Berufshaftpflichtversicherung für Gründer
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Berufshaftpflichtversicherung für Gründer
Die Berufshaftpflicht ist insbesondere für Selbstständige in der Dienstleistungs-, Beratungs- und Gesundheitsbranche essenziell wichtig, teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Gerade Existenzgründer verfügen oftmals nicht über nennenswerte finanzielle Rücklagen – ein von ihnen verursachter Schaden kann schnell existenzbedrohendes Ausmaß annehmen.
Der Versicherungsschutz bei einer Berufshaftpflichtversicherung gilt nicht nur für den Gründer selbst, sondern auch für seine Mitarbeiter. Abgedeckt sind je nach Tarif im Regelfall:
- Personenschäden
- Sachschäden
- rein finanzielle Schäden
Berufshaftpflicht für Selbstständige und Freiberufler: Pflicht oder Empfehlung?
Berufshaftpflicht für Selbstständige und Freiberufler: Pflicht oder Empfehlung?
Ob der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben oder nur empfehlenswert ist, hängt von der jeweiligen Berufsgruppe ab. Die Vielfalt an denkbaren Schadensszenarien ist vor allem für Gründer besonders groß und sie können schwere Folgen haben – daher empfehlen wir den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in jedem Fall.
Voraussetzung für die gewerbliche Zulassung ist eine Gewerbeversicherung, insbesondere für:
- Architekten
- Bauingenieure
- Rechtsanwälte
- Notare
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- freiberuflich tätige Mediziner und Veterinäre
Eine Berufshaftpflicht ist als Selbstständiger in diesen Berufen verpflichtend – denn schon ein kleiner Fehler kann hier intensive vermögensmindernde Folgen haben.
Für andere Gewerbetreibende, etwa
- Werbeagenturen
- IT-Dienstleister
- oder Kosmetikstudios
ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung hingegen freiwillig.
Wir empfehlen eine Gewerbeversicherung vor allem für Gründer, die in der Dienstleistungs-, Beratungs- oder Gesundheitsbranche tätig sind. In erster Linie ist die Berufshaftpflichtversicherung also für Freiberufler ratsam.
Wichtig:
Der Abschluss einer klassischen Betriebshaftpflichtversicherung sichert ein Start-Up nicht gegen rein finanzielle Schäden, also echte Vermögensschäden, ab. Die Berufshaftpflichtversicherung schließt hingegen eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ein.
Beispiel
Sie sind Arzt, Rechtsanwalt oder Ingenieur. In diesen Berufen haben Sie eine hohe Verantwortung gegenüber anderen Menschen. Eine fehlerhafte Beratung, Entscheidung oder Behandlung kann schnell weitreichende Folgen haben, die hohe Kosten verursachen. Diese müssen Sie selbst tragen.
Da sie gegenüber Kunden und anderen Geschäftspartnern unbeschränkt haftbar sind, ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die eben solche Fälle absichert, in jedem Fall sinnvoll. Aber auch in den Fällen, in denen ein unternehmerischer Fehler zu einem Personen- oder Sachschaden führt, greift prinzipiell die Berufshaftpflichtversicherung.
Leistungsbausteine einer Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung kombiniert die Schutzbereiche einer klassischen Betriebshaftpflichtversicherung mit denen einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Eine berufliche Haftpflichtversicherung sichert den jeweiligen Unternehmensgründer nicht nur gegen Personen- und Sachschäden, sondern darüber hinaus auch gegen rein finanzielle Schäden ab.
Da jede Berufsgruppe besondere Risikofelder aufweist, ist es notwendig, den Versicherungsschutz an die individuellen Anforderungen anzupassen. Mit unserem kostenlosen Vergleichsrechner erhalten Sie eine Übersicht über infrage kommende Versicherer und finden schnell den Tarif, der zu Ihnen passt.
Was wird ersetzt?
