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Versicherungen für Freiberufler

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Gewerbeversicherungen für Freiberufler

Freiberufler profitieren in ihrer beruflichen Tätigkeit zwar von großen Freiheiten, tragen jedoch auch ein großes Schadensrisiko. Kommt es im Rahmen ihrer Arbeit zu finanziellen oder körperlichen Schäden an fremden Personen, dem Eigentum anderer oder auch dem eigenen Geschäftsinhalt, müssen Freiberufler selbst für den gesamten Schaden aufkommen. Ohne einen umfangreichen Versicherungsschutz können derartige Kosten nicht nur die berufliche, sondern auch die persönliche Existenz eines Freiberuflers bedrohen. Für viele freie Berufe ist eine Vermögensschäden deckende Berufshaftpflichtversicherung aus diesem Grund sogar gesetzlich verpflichtend.

 

Gewerbeversicherung.de bietet im Folgenden eine Übersicht aller wichtigen Informationen zum Thema Gewerbeversicherungen für Freiberufler. Zusätzlich können mit Hilfe des kostenlosen online-Vergleichsrechners von Gewerbeversicherung.de alle relevanten Tarife und Versicherer einfach, schnell und transparent miteinander verglichen werden.

Welche Risiken bestehen für Freiberufler?

Das Risiko für einen Personen- oder Sachschaden, einen Vermögensschaden, aber auch das eines Schadens am Büro- bzw. Betriebsinhalt kann für Freiberufler nie ausgeschlossen werden. Sind die möglichen Schäden aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder noch so unterschiedlich, haben sie eines jedoch gemeinsam: Sie verursachen oftmals hohe Kosten, welche die Existenz des Freiberuflers gefährden können. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Risiken für Freiberufler kurz vor:

Wird eine Dritte Person durch Verschulden des Freiberuflers finanziell geschädigt, handelt es sich um einen reinen Vermögensschaden. Reine Vermögensschäden können zum Beispiel entstehen, wenn dem Freiberufler unter anderem durch beratende, prüfende oder begutachtende Tätigkeiten ein für Dritte finanziell folgenreicher Fehler unterläuft. In diesem Fall muss der Freiberufler uneingeschränkt für den entstandenen Schaden aufkommen. Eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine Berufshaftpflichtversicherung wird vielen Freiberuflern aus diesem Grund nicht nur dringend empfohlen sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Werden fremde Personen oder fremdes Eigentum beschädigt, kann dies sehr teuer werden. Kommen im Rahmen der Tätigkeit des Freiberuflers Personen oder Sachgegenstände zu Schaden, handelt es sich um einen sogenannten Personen- beziehungsweise Sachschaden. Dabei sind vor allem Personenschäden aufgrund der oftmals hohen Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen besonders kostenintensiv. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für eine Vielzahl der Freiberufler somit unumgänglich. Im Schadensfall übernimmt sie die anfallenden Forderungen und begleicht diese.

Freiberufler müssen sich zudem um den Schutz ihres Betriebsinhaltes kümmern. Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl können große Schäden anrichten. Wird die Büro- oder Betriebsausstattung, wie zum Beispiel Räumlichkeiten, Rechner, Vorräte und andere Arbeitsmaterialien beschädigt, muss oftmals mit hohen Reparatur- und Ersatzkosten gerechnet werden. Eine Inhaltsversicherung begleicht derartige Schäden. Kommt es durch den Schaden zu einer Betriebsunterbrechung, lässt sich diese durch eine Erweiterung der Inhaltsversicherung um Betriebsunterbrechungsschutz versichern.

Kommt es für den Freiberufler in Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit zum Rechtsstreit mit Patienten, Mandanten, Vermietern, usw. kann dies schnell hohe Kosten verursachen. Dabei sind Auseinandersetzungen vor Gericht nicht nur unangenehm, sondern auch äußerst teuer. Anwalts- und auch Prozesskosten, welche im Fall eines verlorenen Prozesses getragen werden müssen, häufen sich ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz schnell an und können im schlimmsten Fall die Existenz des Freiberuflers gefährden. Eine Rechtsschutzversicherung verhindert dies und kommt im Schadensfall für Anwalts- und Gerichtskosten auf.

Welche Versicherungen sichern Freiberufler im Schadensfall ab?

Nicht nur Personen- und Sachschäden gefährden die finanzielle Sicherheit eines Freiberuflers, sondern auch  Vermögens- und Inhaltsschäden. Die hohen Kosten, die derartige Schäden mit sich bringen,  sind ohne den geeigneten Versicherungsschutz oftmals kaum zu tragen. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, empfehlen wir für Freiberufler folgende Versicherungen:

 

1. Gesetzlich verpflichtender, bzw. notwendiger Versicherungsschutz für Freiberufler

1a. Berufshaftpflichtversicherung (in vielen freien Berufen gesetzlich verpflichtend)

Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt finanzielle Schäden an Dritten, welche unter anderem durch die beratende, verwaltende, prüfende, oder begutachtende Tätigkeit des Freiberuflers entstehen können. Vor allem wenn der Freiberufler das Geld anderer verwaltet oder seine Kunden finanziell berät, empfiehlt es sich, eine Vermögensschäden versichernde Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Kommt es nämlich durch den Freiberufler zu einem finanziellen Schaden oder Nachteil an Dritten, haftet der Freiberufler hierfür uneingeschränkt. Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt im Schadensfall für die Kosten auf.

1b. Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Freiberufler gegen Schadensansprüche Dritter ab. Vor allem Schäden an fremden Personen oder fremdem Eigentum, so genannte Personen- und Sachschäden, sind durch Schadensersatzforderungen wie Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall häufig mit sehr hohen Kosten verbunden, welche leicht die Existenz des Selbstständigen gefährden können. Vor diesen Kosten schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche die anfallenden Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme übernimmt. Zudem fungiert sie als passiver Rechtsschutz, da sie Schadensforderungen zunächst auf ihre Gültigkeit prüft und diese falls nötig auch gerichtlich abwehrt.

