Gewerbeversicherungen für Architekten
Architekten haben die Aufgabe Gebäude, Innenräume oder Landschaften in gestalterischer, technischer, funktionaler und wirtschaftlicher Weise zu planen und zu errichten. Dementsprechend umfangreich ist der Aufgabenbereich des Architekten. Er muss den Bau der Gebäude nicht nur planen sondern auch überwachen und sicherstellen, dass sowohl die Planung, als auch die Umsetzung technisch und wirtschaftlich fehlerfrei sind. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Folgen in vielen Fällen fatal sein, denn bereits ein kleiner Fehler im Planungsentwurf kann am fertigen Gebäude großen Schaden verursachen und viel Geld kosten. Dies kann nicht nur eine wirtschaftliche Gefahr bedeuten, sondern im schlimmsten Fall auch viele Menschenleben massiv gefährden. Wird ein Planungsfehler nach dem Bau erkannt, ist die Behebung dessen meist auch sehr teuer. Aus diesen Gründen ist die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten in vielen Bundesländern verpflichtend und für jeden Architekten aufgrund des hohen Berufsrisikos unerlässlich. Gleiches gilt auch für Innenarchitekten und Garten- und Landschaftsarchitekten.
Alles Wissenswerte zu Versicherungen für Architekten hat Gewerbeversicherung.de im Folgenden überschaubar zusammengetragen. Zusätzlich bietet der kostenlose Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de die Möglichkeit alle relevanten Versicherer und Tarife schnell, einfach und unkompliziert zu vergleichen und so problemlos den passenden Tarif zu finden und direkt online abzuschließen.
Schadensrisiken für Architekten
Schadensrisiken für Architekten
Der Beruf des Architekten bringt nicht nur große Verantwortung, sondern auch großes Risiko mit sich. Von seiner Planung ist meist das gesamte Bauvorhaben abhängig. Unterläuft ihm dabei ein Fehler, kann das heikle Folgen haben. Bei Regressforderungen Dritter auf Grund von Planungsfehlern wird von Vermögensschäden gesprochen, gegen welche sich Architekten obligatorisch versichern sollten. Selbstständige Architekten müssen sich und ihre Mitarbeiter zudem gegen Personen- und Sachschäden, sowie Rechtsangelegenheiten absichern. Darüber hinaus können Schäden am Inventar des Planungsbüros zur Betriebsunterbrechung führen. Gegen diese Art der Eigenschäden und den eventuellen Folgen sollten ebenfalls Versicherungsprodukte gewählt werden.
1. Vermögensschäden
Von Vermögensschäden spricht man falls eine Fehlplanung des Architekten Folgeschäden, wie beispielsweise Verdienstausfälle, nach sich zieht. Fehler können natürlich jedem passieren. Unterläuft jedoch dem Architekten ein Zeichenfehler oder eine Fehlberechnung, die zu Problemen beim Bau führen oder klärt er den Auftraggeber unzureichend über bauliche Optionen auf, kann dies dem Auftraggeber oft hohe Kosten verursachen. Dieser kann den Architekten verklagen und Schadensersatz verlangen. Außerdem kann es durch Fehlplanungen schnell zu Verzögerungen beim Bau kommen, welche Mietausfälle und dergleichen verursachen können. Als Architekt sollte man unbedingt gegen Schadensersatzansprüche dieser abgesichert sein. Eine Berufshaftpflichtversicherung springt hier ein.
2. Personen- oder Sachschäden
Von Personenschäden spricht man beim Architekten sowohl dann, wenn eine dritte Person aufgrund von Fehlplanung einen körperlichen Schaden erleidet, als auch wenn jemand in den Büroräumen des Architekten zu Schaden kommt. Sei dies durch einen zu hoch bemessenen Absatz oder durch ein ungesichertes Kabel im Büro, verletzt sich eine Person, liegt die Verantwortung beim Architekten. Von Sachschäden spricht man, wenn einer fremden Person ein Sachschaden im Büro des Architekten entsteht. Verschüttet ein Mitarbeiter des Architekten z.B. Kaffee und dieser landet auf dem teuren Anzug des Auftraggebers, so muss der Architekt den Schaden begleichen. Eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht deckt Schäden dieser Art.
3. Inhaltsschäden
Neben Forderungen Dritter besteht jedoch auch das Risiko, dass der Besitz oder das Inventar des Architekten beschädigt wird. Kommt es zu Einbruchdiebstahl oder zu Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Sturm, kann das Büro und das darin befindliche Mobiliar, sowie sämtliche elektronischen Geräte beschädigt werden. Dies ist nicht nur mit hohen Ersatzkosten verbunden, sondern kann zum temporären Stillstand des Betriebes führen. Eine Inhaltsversicherung deckt Schäden dieser Art ab. Folgt dem Schaden eine temporäre Betriebsunterbrechung, können ausfallende Gewinne und fortlaufende Kosten von einem hinzugebuchten Betriebsunterbrechungsschutz beglichen werden.
Welche Versicherungen sichern Architekten sowie Innen-, Garten- und Landschaftsarchitekten im Schadensfall ab?
1. Gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz für Architekten
1. Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten deckt in der Regel alle berufstypischen Risiken ab. Da die berufsverbundenen Risiken hoch sind, ist sie Architekten in vielen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Berufshaftpflichtversicherung greift bei Vermögensfolgeschäden und reinen finanziellen Schäden am Auftraggeber, sowie bei Personen- und Sachschäden, die durch den Architekten oder seine Mitarbeiter verursacht wurden. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages oder Probleme beim Einsatz eines Subunternehmens können ebenfalls versichert werden. Oft werden Baumängel auch erst einige Jahre nach Fertigstellung bemerkt, wofür der Architekt jedoch bis zu 30 Jahre haften muss. Solche Nachforderungen lassen sich ebenfalls durch die Berufshaftpflichtversicherung abdecken. Im Fall einer Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderung prüft die Versicherung im Vorfeld, ob dieser überhaupt berechtigt ist und wehrt ihn gegebenenfalls auch gerichtlich ab. Die hierfür anfallenden Kosten übernimmt die Versicherung. In manchen Fällen kann die passende Berufshaftpflichtversicherung auch eine Kombination aus Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein.
2. Ergänzender Versicherungsschutz für Architekten
2a. Inhaltsversicherung
Um unnötige Kosten durch Beschädigung des Inventars zu vermeiden und im Betriebsausfall eine Deckung der ausgefallenen Kosten zu gewährleisten, sollte der Architekt eine Inhaltsversicherung abschließen. Diese springt ein wenn das Büro oder die darin befindlichen Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Wasserschäden, Brand oder ähnlichem beschädigt wurden. Sollte es durch den Schaden im Büro zum Betriebsausfall kommen, kommt die Inhaltsversicherung für die ausgefallenen Kosten auf und begleicht diese.
2b. Rechtsschutzversicherung
Kommt es für den Architekten zu Rechtsstreitigkeiten mit Bauherren, Zulieferern, Vermietern usw., können Anwalts- und Gerichtskosten schnell zu einer immensen finanziellen Belastung werden. Eine Rechtsschutzversicherung kommt im Fall eines Rechtsstreites für Anwaltskosten auf und begleicht zudem gegebenenfalls Prozesskosten. Zusätzlich bieten viele Versicherer einen kostenfreien Mediationsservice zur außergerichtlichen Einigung an. So können hohe Anwalts- und Gerichtskosten gespart werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung
Vermögensschäden
Beispiel:
Kunde erleidet finanziellen Nachteil aufgrund eines Planungsfehlers
Personen- und Sachschäden
Beispiel:
Kunde stolpert im Planungsbüro über ungesichertes Kabel
Empfohlene Versicherungen
Inhaltsschäden
Beispiel:
Büromöbel werden durch Leitungswasser beschädigt
Empfohlene Versicherungen
Rechtsschäden
Beispiel:
Rechtsstreit mit Vermieter
Wie findet jeder Architekt den für sich richtigen Tarif?
Wie findet jeder Architekt den für sich richtigen Tarif?
Gewerbeversicherung.de hilft Architekten durch einen kostenlosen Vergleich aller relevanten Anbieter und Tarife, den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Der transparente, unkomplizierte und einfache Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de liefert eine Übersicht aller wichtigen Versicherer und Tarife und hilft somit das Angebot mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis ausfindig zu machen.
Welche tariflichen Optionen gibt es für den Architekten?
Welche tariflichen Optionen gibt es für den Architekten?
Je nachdem, um welche Versicherung es sich handelt, hat der Architekt einige tarifliche Kriterien bei der Auswahl der jeweiligen Versicherung zu beachten. Grundsätzlich sind zunächst als Richtlinie folgende Fragen zu beantworten: Wie hoch wird die maximale Deckungssumme angesetzt? Wird eine Selbstbeteiligung erwünscht und wenn ja wie hoch soll diese ausfallen?
In der Regel wird für die Berufshaftpflichtversicherung eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro empfohlen. Die Tätigkeiten der verschiedenen Architekten unterscheiden sich jedoch enorm voneinander. Ist der Architekt an einem großen Bauprojekten beteiligt, lohnt sich eine dementsprechend höhere Versicherungssumme.
Je höher die vereinbarte Deckungssumme, desto höher demnach der Versicherungsbeitrag. Dieser lässt sich jedoch durch einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt am Schaden verringern. Zu beachten ist hierbei, dass der Selbstbehalt im Schadensfall vom Architekten tragbar sein muss.
Was sind typische Schadensbeispiele für Architekten?
Schiefe Wohnhausreihe durch Planungsfehler
Eine Wohnhausreihe wird geplant und auf einen unebenen, abfallenden Grund erbaut. Der Architekt beabsichtigt, dies durch seine Planung auszugleichen. Dies gelingt dem Architekten jedoch nicht einwandfrei. Die fehlerhaft geplante Bodenkonstruktion führt dazu, dass die Häuser eine leichte Neigung aufweisen. Die Auftraggeber verklagen den Architekten und verlangen Schadensersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten prüft zunächst, ob die Regressforderungen juristisch berechtigt sind und springt ein, falls dies der Fall ist.
Planungsbüro eines Architekten wird ausgeraubt
Ein Architekt muss nach Ankunft in seinem Planungsbüro feststellen, dass dieses ausgeraubt wurde. PCs, Monitore und weitere Gerätschaften wurden entwendet. Der Betrieb muss aufgrund fehlender Arbeitsgeräte temporär eingestellt werden. Außerdem gehen einige nicht online gesicherte Pläne verloren. Die Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechungsschutz ersetzt die Sachschäden im Büro und kommt für fortlaufende Kosten auf. Es werden Einnahmeausfälle ausgeglichen und Forderungen wegen des evtl. verspätet fertiggestellten Plans gezahlt.