Häufig gestellte Fragen
Über Gewerbeversicherung.de
Gewerbeversicherung.de ist ein Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen für Unternehmer und Selbständige. Hier können Sie alle Versicherungstarife aller namhaften deutschen Anbieter und deren Konditionen miteinander vergleichen und den für Sie günstigsten Versicherungsschutz auswählen.
Gewerbeversicherung.de eröffnet allen interessierten Gewerbetreibenden über ein Vergleichsportal die Tarife von Gewerbeversicherungen miteinander zu vergleichen. Unsere Datenbanken, die ständig aktualisiert werden ermöglichen einen umfassenden Vergleich aller Tarife und der dazugehörigen Konditionen aller Versicherungsgesellschaften.
Sie geben die spezifischen Angaben ihres Unternehmens in das Antragsformular ein. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie Angebote der führenden Versicherer per Email zugesendet. Sie können sich gezielt den für Sie passenden Tarif heraussuchen und gleich abschließen.
Für alle Fragen können Sie sich gerne telefonische oder per E-Mail an unser kompetentes Serviceteam wenden.
Gewerbeversicherung.de arbeitet vollkommen unabhängig und ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Die unternehmensinterne unabhängige Datenbank umfasst die Versicherungstarife aller namhaften Gewerbeversicherer, wie z.B. Allianz, Alte Leipziger, ARAG, Axa, Gothaer, Helvetia, Inter, VHV und Württembergische.
Über eine Eingabemaske geben Sie alle relevanten Unternehmensdaten in den Vergleichsrechner ein. Dadurch werden Ihre Wünsche und Erfordernisse erfasst. Diese werden mit denen in der Datenbank hinterlegten Tarife abgeglichen. Alle Tarife, die grundsätzlich in Frage kommen, werden somit erfasst und werden Ihnen in einem übersichtlichen Vergleich präsentiert. Sie können nun daraus auswählen.
Für Sie ist der gesamte Service vollkommen kostenfrei. Das beinhaltet sowohl die Nutzung unseres Vergleichsrechners, als auch die Nutzung der Dienste unseres Kundenservices.
Unsere Aufgabe ist es, Ihnen den optimalen Versicherungstarif zu vermitteln. Dafür vergleichen wir die Tarife der führenden deutschen Versicherungsgesellschaften und stellen ihnen das Vergleichsergebnis kostenlos zur Verfügung. Schließen Sie einen dieser Tarife ab, erhalten wir eine Vermittlerprovision von der Versicherungsgesellschaft, die den üblichen Maklerprovisionen entspricht. Mit Hilfe dieser Provisionen können wir den Vergleichsservice für Sie weiterhin aufrechterhalten.
Funktionsweise
Neben dem Eingabefenster sehen Sie eine Erklärung der einzelnen Felder und deren Inhalte. Wenn darüber hinaus Unklarheiten bestehen sollten, können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an unser kompetentes Serviceteam wenden. Grundsätzliche Finanz- und Versicherungsbegriffe finden Sie in unserem Glossar erklärt.
Es kann vorkommen, dass durch eine versehentliche Eingabe oder eine Überschreitung bestimmter Grenzwerte kein Tarif angezeigt wird. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam per E-Mail oder Telefon. Dieses wird dann im persönlichen Gespräch mit Ihnen klären ob – und unter welchen Umständen ein Tarif angeboten werden kann.
Alle Angaben, die Sie in den Tarifrechner eingeben, dienen ausschließlich für den Datenbankabgleich. Diese werden über einen Sicherheitsserver übertragen und vertraulich behandelt. Ein Zugriff durch fremde oder unbefugte Personen kann ausgeschlossen werden.
Anhand der durch Sie getätigten Eingaben findet bereits eine Vor-Auswahl der Tarife statt. Das Rechercheergebnis bietet Ihnen in der Regel eine Auswahl mehrerer Tarifmöglichkeiten an. Erst nach genauem Vergleich der verschiedenen Tarife sollten Sie sich für den Abschluss der Versicherung entscheiden. Wichtige Grundüberlegung dabei ist die Auswahl der Versicherungssumme. Als Faustregel sollte man dafür den größtmöglichen denkbaren Schadensfall in Ihrem Unternehmen verwenden. Je höher die Versicherungssumme, desto teurer wird auch der Versicherungstarif. In einigen Fällen ist der Abschluss mehrerer verschiedener Tarife notwendig, um Ihr Unternehmen vor der Vielzahl von Risiken effektiv abzusichern.
Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich kann eine Betriebshaftpflichtversicherung von jedermann abgeschlossen werden. Sie ist in erster Linie zur Abdeckung von Sach- und Personenschäden gedacht, die durch die unternehmerische Tätigkeit gegenüber Dritten entstanden ist. Mit der Berufshaftpflichtversicherung werden Vermögensschäden abgedeckt. Diese tauchen besonders oft bei beratenden, verwaltenden oder planenden Tätigkeiten auf. Für bestimmte Tätigkeiten kann der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben sein.
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass man unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung haben muss. Allerdings steht jeder Unternehmer ohne Betriebshaftpflichtversicherung stets der Gefahr gegenüber, mit einem nicht abgedeckten Risiko das komplette Unternehmen zu gefährden. Deswegen ist Unternehmern und Selbständigen der Abschluss einer solchen Versicherung zu empfehlen.
Viele Versicherungen mögen für Ihr Unternehmen überflüssig sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen Sie jedoch in jedem Fall. Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit kann es jederzeit passieren, dass man Dritte verletzt oder ihnen Sachschaden zufügt. Jedes Unternehmen haftet für Schäden grundsätzlich in unbegrenzter Höhe, die Dritten durch den Unternehmer oder dessen Mitarbeiter zugefügt worden sind. Besonders für kleinere oder mittlere Unternehmen kann ein solcher Schadensfall daher schnell existenzbedrohend werden. Besonders gefährlich sind hierbei die Personenschäden, die besonders bei Langzeitfolgen eine Millionenhöhe erreichen können. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Unternehmer hier vor dem finanziellen Fiasko.
Wenn Sie oder ihre Mitarbeiter während ihrer unternehmerischen Tätigkeit einem Dritten Schaden zufügen, sei es Sach- oder Personenschaden, so sind Sie zur Zahlung von Entschädigungszahlungen verpflichtet. Auch wenn jemand in Ihren Räumlichkeiten oder auf ihrem Betriebsgelände zu Schaden kommt, werden Sie Schadensersatz leisten müssen. Alle an Sie gestellten finanziellen Ansprüche werden dabei von der Versicherungsgesellschaft überprüft und können auch zurückgewiesen werden, wenn sie unberechtigt erscheinen. In diesen Fällen bezahlt die Versicherung alle anfallenden Sachverständigen- Anwalts- und Prozesskosten. Für bestimmte beratende, verwaltende und planende Berufe, die sich mit dem Vermögen der Mandanten beschäftigen, ist eine Erweiterung der normalen Betriebshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, wie z.B. für Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, IT- und Vermögensberater oder Übersetzer.
Alle Mitarbeiter, die im Auftrag des Unternehmers handeln, sind über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Das können fest angestellte Arbeitskräfte ebenso sein, wie Auszubildende, Praktikanten oder Leiharbeiter. Wichtig ist lediglich, dass sie im Auftrag des versicherten Unternehmers handeln. Alle Aktivitäten des Unternehmens sind damit versichert, unabhängig davon, ob diese in den eigenen Räumlichkeiten, beim Kunden oder im öffentlichen Raum stattfinden, vorausgesetzt, die Bundesrepublik Deutschland wird dabei nicht verlassen. Einige Versicherungen bieten allerdings auch eine vertragliche Erweiterung auf andere Länder an.
Sie sollten eine realistische Einschätzung von dem größten anzunehmenden Schaden haben, den Ihr Unternehmen verursachen kann. Danach bemisst sich die Wahl der Deckungssumme. Eine Mindesthöhe von 3 Millionen Euro gilt dabei als üblich.
