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Versicherungen für Steuerberater

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Gewerbeversicherungen für Steuerberater

Unzählige zu beachtende Steuergesetze und kontinuierliche Gesetzesänderungen gestalten den Job des Steuerberaters als besonders knifflig. Bereits kleine Fehler können Mandanten und ultimativ den Steuerberater viel Geld kosten. Um im Beruf des Steuerberaters vor solchen und anderen finanziellen Konsequenzen abgesichert zu sein, sind verschiedene Versicherungen empfehlenswert.

 

Gewerbeversicherung.de bietet hier eine Übersicht aller für den Steuerberater relevanten Versicherungen und stellt in einer Empfehlung heraus, welche Versicherungen für den Steuerberater besonders relevant sind. Der kostenlose online Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de bietet außerdem eine unkomplizierte, schnelle, und transparente Gegenüberstellung aller relevanten Versicherer und ihrer Tarife.

Risiken als Steuerberater

Auch Steuerberater sind finanziellen Risiken ausgesetzt. Durch die beratende Tätigkeit eines Steuerberaters schwebt er ständig in Gefahr seinen Kunden finanziell zu schädigen. Doch auch der Kundenkontakt selbst birgt immer das Risiko einen Sach- oder gar Personenschaden zu verursachen. Da ein Steuerberater für die von ihm verursachten Schäden aufkommen muss, gilt es sich durch einen passenden Versicherungsschutz abzusichern.

1. Vermögensschäden

Ein Vermögensschaden entsteht, wenn ein Mandant aufgrund von Fehlberatung, Fristversäumnis oder ähnlichem einen finanziellen Schaden erleidet. Durch die Tätigkeit als Berater in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten helfen Steuerberater ihren Mandanten in der Buchführung, bei Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und -bescheiden und vertreten ihn im Falle von Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt. Steuerberater verpflichten sich dazu, ihren Mandanten vor Schäden zu bewahren. Kommt es dennoch zu einem Schaden, kann der Mandant den Steuerberater dafür belangen. In solchen Fällen greift die für Steuerberater gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung, welche derartige Vermögensschäden abdeckt.

2. Personen- oder Sachschäden

In der Versicherungswelt spricht man von einem Personen- oder Sachschaden, wenn ein Dritter oder Eigentum geschädigt wird. Schnell kann ein Mitarbeiter oder ein Mandant auf einem frisch gewischten Fußboden ausrutschen und sich verletzen. Anders herum können Mitarbeiter oder auch Kunden einen Sachschaden im Büro des Steuerberaters verursachen. In Schadensfällen, in welchen ein Mandant oder Mitarbeiter auf dem Grundstück beziehungsweise in der Kanzlei des Steuerberaters zu Schaden kommt, muss der Steuerberater finanziell für die meistens sehr hohen Kosten des entstandenen Schadens aufkommen. Hierbei wird von einer Haftpflicht gesprochen. Haftungsrisiken dieser Art können beispielsweise durch eine Bürohaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

3. Rechtsschäden

Da Steuerberater in ihrer beruflichen Tätigkeit viel mit den Finanzen anderer zu tun haben, kann es passierern, dass etwaige Unstimmigkeiten mit Mandanten vor Gericht landen. Ist dies der Fall, kommt es durch eine Anhäufung von Anwalts- und eventuellen Gerichtskosten zu einer hohen finanziellen Belastung für den Steuerberater. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt derartige Kosten.

Versicherungen für den Steuerberater

1. Gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz für Steuerberater

1. Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Steuerberater gesetzlich vorgeschrieben. Kann die Versicherung nicht nachgewiesen werden, wird dem Steuerberater gemäß Steuerberatungsgesetz keine Zulassung erteilt. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Berufsrisiken, die zu Vermögensschäden führen können. Werden Steuerberater vom Mandanten aufgrund von Fehlberatung etc. belangt, sind diese durch die Berufshaftpflichtversicherung vor Vermögensschäden und die damit einhergehenden Kosten abgesichert.

2. Dringend empfohlener Versicherungsschutz für Steuerberater

2a. Bürohaftpflichtversicherung

Sach- und Personenschäden sind durch die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung noch nicht abgedeckt. Kommt eine Person oder fremdes Eigentum in den Räumlichkeiten der Kanzlei zu Schaden, hat der Steuerberater uneingeschränkt zu haften. Vor allem durch den ausgeprägten Mandantenkontakt und für den Fall, dass sich Angestellte im Steuerbüro aufhalten, ist das Risiko von Sach- und Personenschäden nicht zu unterschätzen. Eine Bürohaftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab und ist für einen Steuerberater unbedingt zu empfehlen.

