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Versicherungen für Restaurants

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Gewerbeversicherungen für Restaurants

Für Restaurantinhaber steht das Wohl der Gäste an erster Stelle. Um dies zu gewährleisten, muss der alltägliche Betriebsablauf jedoch einwandfrei funktionieren. Besonders im Gastronomiegewerbe gibt es eine Vielzahl von Risiken, welche den Betriebsablauf schwer stören können. Diese Risiken sind vielfältig und oftmals nicht vermeidbar. Personenschäden, entstanden durch Unfälle im Restaurant oder Sachschäden verursacht durch Einbruch, Leitungswasser- oder Sturmschäden, können schnell hohe Kosten verursachen. Dies kann für den Betreiber schnell existenzgefährdend werden. Um finanzielle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist ein umfassender Versicherungsschutz für den Restaurantbetrieb unumgänglich.

 

Im Folgenden bietet Gewerbeversicherung.de eine Übersicht aller wichtigen Informationen rund um den optimalen Versicherungsschutz für Restaurantbetriebe. Der kostenlose Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de bietet zusätzlich die Möglichkeit, alle relevanten Versicherer und Tarife einfach, schnell und transparent miteinander zu vergleichen.

Welche Schadensrisiken bestehen im Restaurantbetrieb?

Der Betrieb eines Restaurants birgt unterschiedliche Formen von Risiken. Es besteht unter anderem das Risiko des Personen- oder Sachschadens, jedoch auch das des Eigenschadens. Kundschaft, Räumlichkeiten, Einrichtung und teure Küchenelektronik sind dabei Risikofaktoren, welche im Schadensfall hohe Kosten und andere Probleme, wie zum Beispiel einen temporären Betriebsausfall, verursachen können. Auch Rechtsstreitigkeiten sind für jeden Selbstständigen ein Thema. Kommt es zu Auseinandersetzungen vor Gericht, können Anwalts- und Prozesskosten eine große finanzielle Belastung darstellen.

Um Personen- oder Sachschäden handelt es sich, wenn ein Dritter (Gast) oder das Eigentum eines Dritten in den betrieblichen Räumen oder durch Verschulden eines Mitarbeiters zu Schaden kommt. Da dies zum Verantwortungsbereich des Unternehmers gehört, kann es zu hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen kommen. Besonders personenbezogene Schäden können durch medizinische Folgekosten immense Höhen erreichen. Zumal der Geschäftsführer hierfür uneingeschränkt haften muss, ist ein Versicherungsschutz, der diese Schäden abdeckt, besonders wichtig. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für derartige Schäden auf und begleicht diese. Auch die eventuelle Abwehr von unberechtigten Schadensansprüchen wird durch die Versicherung übernommen – und das zur Not auch vor Gericht.

Als Betreiber eines Restaurants müssen sich Selbstständige vor allen Dingen Gedanken um den Schutz der Einrichtung, der gemieteten oder gepachteten Räume und der verschiedenen Gerätschaften machen. Werden diese durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel beschädigt, sind Reparatur- und Wiederanschaffungskosten oft sehr hoch. Besonders zu Gründungsbeginn sind solche Schäden durch den hohen Kostenfaktor sehr ungünstig. Einige Schäden können hierbei nicht nur teuer zu Buche schlagen, sondern sogar zum temporären Betriebsausfall führen. Solche Schäden deckt eine Geschäftsinhaltsversicherung mit hinzugebuchter Betriebsunterbrechungsversicherung ab. Außerdem lassen sich durch die Geschäftsinhaltsversicherung auf Wunsch auch weitere Risiken, wie zum Beispiel Elementarschäden, abdecken.

Einige Restaurants nutzen teure Maschinen, welche oft als wichtige Bestandteile des Betriebsablaufes fungieren. Werden diese durch Fehlnutzung, Wasserschäden o. ä. beschädigt, entstehen nicht nur hohe Kosten – auch der Betrieb wird dadurch beeinträchtigt. Eine Elektronikversicherung sichert teure Maschinen ab und kommt für Reparatur- und Ersatzkosten auf.

Kommt es mit Vermietern, Zulieferern oder sogar mit der Kundschaft zu Rechtsstreitigkeiten, kostet dies nicht nur Nerven und Zeit, sondern auch viel Geld. Prozess- und Anwaltskosten können sich schnell häufen und für den Restaurantbetreiber zur großen finanziellen Last werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt hierbei anfallende Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren.

Welche Versicherungen benötigt ein Restaurant?

Die denkbaren Schadensarten sind vielfältig: Personen- und Sachschäden sowie Eigenschäden können schnell sehr hohe Kosten verursachen und den Betreiber finanziell schwer belasten oder sogar Existenzgefährdend werden. Da der Restaurantbetreiber unbegrenzt haftet, sind diese Kosten ohne vorhandenen Versicherungsschutz oftmals untragbar. Um sich sorgenfrei und sicher auf den Aufbau und die Führung des Restaurants konzentrieren zu können, werden folgende Versicherungen benötigt:

 

1. Notwendiger Versicherungsschutz für Restaurants

1a. Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für jeden Unternehmer. Führt man ein Restaurant, ist das Risiko von Schäden an Dritten aufgrund der gastwirtschaftlichen Natur des Betriebes besonders hoch. Kommt eine Person zu körperlichem oder finanziellem Schaden, ist der Wirt hierfür verantwortlich. Inhaber haften unbegrenzt für Forderungen Dritter und je nach Rechtsform auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden ab und begleicht diese bis zur ausgehandelten maximalen Deckungssumme. Eine Versicherung, an der eigentlich kein Weg vorbei führt.

1b. Geschäftsinhaltsversicherung

Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt vor der finanziellen Belastung bei Eigenschäden. Unter Eigenschäden versteht man hierbei Schäden an Einrichtung, Inventar, gelagerten Waren, Vorräten und Mietgegenständen. Werden diese Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Feuer, Sturm oder Hagel verursacht, übernimmt die Geschäftsinhaltsversicherung die entstandenen Reparatur- und Wiederanschaffungskosten. Führt der entstandene Schaden zur Betriebsunterbrechung, leistet eine hinzugebuchte Betriebsunterbrechungsversicherung ausfallende Gewinne und fortlaufende Kosten.

2. Ergänzender Versicherungsschutz für Restaurants

2a. Elektronikversicherung

Befindet sich teure Elektronik im Betrieb, wird eine Elektronikversicherung dringend empfohlen. Gehen Geräte aufgrund von Wasserschäden, Brand o. ä. zu Bruch, ist Ersatz teuer. Oft bedeutet ein defektes Gerät auch eine starke Betriebseinschränkung. Um einen reibungslosen Betriebsablauf gewährleisten zu können und gegen finanzielle Einbußen gewappnet zu sein, muss man ausreichend abgesichert sein. Eine Elektronikversicherung kommt in solchen Fällen für Reparatur- oder Ersatzkosten auf.

2b. Rechtsschutzversicherung

Bei Unstimmigkeiten mit Vermietern, Lieferanten oder auch Kunden kann es schnell zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Diese verursachen selbstverständlich ebenfalls Kosten, welche sich rasch addieren und zur finanziellen aber auch psychischen Belastung für den Inhaber werden können. Um bei solchen Vorfällen vor dem finanziellen Ärgernis geschützt zu sein, kommt eine Rechtsschutzversicherung für sämtliche Prozesskosten auf.

Notwendiger Versicherungsschutz

Personenschäden und Sachschäden

Beispiel:

Allergene wurden unzureichend ausgezeichnet, Kunde muss ins Krankenhaus

Notwendiger Versicherungsschutz

Inhaltsschäden

Beispiel:

Sturm zerstört Restaurant

Ergänzender Versicherungsschutz

Elektronikschäden

Beispiel:

Defekte Küchenelektronik durch Fehlbedienung

Ergänzender Versicherungsschutz

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Lieferant

Wie findet ein Restaurantbetrieb den für sich richtigen Tarif?

Stehen die benötigten Versicherungsprodukte und Anforderungen an diese fest, bietet sich ein Vergleich aller relevanten Versicherer und Tarife an, um das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausfindig zu machen. Damit dies nicht zu einem langen, nervenaufreibenden Prozedere wird, bietet Gewerbeversicherung.de mit seinem Online-Vergleichsrechner die optimale Möglichkeit, alle in Frage kommenden Versicherer und Tarife schnell, einfach und transparent miteinander zu vergleichen. So kann jeder Restaurantbetreiber den optimalen Versicherungsschutz für seinen Betrieb unkompliziert und direkt online abschließen.

Welche tariflichen Optionen für Restaurants gibt es?

Restaurantinhaber können aus einer Vielzahl an Versicherungen und Tarifen das am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen passende Angebot auswählen. Viele Versicherer bieten speziell auf Gastronomen zugeschnittene Tarife an, welche zumindest einen Teil der benötigten Leistungen oftmals in einem Produkt vereint. Die grundlegenden Versicherungen werden oft in Basisform, erweiterbar durch individuelle Zusatzleistungen, angeboten. So bieten zum Beispiel viele Versicherer eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Erweiterung zur Inhaltsversicherung an. Einige Tarife beinhalten auf Anfrage sogar kostenlose Zusatzleistungen. Die Betriebshaftpflichtversicherung wird beispielsweise oftmals mit inkludierter Privathaftpflichtversicherung für den Inhaber und seine Familie angeboten.

Steht fest, welche Versicherungsprodukte benötigt werden, muss die Höhe der maximalen Deckungssumme sowie die Selbstbeteiligung festgelegt werden. Restaurantinhabern wird für die Betriebshaftpflichtversicherung standardmäßig eine Mindestdeckungssumme von drei Millionen Euro empfohlen, die Geschäftsinhaltsversicherung sollte den Wert des Restaurantinhalts (z.B. Einrichtung, Vorräte, Inventar) jedenfalls übersteigen. Vor Abschluss einer Inhaltsversicherung ist daher wichtig, den Wert der zu versichernden Gegenstände auszumachen, um anhand dessen die benötigte Deckungssumme festzulegen und eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei der Selbstbeteiligung gilt grundsätzlich: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie.

Schadensbeispiele für Restaurants

Allergene unvollständig deklariert

Ein Restaurantgast, welcher an einer starken Nussallergie leidet, erkundigt sich nach Nüssen in einem Gericht. Der Kellner gibt falsche Auskunft und bringt dem Gast das besagte Gericht. Der Gast reagiert allergisch und muss mit starken Beschwerden sofort ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Krankenversicherung des Gasts fordert die angefallenen Behandlungskosten und der Gast verlangt Schmerzensgeld sowie Entschädigung für Arbeitsausfall. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für sämtliche Forderungen auf und begleicht diese.

Wasserschaden durch Sturm

Ein Restaurantinhaber muss feststellen, dass ein Sturm das Dach des Restaurantgebäudes beschädigt hat. Durch das eindringende Wasser sind sämtliche Einrichtungsgegenstände des Gastbereiches beschädigt worden. Die Möbel müssen ersetzt und der Geschäftsbetrieb bis dahin angehalten werden. Der ausfallende Gewinn, fortlaufende Kosten, Reparatur- und Ersatzkosten häufen sich und sind für den Wirt nicht tragbar. Die zuvor abgeschlossene Geschäftsinhaltsversicherung mit zusätzlicher Betriebsunterbrechungsversicherung kommt für den Schaden auf.

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