Bei Personenschäden u.a.:
- Schmerzensgeld
- Rente
- ärztliche Behandlungskosten
Bei Sachschäden u.a.:
- Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschaden (etwa Verdienstausfälle oder Gewinnausfälle)
Bei Vermögensschäden:
- Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist (= echte Vermögensschäden)
Des Weiteren dient diese Gewerbeversicherung auch als sogenannte passive Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass die Berufshaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche abwehrt. Zunächst prüft sie hierfür den Sachverhalt beziehungsweise den Vorwurf und prüft, inwieweit die Forderung berechtigt ist. Die Rechtskosten für unberechtigte Ansprüche werden ebenfalls erstattet.
Denkbare Schadensszenarien: Das deckt die Gewerbeversicherung ab
Es gibt viele mögliche Schadensszenarien, in denen die Berufshaftpflichtversicherung bei Selbstständigen oder Freiberuflern für die entstandenen Kosten aufkommt. Gerade bei Start-ups ist eine Berufshaftpflichtversicherung von Vorteil. Nachfolgend zählen wir beispielhaft einige Schadensfälle auf:
Kunde stolpert über Kabel
Ein Kunde, der zu Gast in den Büroräumen Ihres Unternehmens ist, stürzt unglücklich über ein Kabel. Dabei bricht er sich das Handgelenk und ist mehrere Wochen lang krankgeschrieben. Er verklagt Ihr Unternehmen auf Schmerzensgeld. Außerdem müssen Sie die ärztlichen Behandlungen bezahlen. Es summiert sich ein beachtlicher vierstelliger Betrag.
Die Berufshaftpflichtversicherung springt ein.
Misslungene Werbeaktion
Ein frisch gegründetes Start-up will seinen Bekanntheitsgrad auf einer Messe steigern. Der Gründer übermittelt zwecks Werbemitteldrucks die Dateien an die ausgewählte Druckfirma. Später muss er feststellen, dass versehentlich die falschen Dateien versendet wurden. Alle Werbemittel wurden falsch bedruckt und waren somit unbrauchbar.
Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf.
Übersetzungsfehler
Ein Dolmetscher ist mit der Übersetzung eines Buches vom Spanischen ins Deutsche beauftragt worden. Bei der Arbeit unterlaufen dem sonst erfahrenen Dolmetscher mehrere Übersetzungsfehler. Die Bücher sind mittlerweile im Druck. Folge: Der Verlag kann die Bücher nicht verkaufen, sondern muss diese erneut drucken lassen. Vom Dolmetscher wird ein finanzieller Ausgleich erwartet.
Die Berufshaftpflicht springt hier ein.
Programmierfehler
Ein Existenzgründer, der sich erst kürzlich im Bereich der Webentwicklung selbstständig gemacht hat, erhält von einem Unternehmen den Auftrag, ein Abrechnungsprogramm zu erstellen. Seinem Start-up unterläuft bei der Programmierung ein Fehler, der zunächst keinem auffällt, in der Praxis allerdings alsbald zu unzähligen Fehlbuchungen führt.
Selbstverständlich ist der IT-Freelancer hierfür voll haftbar – die Regulierung erfolgt hier über die Berufshaftpflicht.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung: Welche Beträge sind sinnvoll?
Es gibt keine pauschal „richtige“ Versicherungssumme oder Selbstbeteiligung. Sie setzen die Beitragshöhe individuell nach Ihren jeweiligen Unternehmensbedürfnissen und dem Risikopotenzial fest. Orientieren sollten Sie sich bei der Deckungssumme immer an dem größtmöglich denkbaren Schadensereignis.
Die Versicherungssumme
Erfahrungsgemäß ist es nicht sinnvoll, bei den Versicherungsbeiträgen zu sparen und auf einen Teil der Versicherungssumme zu verzichten. Überschreitet die Schadenssumme die Versicherungssumme, muss der Unternehmer die Differenz selbst bezahlen. Unsere Empfehlung: Kalkulieren Sie die Deckungssumme eher zu hoch als zu niedrig, um nicht im schlimmsten Fall Ihre Existenz zu gefährden.
Die Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist ein geeignetes Mittel, Versicherungsbeiträge zu reduzieren. Allerdings sollte der Eigenanteil in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden. Sie sollten sich bewusst sein, dass der Eigenanteil zumeist pro Schadensereignis gilt und als finanzielle Reserve jederzeit greifbar sein muss. Unsere Empfehlung ist die Vereinbarung einer geringen Selbstbeteiligung. Dadurch erspart man sich bei Kleinstschäden zudem den zumeist langwierigen Schadensprozess.
