Gewerbeversicherungen für Bürobetriebe
Gewerbeversicherungen für Bürobetriebe
Bürobetriebe haben üblicherweise wenig in Maschinen oder sonstigen technischen Geräten gebundenes Kapital, denn sie arbeiten hauptsächlich mit dem Know-how ihrer Mitarbeiter und liefern vorwiegend Dienstleistungen. Bürobetriebe stehen oft auch in direktem Kundenkontakt. Stürzt ein Kunde in den Räumlichkeiten des Bürounternehmens, greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Holen Sie sich bei uns die aktuellen Informationen über alle wichtigen Versicherungsleistungen für Bürobetriebe:
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Bürobetriebe
Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz vor Schadensersatzansprüchen
In Folge der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens kann finanzieller Schaden entstehen, der auf jeden Fall abgesichert werden sollte, um das Fortbestehen des Unternehmens zu sichern. Diesen Schutz bietet die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie sichert in erster Linie Schäden gegenüber Dritten ab und wehrt auch unberechtigte Forderungen Dritter an das Unternehmen ab.
Beispiele für die Betriebshaftpflichtversicherung:
- Die Reinigungsfirma wischt den Kundenbereich eines Reisebüros, unterlässt jedoch fahrlässigerweise, auf die Gefahrenquelle hinzuweisen. Daraufhin rutscht ein Kunde aus und bricht sich den Arm. Der Kunde verklagt das Reisebüro auf Schmerzensgeld und möchte den Schaden für den wochenlangen Ausfall seiner Arbeitskraft erstattet bekommen.
- Eine Mitarbeiterin eines Maschinenbauers soll den zugesendeten Vertragsentwurf einer ausländischen Zulieferfirma kopieren. Auf dem Schreibtisch wird der Vertragsentwurf versehentlich vertauscht und am Ende des Tages von der Reinigungskraft weggeworfen. Es entstehen Kosten, da der Zulieferer erneut aus dem Ausland anreisen muss, um den Vertrag neu aufzusetzen.
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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Schutz bei echtem Vermögensschaden
Schäden, die weder in die Kategorie Sach- noch Personenschaden fallen, bezeichnet man als echten Vermögensschaden. Beispiele dafür sind Beratungs- Planungs- oder Verwaltungsfehler. Dagegen sichert die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab. Besonders wird sie beratenden und planenden Berufen, wie z.B. Unternehmens- oder Steuerberatern, Anwälten und Architekten empfohlen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft Schadensersatzpflichten des Unternehmens und Ansprüche von Dritten auf Rechtmäßigkeit, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und ersetzt den Schaden aus berechtigten Ansprüchen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt dabei eine gute Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung dar.
Beispiele für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
- Ein Steuerberater übersieht die neu angefallenen Ausgaben für Weiterbildung, die ein Unternehmen durch eine neue Bildungsinitiative im Rahmen der Steuererklärung eingereicht hat. Das Finanzamt berücksichtigt diese Ausgabenposition daraufhin nicht. Das Unternehmen verklagt den Steuerberater daraufhin auf Schadensersatz.
- Eine Anwaltskanzlei wird von einem Unternehmen beauftragt, einen Rechtsstreit in einem Plagiatsverfahren zu führen. Während des Prozesses unterlaufen dem jungen Anwalt mehrere Formfehler, darunter eine Einreichungsfrist, die er übersieht. Das Unternehmen verliert daher den Prozess und verklagt die Kanzlei auf Schadensersatz.
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Geschäftsinhaltsversicherung für Bürobetriebe
Schäden, die durch Einbruch-, Feuer-, Wasser-, Sturm- oder Hagelschaden am Inventar des Unternehmens oder dort gelagerten Waren und Vorräten verursacht werden, sind durch die Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt. Die Versicherung übernimmt alle Kosten für Instandsetzung oder den Neuerwerb von Gütern. Die Geschäftsinhaltsversicherung kann auch für den Ersatz von Elementarschäden oder für Schaden durch Betriebsunterbrechung ergänzt werden.
Beispiele für die Geschäftsinhaltsversicherung
- Aufgrund eines Wasserschadens einer darüberliegenden Wohnung wird das Inventar eines Frisiersalons schwer beschädigt und muss zum Teil neu angeschafft werden.
- Ein Kurzschluss in einer Werbeagentur verursacht einen Brand. Die Geschäftsräume werden dabei vollständig zerstört.
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Rechtsschutzversicherung für Bürobetriebe
Führt die unternehmerische Tätigkeit zu einer juristischen Auseinandersetzung, sind damit in der Regel große Kosten verbunden. Sowohl Kunden, Mitarbeiter, Zulieferer als auch Wettbewerber oder Behörden können sowohl Kläger als auch Beklagte sein. Vor solchen Kosten schützt eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt alle mit Rechtstreitigkeiten verbundene Kosten, darunter Anwalts- und Prozesskosten, Kosten für Rechtsgutachten oder Zeugengelder.
Beispiele für die Rechtsschutzversicherung
- Ein Restaurant ist mit der Leistung einer Kellnerin nicht zufrieden und kündigt diese im Rahmen der Probezeit. Diese wirft Kollegen und Unternehmensführung Mobbing vor und verklagt das Restaurant.
- Der Betreiber eines Massagesalons wird von seinem Vermieter kurzfristig gekündigt. Dabei wird die Kündigungsfrist im Mietvertrag nicht eingehalten. Der Betreiber des Massagesalons verklagt den Vermieter auf Schadensersatz wegen Betriebsunterbrechung und Kundenverlust.
Bitte beachten Sie, dass die Betriebshaftpflichtversicherungen zunächst nur unechte Vermögensschäden absichern können. Darunter versteht man finanzielle Schäden, die eine Folge von Sach- oder Personenschäden sind. Gegen echten Vermögensschaden kann man sich mit einer Berufshaftpflicht- oder Vermögensschadenshaftpflichtversicherung schützen. Letzteres ist in erster Linie beratenden oder verwaltenden Berufen zu empfehlen, deren Tätigkeitsschwerpunkt selbst das Vermögen der Mandanten darstellt, also z.B. Unternehmens-, Steuer- und Anlageberater.