Versicherungen für Fördervereine
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Fördervereine kümmern sich sowohl mit Sachmitteln als auch mit finanziellen Mitteln um andere. Damit auch sie im Schadensfall finanzielle Unterstützung erhalten, ist ein umfangreicher Versicherungsschutz wichtig. Im Betrieb eines Fördervereins kann es zu diversen Schäden kommen. Es kann durch kleine Fehler zu finanziellen Schäden Dritter, aber auch zu Personen- und Sachschäden kommen. In allen Schadensfällen muss der Verein mit hohen Kosten rechnen, was im schlimmsten Fall zu einer Schließung des Vereins führen kann. Um das Bestehen des Vereins und seiner finanziellen Sicherheit zu gewährleisten, ist ein umfangreicher Versicherungsschutz unbedingt notwendig.
Im Folgenden bietet Gewerbeversicherung.de einen Überblick aller notwendigen Informationen, welche den optimalen Versicherungsschutz für Fördervereine betreffen. Ebenfalls bietet der kostenlose Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de die Möglichkeit, alle relevanten Tarife und Versicherer schnell, einfach und transparent miteinander zu vergleichen
Welche Schadensrisiken bestehen für einen Förderverein?
Welche Schadensrisiken bestehen für einen Förderverein?
Der Betrieb eines Fördervereins ist mit unterschiedlichen Schadensrisiken verbunden. Es besteht nicht nur die Gefahr eines Personen- oder Sachschadens, sondern auch vom Verein verursachte Vermögensschäden an Dritten können die Vereinskasse belasten. Im Schadensfall führen derartige Vorfälle zu hohen Kosten, welche die Existenz des Vereins bedrohen können, da Vereine in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden können.
Werden durch Verschulden des Vereins und dessen Tätigkeiten Personen oder fremdes Eigentum beschädigt, spricht man von einem Personen- bzw. Sachschaden. Da Vereine im Schadensfall in unbegrenzter Höhe haften müssen, kann dies schnell die Vereinskasse leeren. Dabei sind vor allem Personenschäden besonders kostspielig, da diese häufig teure Behandlungs- und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Fördervereine davor, prüft Schadensforderungen (und wehrt diese wenn nötig auch gerichtlich ab) und kommt für Schadensersatzkosten auf.
Nicht nur der fremde Besitz muss vor Schäden finanziell abgesichert werden, sondern auch das Vereinseigentum. Bei dem Ausführen seiner Tätigkeiten ist der Verein oft auf seine Räumlichkeiten und Materialien angewiesen. Werden diese durch Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt oder gar zerstört, kann es zu einer Behinderung der Fördervereinstätigkeiten kommen. Außerdem fallen hohe Ersatz- und Reparaturkosten an, welche die Vereinskasse stark belasten können. Eine Geschäftsinhaltsversicherung deckt diese Risiken ab und übernimmt im Schadensfall die Kosten.
Versehentliche Versäumnisse und kleine Unachtsamkeiten können leicht zu Vermögensschäden an Dritten führen. Verursacht der Förderverein einen solchen Vermögensschaden oder einen finanziellen Nachteil an Dritten, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Ist die Höhe des verursachten Schadens zu hoch, kann dies die Existenz des Fördervereins bedrohen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt derartige Kosten und sichert somit das Bestehen des Vereins.
Hohe Kosten aufgrund von Rechtsstreitigkeiten können das finanzielle Wohl eines Fördervereins gefährden, da diese oftmals nicht über die nötigen finanziellen Rücklagen verfügen. Sind sich der Förderverein und ein Dritter nicht einig, kann dies in einem Streit vor Gericht enden. Die Kosten für die benötigten Anwälte und den Prozess sind häufig hoch, was den Verein schnell finanziell ruinieren kann. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor finanzieller Belastung und kommt für Anwalts- und Prozesskosten auf.
Welche Versicherungen benötigt ein Förderverein?
Durch die verschiedenen Tätigkeiten eines Fördervereins kann es sowohl zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden, als auch zu Betriebsinhalts- und Rechtsschäden kommen. Sämtliche genannte Risiken haben eines gemeinsam: Sie bedrohen die finanzielle Sicherheit des Fördervereins. Damit der Verein finanziell abgesichert seinen Beschäftigungen nachgehen kann, werden die folgenden Versicherungen benötigt:
1. Grundlegender Versicherungsschutz für Fördervereine
1a. Betriebshaftpflichtversicherung
Unabhängig vom Zweck des Fördervereins stellt die Betriebshaftpflichtversicherung einen unverzichtbaren Schutz für diesen dar. Es besteht die Gefahr, bei Tätigkeiten im Rahmen des Vereins fremde Personen oder deren Eigentum versehentlich einen Schaden zuzufügen. Ist dies der Fall, ist der Verein dazu verpflichtet, für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen in uneingeschränkter Höhe aufzukommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung
übernimmt die Kosten für die verursachten Personen- und Sachschäden und sichert den Förderverein finanziell ab.
1b. Inhaltsversicherung
Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt vor der finanziellen Belastung bei Schäden an eigenen und gemieteten Gegenständen, dem Inventar, Vorräten und sonstigem Betriebsinhalt. Werden diese Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Feuer, Sturm oder Hagel verursacht, übernimmt die Geschäftsinhaltsversicherung die entstandenen Reparatur- und Wiederanschaffungskosten. Führt der entstandene Schaden zu einer Betriebsunterbrechung, kommt eine hinzugebuchte Betriebsunterbrechungsversicherung hierfür auf.
