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Gewerbliche Versicherungen für jeden freien Beruf

Zu den freien Berufen zählen solche Tätigkeiten, welche aufgrund spezifischer Qualifikationen oder Begabungen, Dienstleistungen für die allgemeine Gesellschaft darstellen. Die verschiedenen Freiberufler können sich in ihren beruflichen Tätigkeiten jedoch stark voneinander unterscheiden. Vom Arzt über den Steuerberater bis hin zum Künstler – sie alle gehören zur Kategorie der freien Berufe. Ein ausreichender Versicherungsschutz zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ist für jeden Freiberufler unabdingbar, für einige freie Berufe sogar gesetzlich verpflichtend. Welche Schadensrisiken die verschiedenen freien Berufe tragen und welche Versicherungen sie hiervor absichern, erfahren sie hier.

Wer einen freien Beruf ausübt, muss sich vor allem gegen Schadensansprüche Dritter absichern. Welche Schäden es in freien Berufen generell zu versichern gilt und alle weiteren wichtigen Informationen zum Gewerbeversicherungsschutz für Freiberufler sind hier nachzulesen.

Freie Heilberufe

Arzt

Ärzte sind gesetzlich verpflichtet sich gegen Haftpflichtrisiken aus Behandlungsfehlern und daraus entstehende Vermögensschäden zu versichern.

Heilpraktiker

Heilpraktiker werden von ihrem Berufsverband verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um vor allem behandlungs- und therapiebezogene Risiken zu versichern.

Physiotherapeut

Physiotherapeuten und Krankengymnasten behandeln ihre Patienten körperlich. Eventuelle Regressforderungen können schnell existenzbedrohend werden.

Psychotherapeut

Psychotherapeuten tragen in ihrem Beruf große Verantwortung für andere Menschen. Sollte es hierbei zum Schadensfall kommen, ist der passende Versicherungsschutz unverzichtbar.

Zahnarzt

Zahnärzte übernehmen große Verantwortung für Ihre Patienten und sind deshalb gesetzlich verpflichtet einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen.

Freie beratende Berufe

Immobilienmakler

Immobilienmakler vermitteln und beraten und können deshalb kaum auf eine Berufshaftpflichtversicherung verzichten.

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte sind per Gesetz zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, um sich gegen verursachte Vermögensschäden abzusichern.

Steuerberater

Steuerberater sind gesetzlich zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Zusätzlich sind Bürohaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich durch eine Berufshaftpflichtversicherung gegen Schadensforderungen Dritter abzusichern.

Unternehmensberater

Unternehmensberater stehen ihren Auftraggebern mit Rat und Tat zur Seite. Kommt es hier zu einem Beratungsfehler, kann dieser schnell hohe finanzielle Schäden verursachen.

Freie technische Berufe

Architekt

Architekten sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um das hohe Risiko von Vermögensschäden abzudecken.

Fotograf

Fotografen hantieren nicht nur mit teurem Equipment sondern auch mit Teils intimen Bildern ihrer Kunden. Persönlichkeitsrechte können durch kleine Fehler nachhaltig geschädigt werden.

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