Tipp:
Tipp: Eine umfangreiche Analyse der individuellen unternehmerischen Risiken sollte am Anfang einer jeden Berufshaftpflicht-Suche stehen. Damit lässt sich eine realistische Versicherungssumme ausmachen.
Vergleichen Sie im kostenlosen Tarifrechner von Gewerbeversicherung.de transparent verschiedene Versicherungen und Kosten. So finden Sie die beste Preis-Leistungs-Verhältnis für sich und Ihre Tätigkeit!
Kosten und Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung
Kosten und Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung
Die exakten Kosten der Berufshaftpflicht sind auch bei dieser Versicherung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und richten sich nach der Versicherungssumme, der Höhe der Selbstbeteiligung und der Laufzeit.
Indikatoren für die Beitragshöhe sind insbesondere:
- Art und Umfang der betrieblichen Tätigkeit
- Jahresumsatz des Unternehmens
- Anzahl und Verdienst der Mitarbeiter
Deckungssumme
Selbstbeteiligung
Laufzeit
Übrigens:
Gerade Existenzgründer können unter Umständen von zusätzlichen Rabattmöglichkeiten, wie Gründerrabatten, profitieren.
Eine Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung ist entweder ordentlich oder außerordentlich möglich.
- Bei der ordentlichen Kündigung halten Sie die meist dreimonatige Frist zum Vertragsablauf ein und kündigen damit fristgemäß.
- Bei der außerordentlichen Kündigung hingegen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung, den Vertrag ausnahmsweise innerhalb von vier Wochen kündigen.
3 Tipps für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
3 Tipps für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Sie haben sich entschieden, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen? Dann sollten Sie einiges beachten. Wir nennen die wichtigsten Tipps für den erfolgreichen Abschluss einer leistungsstarken Berufshaftpflicht.
Tipp 1: Versicherungssumme hinterfragen
Gerade als Existenzgründer sollte man sich nicht von einer vermeintlich hohen Deckungssumme blenden lassen. So gelten nämlich für die verschiedenen Schadensarten, also Personen-, Sach- und Vermögensschäden, unterschiedliche Deckungssummen.
Personenschäden sind zumeist mit mindestens einer Million Euro versichert, sonstige Schäden allerdings erfahrungsgemäß mit deutlich niedrigeren Beträgen. Hier kann eine Erhöhung der Versicherungssumme notwendig und sinnvoll sein.
Tipp 2: Nachhaftung vereinbaren
Ohne Nachhaftung endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit. Dank einer Nachhaftung ist der Unternehmer selbst noch versichert, wenn er die Tätigkeit bereits aufgegeben hat und ein Schaden erst im späteren Verlauf bekannt wird.
Eine Nachhaftung ist wichtig, um sich nicht Jahre nach der Betriebsaufgabe mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert zu sehen.
Tipp 3: Berufshaftpflicht ab dem ersten Tag
Wir empfehlen den Abschluss einer leistungsstarken Berufshaftpflicht bereits ab dem Tag der Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit, selbst wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn bereits ab diesem Tag setzt man sich dem Risiko aus, für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verantwortlich gemacht zu werden. Gerade für Start-ups gibt es sogar noch attraktive Gründerrabatte.
Fazit: Ist eine Berufshaftpflicht ratsam?
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine Kombination aus Vermögensschadens- und Betriebshaftpflichtversicherung. Sie sichert den Gründer gegen vielfältige Schadensszenarien ab und ersetzt dabei nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch echte Vermögensschäden.
Während der Abschluss einer solchen Gewerbeversicherung für viele Berufsgruppen, wie etwa
- Ärzte,
- Rechtsanwälte,
- Apotheker
- und Wirtschaftsprüfer
bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, können andere Berufsgruppen die Berufshaftpflichtversicherung auf freiwilliger Basis wählen. In den meisten Fällen ist eine solche Versicherung jedoch für alle Gründer ratsam, da Fehler schnell existenzbedrohend sein können.