Betriebshaftpflichtversicherung für Gründer
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Betriebshaftpflichtversicherung für Gründer
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für nahezu jedes Unternehmen unverzichtbar. Sie bietet eine finanzielle Absicherung für Selbstständige und Freiberufler bei Personen- oder Sachschäden, die Dritte durch Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter erleiden. Denn trotz bester Prävention kann kein Unternehmer ausschließen, dass es in Zusammenhang der unternehmerischen Tätigkeit zu einer Verletzung von Personen oder einer Beschädigung von fremden Eigentum kommt. Auch Umweltschäden und sogenannte unechte Vermögensschäden (= finanzielle Folgeschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren) sind gegebenenfalls über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Notwendigkeit einer solchen Betriebshaftpflicht begründet sich allein durch die Tatsache, dass in Deutschland jeder Betrieb in unbegrenzter Höhe für verursachte Schäden haftet. Vor allem für Existenzgründer kann eine fehlende Betriebshaftpflichtversicherung im Falle eines eintretenden Schadens schnell existenzbedrohend sein. Gemessen an den abgedeckten Risiken sind die monatlichen Kosten für eine betriebliche Haftpflichtversicherung zudem überraschend gering – Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört nicht nur zu den wichtigsten, sondern auch zu den günstigsten Gewerbeversicherungen.
Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflicht sollte jeder Unternehmer und Freiberufler abschließen, um sich gegen finanzielle Ansprüche von Dritten, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren, ausreichend abzusichern. Dabei kommt es nicht auf die Betriebsgröße an. Doch gerade Existenzgründer sind natürlich wegen mangelnder finanzieller Rücklagen meist gefährdeter, als finanzstarke Großunternehmen. Forderungen, die von Dritten im Falle eines Schadensereignisses gestellt werden, können mitunter in die Millionen gehen. Dementsprechend sollten kleine und mittelständische Unternehmen besonderen Wert auf eine leistungsstarke Betriebshaftpflicht legen, um sich auf das eigentliche Kerngeschäft konzentrieren zu können.
Die Betriebshaftpflicht versichert nicht nur den Gründer, sondern auch alle Mitarbeiter. Das bedeutet, dass auch sämtliche Personen- und Sachschäden, die von Mitarbeitern verursacht werden, über die Betriebshaftpflicht des Existenzgründers reguliert werden. Je nach Tarif sind sogar zusätzliche Personengruppen, wie etwa Reinigungskräfte oder Subunternehmer im eigenen Vertrag mitversichert.
Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht kann übrigens nicht nur in der eigenen Betriebsstätte, sondern auch beim Kunden vor Ort oder an öffentlichen Orten gewährleistet werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz sowohl im Inland als auch im Ausland geltend zu machen, dies ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt.
Einige Gewerbeversicherungen sind für bestimmte Unternehmen entbehrlich – die Betriebshaftpflichtversicherung zählt sicher nicht dazu. Sie sollte von jedem Unternehmen und Freiberufler abgeschlossen werden. Vor allem Existenzgründer gehen ohne eine solche Versicherung ein unkalkulierbares und damit waghalsiges Risiko ein!
Welche Risiken versichert die Betriebshaftpflicht?
Welche Risiken versichert die Betriebshaftpflicht?
Die Risiken, die im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind, können sehr abstrakt sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung wird immer dann interessant, wenn Inhaber oder Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens einen Schaden verursachen. Hierbei kann es sich um eine verletzte Person (Personenschaden) oder um einen beschädigten Gegenstand (Sachschaden) handeln. Auch aber ein Verdienstausfall, der aus einem Personenschaden resultiert, ist in einer betrieblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt (unechter Vermögensschaden). Wichtig ist, dass der Schaden in Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht. Darüber hinaus versichert eine Betriebshaftpflicht unter Umständen auch Umweltschäden, die direkt oder indirekt durch die unternehmerische Tätigkeit verursacht wurden. Üblich ist eine Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit.
Zudem ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel ein passiver Rechtsschutz enthalten. Die Betriebshaftpflicht wehrt nämlich unberechtigte Ansprüche ab – auf Kosten der Versicherung und notfalls auch vor Gericht.
Nicht versichert sind dagegen Schäden, die aus einer Nichteinhaltung von Fristen resultieren (z.B. verspätete Fertigstellung eines Auftrags). Auch reine Vermögensschäden werden nicht durch die Betriebshaftpflicht, sondern über eine eigene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgesichert. Hierbei handelt es sich um Schäden, die aus einer fehlerhaften Beratung oder Planung resultieren (z.B. beim Steuerberater oder Ingenieur). Schäden mit Strafcharakter oder solche, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sind ebenfalls nicht über die betriebliche Haftpflicht versicherbar.
Mögliche Schadensszenarien, die durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt ein sehr breites und oftmals abstraktes Spektrum an möglichen Schadensereignissen ab. Die Risiken, die man im Rahmen der Betriebstätigkeit zwangsläufig eingeht, sind natürlich vor allem abhängig von der jeweiligen Branche.
Was sind beispielhafte Szenarien, in denen die Betriebshaftpflicht für Schäden aufkommt?
Handwerker bohrt Stromkabel an
Ein Mitarbeiter eines kleinen Handwerkbetriebs ist in einem Mehrfamilienhaus eines Kunden tätig und bohrt versehentlich eine in der Wand liegende Stromleitung an. Der daraus resultierende Stromausfall verursacht Kosten in Höhe von 15.000 Euro. In diesem Fall übernimmt die Betriebshaftpflicht diese Kosten und wehrt weitere, darüber hinaus unberechtigte Forderungen ab.
Tischler beschädigt Treppenhaus
Ein Tischler einer erst kürzlich gegründeten Tischleierei soll einen teuren Schrank an einen Kunden ausliefern. Als er diesen auf dem Treppenabsatz abstellen will, wird dieser beschädigt und muss aufwendig repariert werden. Der Eigentümer verlangt, dass die entstandenen Kosten in Höhe von 3.000 Euro übernommen werden. Die Betriebshaftpflicht kommt für den Schaden auf.
Geschäftspartner stürzt im Büro
Ein Geschäftspartner ist im Rahmen eines Termins zu Besuch im Büro des Unternehmers. Der Geschäftspartner erscheint, rutscht allerdings auf dem frisch gewischten Boden aus. Er bricht sich das Handgelenk und wird für drei Wochen krankgeschrieben. Zudem wird sein teurer Anzug beschädigt. Die Gesamtkosten des Schadens, bestehend aus Behandlungs-, Schadensersatz- und Arbeitsausfallkosten, belaufen sich auf 13.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier alle Forderungen.
Gast erhält verdorbenes Essen
Eine Gaststätte bietet seinen Gästen zur Eröffnung ein besonderes Drei-Gänge-Menü. Das Restaurant ist gut besucht. Der Koch bemerkt vor lauter Zeitdruck nicht, dass das Essen mehrerer Gäste verdorben ist. Diese erleiden starke Bauchkrämpfe und müssen daraufhin ärztlich behandelt werden. Im Krankenhaus wird den Gästen eine Lebensmittelvergiftung diagnostiziert. Die entstandenen Kosten belaufen sich auf 8.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht kommt hierfür in voller Höhe auf.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Leider unterschätzen gerade Existenzgründer den Deckungsbedarf der Betriebshaftpflichtversicherung. Man muss sich vor Augen führen, dass insbesondere Personenschäden schnell bis in die Millionen gehen können. Beispielsweise dann, wenn der Geschädigte schwere Verletzungen erleidet und/oder dauerhaft in seiner Bewegung eingeschränkt bleibt (z.B. Lähmung). Hinzu kommt bei Personenschäden oftmals ein Verdienstausfall, der reguliert werden muss.
Wir empfehlen daher, die Deckungssumme für die Betriebshaftpflicht nicht zu knapp zu kalkulieren. Angesichts der geringen Unterschiede in der Prämie sollte besser ein umfassenderer Schutz gewählt werden, um bedenkenlos seinem Kerngeschäft nachgehen zu können. Die Versicherungssumme sollte für Personen- und Sachschäden mindestens drei Millionen Euro betragen. Je nach Branche, in welcher der Gründer tätig ist, könnte gegebenenfalls eine noch höhere Deckungssumme sinnvoll sein.
Trotz der Tatsache, dass man als Existenzgründer natürlich möglichst immer versucht, zu sparen, sollte bei der Tarifsuche für die Betriebshaftpflicht das Augenmerk eher auf die Leistungen gelegt werden.
Tipps für den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung
Tipps für den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung
Um durch eine Betriebshaftpflichtversicherung optimal geschützt zu sein, sollten einige wesentliche Punkte beachtet werden. Nachfolgend haben wir die drei wichtigsten Tipps zur betrieblichen Haftpflicht für sie aufgeführt:
Tipp 1: Betriebshaftpflicht ist keine „Allround-Versicherung“
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet zwar einen umfassenden Schutz vor betrieblichen Risiken, sollte aber nicht als Allheilmittel betrachtet werden. Es gibt nämlich viele Risiken, in denen die betriebliche Haftpflicht nicht greift. Für beratende Unternehmen ist daher eine zusätzliche Vermögensschadenshaftpflicht für die Absicherung von echten Vermögensschäden notwendig. Auch das Inventar ist nicht über die Betriebshaftpflicht versichert. In diesem Fall bedarf es einer separaten Inhaltsversicherung.
Tipp 2: Vorsicht bei Subunternehmen, Vertretung etc.
Irrtümlicherweise gehen vor allem viele Existenzgründer davon aus, dass alle für den Gründer tätige Mitarbeiter und Unternehmen (insbesondere Subunternehmen) über die eigene Betriebshaftpflicht mitversichert sind. Doch das ist meist nicht der Fall! Oftmals sind Subunternehmer, Urlaubsvertretungen und Freiberufler sogar explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es besteht allerdings prinzipiell die Möglichkeit, diese im eigenen Vertrag mit aufzunehmen.
Tipp 3: Rabatte für längere Laufzeiten kritisch betrachten
Viele Versicherungen räumen geringe Rabatte ein, wenn man sich über eine längere Laufzeit bindet (meist bei Dreijahresverträgen). Vor allem Existenzgründer sollten diese Art von Rabatten mit einem kritischen Auge betrachten. Schließlich setzt eine solche Laufzeit voraus, dass die betriebliche Tätigkeit in diesem Zeitraum unverändert bleibt. Gerade bei Neugründungen kommt es allerdings häufig zu Veränderungen – vor allem in der Anfangszeit. Es lohnt sich zu Beginn, die Laufzeit relativ kurz zu halten.
Fazit
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings grundsätzlich für alle Branchen empfehlenswert. Für eine vergleichsweise geringe jährliche Versicherungsprämie wird ein breitgefächertes Leistungsportfolio angeboten, welches insbesondere für Existenzgründer ohne große Finanzreserven unabdingbar ist. Die betriebliche Haftpflicht ersetzt dabei Personen-, Sach- und (unechte) Vermögensschäden sowie optional auch Umweltschäden. Zudem enthält diese Haftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz, wehrt also unberechtigte Forderungen ab.