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Versicherungen für Wirtschaftsprüfer

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Gewerbeversicherungen für Wirtschaftsprüfer

Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers ist geprägt durch komplexe buchhalterische Herausforderungen. Der hohe Anspruch an die Arbeit birgt ein nicht zu unterschätzendes Fehlerpotenzial. Eine kurze Unachtsamkeit kann dem Wirtschaftsprüfer dann mitunter teuer zu stehen kommen. Jeder Fehler des Prüfers, der die Buchhaltung eines Unternehmens kontrollieren soll, kann weitreichende Folgen haben. Dabei muss keinesfalls der Wirtschaftsprüfer selbst fachliche Fehlarbeit leisten, manchmal genügt auch ein Zusammenwirken unglücklicher Umstände, um großen Schaden anzurichten. Um auf eben solche Situationen optimal vorbereitet zu sein, sollte jeder Wirtschaftsprüfer über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Der Gesetzgeber hat sogar festgelegt, dass das Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung für Wirtschaftsprüfer verpflichtend ist. Konkret geht es dabei um eine Berufshaftpflicht.

Gewerbeversicherung.de bietet im Folgenden eine Übersicht aller wissenswerten Informationen zum optimalen Versicherungsschutz für den Wirtschaftsprüfer. Der kostenlose Vergleich ermöglicht einfach, schnell und transparent die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Risikobeispiele für die Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer

Im Rahmen der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers spricht dieser seinen Mandanten oftmals Empfehlungen aus, um in den Genuss steuerlicher Vorteile zu kommen. Ein beispielhaftes Szenario könnte sein, dass dieser seinem Mandanten empfiehlt, die Rechtsform des Unternehmens zu ändern. Irrt sich der Wirtschaftsprüfer und kommt es nach der Änderung der Unternehmensform zu steuerlichen Nachteilen, kann der Mandant Schadensersatzforderungen stellen. In solch einem Fall kommt die Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer für den entstehenden Schaden auf.

Ein weiterer klassischer Schadensfall entsteht, wenn ein Wirtschaftsprüfer beispielsweise Fehler bei der Überprüfung einer Unternehmensbilanz übersieht. Unterzeichnet die Wirtschaftsprüfergesellschaft oder der selbstständige Wirtschaftsprüfer eine fehlerhafte Bilanz als korrekt, kann dies schwerwiegende Auswirkungen haben. Kommt es in Verbindung dazu zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen, kann dieses Schadensersatz von dem Wirtschaftsprüfer verlangen. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf und begleicht diesen.

Ist der Wirtschaftsprüfer mit Unterlagen seines Klienten beschäftigt, kann es im alltäglichen Trubel durchaus passieren, dass wichtige Dokumente des Mandanten zu Schaden oder abhandenkommen. Werden durch die fehlenden Unterlagen Abgabefristen verpasst, entstehen schnell Strafzahlungen, für welche der Wirtschaftsprüfer aufkommen muss. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer übernimmt hierbei die Schadensersatzforderungen.

Ebenfalls ein Haftpflichtrisiko für Wirtschaftsprüfer: Personen- oder Sachschäden innerhalb seiner Büroräume. Kommt eine Dritte Person oder ihr Eigentum innerhalb der Räumlichkeiten zu Schaden, kann dies durch Schadensersatzforderungen für Krankenhausaufenthalte, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld schnell teuer werden. Auch hier kommt die Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer zu tragen und begleicht die entstandenen Kosten.

Welche zusätzlichen Versicherungen benötigt ein Wirtschaftsprüfer?

Zwar wird Wirtschaftsprüfern nur die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, jedoch werden auch weitere Versicherungen dringend empfohlen, um das Gewerbe optimal vor Schadensrisiken zu schützen.
Zu diesen Versicherungen zählen die (1) Inhaltsversicherung und die (2) Rechtsschutzversicherung.

 

1. Geschäftsinhaltsversicherung

Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt den Wirtschaftsprüfer vor finanziellen Schäden durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur beschädigten oder zerstörten Geschäftsinhaltes. Prinzipiell umfasst der Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung dabei Risiken wie Einbruchsdiebstahl, Feuer, Sturm bzw. Hagel oder Leitungswasser. Zusätzlich können Betriebsunterbrechungen durch Inhaltsschäden sowie Elementarschäden (u.a. Überschwemmungen, Erdbeben, Schneelawinen) abgedeckt werden.

2. Rechtsschutzversicherung

Eine Versicherung, die aufgrund der beratenden und prüfenden Tätigkeit prinzipiell von jedem Wirtschaftsprüfer abgeschlossen werden sollte, ist die Gewerberechtsschutzversicherung. Kommt es mit Mandanten, Geschäftspartnern oder anderen Personen zu einem Rechtsstreit, häufen sich Anwalts- und Gerichtskosten schnell. Derartige unerwartete Kosten können schnell existenzgefährdend werden. Eine Gewerberechtsschutzversicherung begleicht sämtliche Prozesskosten bis zur maximalen Deckungssumme.

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung

Vermögensschäden

Beispiel:

Kunde erleidet finanziellen Nachteil aufgrund eines Beratungsfehlers

Personen- und Sachschäden

Beispiel:

Kunde stolpert im Büro über ungesichertes Kabel

Empohlene Versicherung

Inhaltsschäden

Beispiel:

Büromöbel wird durch Leitungswasser beschädigt

Empohlene Versicherung

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Vermieter

Wie findet jeder Wirtschaftsprüfer den für sich richtigen Tarif?

Steht fest, welche Versicherungsprodukte und -leistungen gewünscht werden, lohnt sich ein Vergleich der Tarife. Gewerbeversicherung.de bietet die Möglichkeit, einfach, schnell und transparent alle relevanten Versicherer und Tarife miteinander zu vergleichen und so die Versicherung mit dem individuell optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Zudem können die gewünschten Tarife direkt und unkompliziert online abgeschlossen werden.

Schadensbeispiele für Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer verliert wichtige Dokumente

Dem Wirtschaftsprüfer sind wichtige Dokumente seines Mandanten abhandengekommen. Durch die nicht vorhandenen Unterlagen verpasst er eine wichtige Deadline. Dem Mandanten entsteht ein hoher finanzieller Schaden, wofür er Schadensersatz vom Wirtschaftsprüfer fordert. Die Berufshaftpflichtversicherung des Wirtschaftsprüfers greift und begleicht den Schaden.

Einbruchdiebstahl in der Kanzlei

Als der Wirtschaftsprüfer am Morgen seine Kanzlei betritt, muss er feststellen, dass eingebrochen wurde. Es wurden teure Rechner geklaut und die Kanzlei wurde verwüstet hinterlassen. Der Wirtschaftsprüfer muss die Kanzlei wiederherrichten und die gestohlenen Gegenstände ersetzen. Die Geschäftsinhaltsversicherung für Wirtschaftsprüfer kommt für den entstandenen Schaden auf.

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