2b. Inhaltsversicherung und Rechtsschutzversicherung

Eine Inhaltsversicherungen kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl auf. Kommt eigener oder gemieteter Betriebsinhalt hierdurch zu Schaden, kommt eine Inhaltsversicherung für Ersatz- und Reparaturkosten auf. Bringt der Schaden eine Betriebsunterbrechung mit sich, übernimmt eine entsprechend durch Betriebsunterbrechungsschutz erweiterte Inhaltsversicherung Gewinnausfall und fortlaufende Kosten.

Sollte es für den Steuerberater zu Rechtsstreitigkeiten mit Mandanten, Vermietern, Ämtern usw. kommen, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Prozesskosten. Da sich Kosten dieser Art schnell häufen und so zu einer großen finanziellen Belastung werden können, wird eine Rechtsschutzversicherung empfohlen. Viele Versicherer bieten zudem einen kostenfreien Mediationsservice an um Auseinandersetzungen außergerichtlich klären zu können.

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung

Vermögensschäden

Beispiel:

Mandant erleidet finanziellen Nachteil aufgrund eines Beratunsfehlers

Dringend empfohlene Versicherung

Personen- und Sachschäden

Beispiel:

Mandant rutscht in der Kanzlei auf nassem Fußboden aus

Dringend empfohlene Versicherung

Inhaltsschäden

Beispiel:

Möbel werden durch Leitungswasser beschädigt

Dringend empfohlene Versicherung

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Vermieter

Wie findet ein Steuerberater den richtigen Tarif?

Um sich in dem großen Angebot der verschiedenen Versicherer zurechtzufinden und die beste Option für sich zu wählen, bietet sich ein transparenter, unabhängiger und schneller Vergleich der Tarife an. Dies erspart nicht nur Mühe, sondern auch Zeit. Gewerbeversicherung.de bietet Steuerberatern genau das: Eine übersichtliche Gegenüberstellung aller in Frage kommenden Angebote, damit eine fundierte Entscheidung getroffen und unkompliziert die passende Versicherung abgeschlossen werden kann.

Welche tariflichen Optionen gibt es für Steuerberater?

Steuerberater können zwischen den vielen verschiedenen Versicherungen aus einem breiten Angebot das wählen, welches die jeweiligen Ansprüche am besten erfüllt. Die Leistungen der Versicherungen unterscheiden sich jedoch oft zwischen den Versicherungsunternehmen. Es besteht die Auswahl zwischen Basis- und Zusatzleistungen, wie zum Beispiel die Bürohaftpflichtversicherung zur Berufshaftpflichtversicherung.

Steuerberater sollten bei den verschiedenen Tarifen der Versicherer vor allem auf folgende Dinge achten: Versicherungssumme, Vertragslaufzeit und versicherte Schäden. Bei der Versicherungssumme geht es darum, für welche Höhe an Schäden die Berufshaftpflichtversicherung oder Bürohaftpflichtversicherung maximal aufkommt. Üblicherweise kann der Steuerberater hier zwischen 500.000 und 2 Millionen Euro Deckungssumme für Vermögensschäden in der Berufshaftpflichtversicherung und Personen- bzw. Sachschäden in der Bürohaftpflichtversicherung wählen. Vertragslaufzeiten variieren normalerweise zwischen 1 und 3 Jahren.

Welche Schadensfälle sind für Steuerberater denkbar?

Steuerberater lässt Gesetzesänderung unbeachtet

Ein Steuerberater hat eine Gesetzesänderung in der Bearbeitung eines Falles nicht beachtet. Dieser Fehler verursacht beim Kunden des Steuerberaters einen Vermögensschaden von über 500.000€. Der Mandant verlangt daraufhin Schadenersatz vom Steuerberater. Die Berufshaftpflichtversicherung greift in diesem Fall und zahlt für den vom Steuerberater verursachten Schaden.

Mandant bricht sich den Arm in der Kanzlei

Ein Mandant stolpert im Büro des Steuerberaters über ein Kabel und bricht sich beim Sturz den rechten Arm. Nach der aufwändigen Operation, Reha und Physiotherapie verlangt der (Ex-)Mandant die volle Erstattung der entstandenen Kosten und zusätzlich ein Schmerzensgeld, da er behauptet das Kabel sei fahrlässig verlegt. In solchen Fällen kommt die Bürohaftpflichtversicherung zum Tragen.

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