1c. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Geht es im Rahmen der Vereinstätigkeit um hohe Summen, können leicht schwerwiegende Fehler geschehen. Erfährt ein Dritter durch Verschulden des Vereins einen finanziellen Schaden oder einen Nachteil, ist dies sowohl ärgerlich als auch teuer. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert den Förderverein finanziell ab und kommt für Schadensersatzforderungen auf.
2. Dringend empfohlener Versicherungsschutz für Fördervereine
2a. Veranstalterhaftpflichtversicherung
Organisiert und richtet der Förderverein häufig größere Veranstaltungen aus, empfiehlt es sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, da nicht alle Betriebshaftpflichtversicherungen Veranstaltungen abdecken. Kommt ein Gast oder fremdes Eigentum auf einer solchen Veranstaltung zu Schaden, übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung, welche pro Event abgeschlossen werden muss, die entstandenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen und begleicht sie.
2b. Rechtsschutzversicherung
Unstimmigkeiten mit Vermietern von Vereins- und Veranstaltungsräumlichkeiten, Geldgebern, Partnern u. ä. können leicht vor Gericht enden. Durch die hohen Kosten für Anwälte und das Gerichtsverfahren belasten Rechtsstreitigkeiten oft nicht nur das Gemüt, sondern auch die Vereinskasse. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten auf und sichert den Verein vor finanziellen Engpässen durch unvorhergesehene Kosten.
Grundlegender Versicherungsschutz
Personenschäden und Sachschäden
Beispiel:
Verletzter Vereinsbesucher
Grundlegender Versicherungsschutz
Eigenschäden Basis
Beispiel:
Rohrbruch
Grundlegender Versicherungsschutz
Vermögensschäden
Beispiel:
Fehlberatung
Dringend empfohlene Versicherungen
Personen- und Sachschäden erweitert
Beispiel:
Verletzter Besucher auf Vereinsveranstaltungen
Dringend empfohlene Versicherungen
Rechtsschäden
Beispiel:
Rechtsstreit mit Geldgeber
Wie findet jeder Förderverein den für sich richtigen Tarif?
Wie findet jeder Förderverein den für sich richtigen Tarif?
Sobald die benötigten Anforderungen und Versicherungsprodukte feststehen, empfiehlt sich ein Vergleich aller wichtigen Versicherer und Tarife, um somit das Angebot mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Um einen langen und komplizierten Prozess zu vermeiden, bietet der online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de die optimale Möglichkeit, alle relevanten Tarife und Versicherer schnell, einfach und transparent gegenüberzustellen. So ist es jedem Förderverein möglich, den für sich besten Versicherungsschutz direkt und einfach online abzuschließen.
Welche tariflichen Optionen für Fördervereine gibt es?
Welche tariflichen Optionen für Fördervereine gibt es?
Fördervereinen steht es offen aus einer Mehrzahl an Tarifen und Versicherungen das Angebot auszuwählen, welches am besten zu ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen passt. Viele Versicherer bieten speziell an Vereine angepasste Tarife an, welche die gewünschten Leistungen in einem Produkt zusammenfassen. So ist es zum Beispiel möglich, die Betriebsinhaltsversicherung so zu erweitern, dass sie ebenfalls Elementarschäden abdeckt.
Wenn die gewünschten Versicherungen ausgewählt sind, müssen sowohl die maximale Deckungssumme als auch die Selbstbeteiligung festgelegt werden. Für Vereine richtet sich die Deckungssumme nach dem individuellen Schadensrisiko. Grundsätzlich sollte die Deckung bei mindestens 3 Millionen Euro liegen. Bei Vereinen mit einem besonders hohen Risiko, Schäden zu verursachen, sogar bei 5 Millionen Euro. Für die Inhaltsversicherung richtet sich die maximale Deckungssumme nach dem Wert des Betriebsinhaltes. Eine hohe Selbstbeteiligung senkt zwar die Versicherungsprämie, allerdings sollte hier abgewogen werden, wie viel der Förderverein im Schadensfall tatsächlich aufbringen kann.
Schadensbeispiele für Fördervereine
Beratungsfehler verursacht finanziellen Nachteil
Einem Mitarbeiter eines Fördervereins unterläuft bei der Beratung eines Asylbewerbers ein Fehler. Durch die mangelhafte Aufklärung des Beraters entgehen dem Asylsuchenden Hilfsgelder. Aufgrund der verpassten Fristen sind diese auch nicht rückwirkend einzuholen. Die Vermögensschadenpflichtversicherung kommt für den Schaden am Vereinsmitglied auf und begleicht diesen.
Wasserschaden im Vereinszentrum zerstört Einrichtung
Eine Wasserleitung im Vereinszentrum ist zu Bruch gegangen und setzt den Gemeinschaftsraum des Vereins unter Wasser. Sämtliche Möbel haben einen Wasserschaden erlitten und müssen nun repariert oder ersetzt werden. Die hohen Kosten für die Reparatur und den Ersatz würden die Vereinskasse mehr als nur belasten. Die Inhaltsversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten.