieb nach einem Schaden doch temporär eingestellt werden, übernimmt ein Betriebsunterbrechungsschutz hierfür die Kosten.
2. Ergänzender Versicherungsschutz für Gasthöfe, Hotels und Pensionen
2a. Rechtsschutzversicherung
Ein Rechtsstreit lässt sich bei keiner unternehmerischen Tätigkeit ganz ausschließen, doch Betriebe mit viel Kundenkontakt tragen ein besonders hohes Risiko. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Gästen, Lieferanten, Vermietern usw. kommt die Rechtsschutzversicherung für Anwalts-, Zeugen- und Gerichtskosten auf. Viele Versicherer bieten zusätzlich einen kostenfreien Mediationsservice zur außergerichtlichen Einigung der involvierten Parteien an.
Dringend empfohlene Versicherung
Personenschäden und Sachschäden
Beispiel:
Gast rutscht auf frisch gewischtem Fußboden aus und verletzt sich
Vermögensfolgeschäden
Beispiel:
Gast rutscht im Hotel aus uns wird temporär arbeitsunfähig
Dringend empfohlene Versicherung
Inhaltsschäden
Beispiel:
Zerstörte Fußböden durch Leitungswasserschaden
Empfohlene Versicherung
Rechtsschäden
Beispiel:
Rechtsstreit mit Gast
Wie finden alle Pensionen, Hotels und Gasthöfe den für sich richtigen Tarif?
Wie finden alle Pensionen, Hotels und Gasthöfe den für sich richtigen Tarif?
Nachdem feststeht, welche Versicherungsprodukte benötigt werden und welche Ansprüche diese Produkte erfüllen sollen, empfiehlt sich ein detaillierter Vergleich aller in Frage kommenden Versicherer und Tarife. Gewerbeversicherung.de bietet mit seinem online Vergleich die Möglichkeit, das Angebot mit dem idealen Preis-Leistungs-Verhältnis ausfindig machen. Gewerbeversicherung.de bietet mit seinem kostenlosen Online-Vergleichsrechner die optimale Möglichkeit alle wichtigen Tarife und Versicherer einfach, transparent und schnell einander gegenüberzustellen und zu vergleichen. So lässt sich die sonst langwierige und komplizierte Versicherungssuche umgehen und die gewünschte Versicherung in wenigen Minuten direkt online abschließen.
Welche tariflichen Optionen gibt es für Gasthöfe, Pensionen und Hotels?
Welche tariflichen Optionen gibt es für Gasthöfe, Pensionen und Hotels?
Betreiber von Pensionen, Hotels und Gasthöfen können aus vielen Versicherungen und Tarifen das Angebot auswählen, welches am besten zu ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen passt. Viele Versicherer bieten hierbei Tarife, die speziell auf die Anforderungen von Gasthöfen, Hotels und Pensionen ausgerichtet sind. Hier werden die elementaren Versicherungen oft in einer Basisform angeboten. Diese lässt sich dabei nach Bedarf durch zusätzliche Leistungen ergänzen. Ein Beispiel dafür ist die Inhaltsversicherung, welche durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden kann.
Anschließend muss die Deckungssumme und die Selbstbeteiligung festgelegt werden. Die Deckungssumme zeigt an, welcher Betrag im Schadensfall von der Versicherung maximal übernommen wird. Da Personen- und Sachschäden hohe Kosten verursachen können, sollte der Deckungsbetrag der Betriebshaftpflichtversicherung bei mindestens drei Millionen Euro liegen. Die Deckungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung sollte dem Wert des versicherten Eigentums entsprechen.
Der Selbstbehalt beschreibt den Anteil am Schaden, für den der Betrieb selbst aufkommen muss. Eine hohe Selbstbeteiligung kann hierbei die zu zahlende Versicherungsprämie senken, allerdings muss bedacht werden, dass die gewählte Summe im Schadensfall auch tatsächlich vom Unternehmen getragen werden können kann.
Schadensbeispiele für Pensionen, Hotels und Gasthöfe
Allergie wird missachtet
Ein Gast bittet vor Ankunft darum, dass sich keine Blumen in dem von ihm gebuchten Zimmer befinden, da er gegen die meisten stark allergisch ist. Aufgrund eines Schichtwechsels gerät dieser Wunsch jedoch in Vergessenheit. Als der Gast eintrifft, befinden sich Blumen in seinem Zimmer, woraufhin er einen allergischen Schock erleidet. Das Hotel muss für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Schadensersatz aufkommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.
Rechtsstreit mit Gast
Nach Abreise eines Gastes fällt einem der Pensionsangestellten auf, dass mehrere Möbel im Zimmer beschädigt wurden. Darauf angesprochen, weist der Gast jegliche Schuld von sich. Auch auf eine ihm zugesandte Rechnung reagiert der Kunde nicht. Daraufhin schaltet der Pensionsbetreiber einen Anwalt ein und es kommt zum Prozess. Die Firmenrechtsschutzversicherung des Gastgewerbes erstattet alle anfallende Gerichtskosten.