Die Höhe der Versicherungsprämie orientiert sich an verschiedenen Kriterien, wie z.B. Art und Größe des Unternehmens, Anzahl der Mitarbeiter, Höhe der gezahlten Gehälter, Erbringungsort der unternehmerischen Leistung und schließlich die vom Unternehmer selbst bestimmte Deckungssumme. Je höher die Deckungssumme, desto höher auch die Prämie. Allerdings sollte man auf keinen Fall an der Prämie sparen und dabei eine Deckungssumme wählen, die im Ernstfall für die Weiterführung der unternehmerischen Tätigkeit nicht mehr ausreichen würde. Vergleichen Sie am besten die verschiedenen Tarifarten mit unserem Vergleichsrechner und lassen Sie sich verschiedene Abdeckungsvarianten ausrechnen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird Freiberuflern sogar ausdrücklich empfohlen. Denn diese müssen ebenfalls für verursachte Sach- oder Personenschäden an Dritte in unbegrenzter Höhe haften.
Geschäftsinhaltsversicherung
Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt Ihr gesamtes technisches und kaufmännisches Inventar, darunter auch alle Waren und Vorräte. Zu den technischen Anlagen rechnet man alle Maschinen, die zur Herstellung von Produkten dienen, kaufmännisches Inventar können beispielsweise Schreibtische und Aktenschränke sein. Darunter fällt sowohl Inventar, das sich in Ihrem Besitz befindet, als auch Inventar, das Ihnen überlassen worden ist, wie beispielsweise die Fahrzeuge der Kunden in einer KFZ-Werkstatt.
Fast jedes Unternehmen benötigt eine Geschäftsinhaltsversicherung. Die Höhe der Versicherung hängt von vielen Komponenten ab, wie z.B. Art und Umfang des Unternehmens, Anzahl der Mitarbeiter und Anzahl und Wert von Waren, Lagervorräten und Maschinen oder Fuhrpark. Für Selbständige, die vorwiegend vom Home Office aus arbeiten, ist eine Geschäftsinhaltsversicherung eventuell weniger wichtig.
Sie können die Versicherungssumme, also den Betrag, den Sie im Schadensfall erhalten, selbst bestimmen. Der Betrag sollte ausreichen, um im größtmöglichen Schadensfall den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Deckungssumme sollte mindestens 100% des Gesamtwertes des Geschäftsinhaltes Ihres Unternehmens betragen.
Die Geschäftsinhaltsversicherung sichert das Unternehmen gegen Einbruch-, Feuer-, Wasser-, Sturm-und Hagelschäden ab. Dabei kommt die Versicherung für Wartungs-, Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten auf und ersetzt verlorengegangene Werte zu ihrem Neuwert, sofern diese nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Wert beschafft werden können. Zusätzlich zur Geschäftsinhaltsversicherung kann das Unternehmen auch gegen weitere Elementarschäden, wie z.B. Erdrutsche, Überschwemmungen und Erdbeben versichert werden.
Grundsätzlich sind alle technischen und kaufmännischen Inventarbestandteile, wie Ausstattung der Geschäftsräume, gelagerte Waren und Vorräte versichert. Zu den technischen Anlagen gehören beispielsweise Maschinen, zu den kaufmännischen Anlagen werden Schreibtische und Aktenschränke gerechnet. Dabei ist sowohl ihr Eigentum geschützt, als auch Fremdeigentum, das sich in Ihren Räumen befindet, wie z.B. die in Auftrag gegebenen Autos in einer KFZ-Werkstatt.
Oft führen Schäden zu einer Unterbrechung des Gewerbebetriebs, wenn z.B. Läden oder Büros aufgrund von Reparatur- und Reinigungsarbeiten vorübergehend geschlossen werden müssen. Die Schließung führt zu entsprechenden Mindereinnahmen, gegen die Sie sich absichern können. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann als Zusatzversicherung zur Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen werden.