2. Ergänzender Versicherungsschutz für Freiberufler

2a. Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung sichert den geschäftseigenen Besitz, darunter Büroeinrichtung, Mietgegenstände, Inventar und Vorräte, finanziell ab. Kommt es durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel zu Schäden am Eigentum, kann dies hohe Reparatur- und Ersatzkosten verursachen. Die Inhaltsversicherung lässt sich zudem durch einen Betriebsunterbrechungsschutz erweitern, welche im Fall einer Betriebsunterbrechung für fortlaufende Kosten und ausfallende Gewinne aufkommt.

2b. Rechtsschutzversicherung

Kommt es zum Rechtsstreit mit Kunden, Patienten, Vermietern, usw., wird dies oft teuer. Anwaltskosten häufen sich schnell an und können den Freiberufler finanziell stark belasten. Verliert der Freiberufler den Rechtsstreit, kann es sogar dazu kommen, dass zusätzlich Prozesskosten anfallen. Eine Rechtsschutzversicherung sichert Freiberufler vor dem finanziellen Schaden hierbei ab. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten zudem an, kostenintensive Prozesse durch außergerichtliche Mediation zu vermeiden.

Notwendiger Versicherungsschutz

Vermögensschäden

Beispiel:

Mandant erleidet finanziellen Nachteil aufgrund eines Beratungsfehlers

Notwendiger Versicherungsschutz

Personen- und Sachschäden

Beispiel:

Patient rutscht in der Praxis auf nassem Fußboden aus

Ergänzender Versicherungsschutz

Inhaltsschäden

Beispiel:

Fußboden wird durch Leitungswasserschaden beschädigt

Ergänzender Versicherungsschutz

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Vermieter

Wie findet jeder Freiberufler den für sich richtigen Tarif?

Um die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Tarife. Stehen die benötigten Versicherungsprodukte und gewünschte Leistungen an diese fest, lassen sich alle relevanten Versicherer und Tarife mit Hilfe des online-Vergleichsrechners von Gewerbeversicherung.de einfach, schnell und transparent vergleichen. Dadurch hat jeder Freiberufler die Möglichkeit, den für sich optimalen Versicherungsschutz bequem und direkt online abzuschließen.

Welche tariflichen Optionen gibt es bei den Versicherungen für Freiberufler?

Freiberufler können aus den verschiedenen Tarifen und Versicherungen das Angebot auswählen, welches am besten zu ihren Wünschen und Bedürfnissen passt. Grundsätzlich müssen Freiberufler jedoch abhängig von ihrer Branche beachten, ob bestimmte Versicherungen gesetzlich verpflichtend sind. So müssen unter anderem beispielsweise Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Den unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechend bieten viele Versicherer den Branchen angepasste Versicherungen in einer Basisform an, welche durch Zusatzleistungen erweiterbar sind. So ist es zum Beispiel möglich, die Geschäftsinhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung zu ergänzen. Außerdem bieten einige Versicherer verschiedene Versicherungen in Kombination an, welches Freiberuflern oftmals große Kostenvorteile bringen kann. So ist es zum Beispiel möglich eine Privathaftpflichtversicherung mit der Betriebshaftpflichtversicherung zu kombinieren. Oftmals bieten Versicherer Mitgliedern von großen branchenspezifischen Verbänden, wie zum Beispiel Steuerberatern, einen Rabatt auf den gewünschten Tarif an.

Eine wichtige Stellgröße bei der Wahl des richtigen Tarifes ist die maximale Deckungssumme. Diese sollte mit Bedacht festgelegt werden. Gibt der Gesetzgeber keine feste Summe für die jeweilige berufliche Tätigkeit vor, gilt es die Deckungssumme anhand des zu versichernden Risikos zu bestimmen. Eine Unterversicherung sollte hierbei möglichst vermieden werden, um zusätzlichen Kosten aus dem Weg zu gehen. Je höher das Risiko Schaden zu verursachen, desto höher sollte die maximale Deckungssumme angesetzt sein.

Ein weiterer Faktor ist die Selbstbeteiligung. Hier gilt grundsätzlich: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Dennoch muss beachtet werden, dass eine hohe Selbstbeteiligung die Versicherungsprämie zwar senkt, im Schadensfall jedoch auch tragbar sein muss.

Welche Schadensbeispiele gibt es für Freiberufler?

Eine freiberuflich tätige Yoga-Lehrerin gibt einem Teilnehmer falsche Anleitungen.

Nach plötzlichen und heftigen Schmerzen im Bein sucht dieser einen Arzt auf. Durch die fehlerhaften Anweisungen der Lehrerin kam es zu einem Bänderriss. Der verletzte Teilnehmer fordert Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf und begleicht ihn

Aufgrund eines Kabelbrandes fängt das Atelier eines freiberuflichen Künstlers Feuer

Obwohl der Brand schnell von der örtlichen Feuerwehr gelöscht werden kann, wird ein Großteil seiner Arbeitsmaterialien, unter anderem Staffeleien und Farben, sowie einige bereits von Kunden bezahlte Werke zerstört. Die Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt Reparatur- und Wiederanschaffungskosten.

Ein Steuerberater verpasst einen wichtigen Termin für seinen Mandanten, woraufhin diesem ein großer finanzieller Schaden entsteht

Der Mandant hält den Steuerberater für verantwortlich und fordert Schadensersatz von ihm. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft zunächst die Forderung auf ihre Gültigkeit und begleicht daraufhin den Schaden in voller Höhe.

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