Gewerbeversicherungen für Fahrschulen
Als Fahrschulbetreiber trägt man große Verantwortung. Man ist nicht nur für administrative und lehrende Aufgaben verantwortlich, sondern auch für das Wohl der ein- und ausgehenden Personen. Kommt es zu Schäden an fremden Personen, ihrem Eigentum oder aber auch am Betriebsinhalt der Fahrschule, ist dies oft mit hohen Kosten verbunden. Hierbei haften Fahrschulbetreiber nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Mitarbeiter. Ein umfassender Versicherungsschutz für Fahrschulen ist aus diesem Grund unverzichtbar.
Im Folgenden bietet Gewerbeversicherung.de eine Übersicht aller wichtigen Informationen zum Thema Gewerbeversicherungen für Fahrschulen. Zusätzlich ermöglicht der kostenlose online-Vergleichsrechner einen unkomplizierten Vergleich aller relevanten Versicherungen und Tarife. So lassen sich die gewünschten Versicherungen einfach, schnell und transparent finden und abschließen.
Welche Schadensrisiken existieren für Fahrschulen?
Welche Schadensrisiken existieren für Fahrschulen?
Als Fahrschulbetreiber muss man sich sowohl gegen Haftungsrisiken durch Dritte als auch gegen Betriebsinhalts- und Rechtsschäden absichern. Im Folgenden werden die wesentlichen Schadensrisiken kurz erläutert.
1. Personen- und Sachschäden
Der Betrieb einer Fahrschule ist mit regem Kundenkontakt verbunden. Kommen fremde Personen oder Eigentum durch Verschulden des Fahrschulbetreibers oder seiner Mitarbeiter innerhalb der Fahrschul-Räumlichkeiten zu Schaden, muss der Betreiber hierfür uneingeschränkt haften. Entsteht in Folge eines solchen Personen- oder Sachschadens ein Vermögensschaden, muss auch hierfür der Fahrschulbetreiber aufkommen. Schadensersatz-, bzw. Schmerzensgeldforderungen können immense Höhen erreichen und die wirtschaftliche Existenz des Fahrschulbetreibers gefährden.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt derartige Schäden ab.
2. Inhaltsschäden
Um einen qualitativ hochwertigen Fahrschulunterricht anbieten zu können, stellen Fahrschulen unterstützend Räumlichkeiten, Rechner, Projektoren und reichlich andere Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Auch administrative Tätigkeiten werden vor Ort ausgeführt. Kommt der Betriebsinhalt durch Brand, Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl zu Schaden, kann dies den Betriebsablauf schwer beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall muss der Betrieb sogar zeitweilig geschlossen werden. Um sich vor derartigen Schadensrisiken zu schützen und einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten ist eine Inhaltsversicherung unabdingbar.
3. Rechtsschäden
Für Fahrschulbetreiber kann es im Rahmen ihrer Tätigkeit auch schon mal zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Enden Unstimmigkeiten mit Vermietern, Schülern oder sonstigen Personen vor Gericht, fallen hohe Anwaltskosten an. Verliert man das Verfahren, müssen zusätzlich eventuell Gerichtskosten übernommen werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Prozesskosten.
Welche Versicherungen benötigen Fahrschulen?
Damit der Fahrschulbetreiber im Schadensfall nicht in finanzielle Not gerät, ist ein ausreichender und umfassender Versicherungsschutz unabdingbar. Hier eine Übersicht zu den Versicherungen, welche benötigt werden um die Fahrschule finanziell gegen Schadensansprüche Dritter sowie gegen Inhalts- und Rechtsschäden abzusichern.
1. Dringend empfohlener Versicherungsschutz für Fahrschulen
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab und ist somit eine der wichtigsten Versicherungen für Fahrschulbetreiber. Kommt es innerhalb der betrieblich genutzten Räumlichkeiten zu einem Schaden, werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen bis zur vereinbarten maximalen Deckungssumme von einer Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Zudem fungiert die Versicherung als passiver Rechtsschutz, da sie sämtliche Forderungen prüft und unberechtigte Forderungen gegebenenfalls gerichtlich abwehrt.
2. Empfohlener Versicherungsschutz für Fahrschulen
2a. Inhaltsversicherung
Kommt der Betriebsinhalt durch Sturm, Hagel, Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl zu Schaden, übernimmt eine Inhaltsversicherung Reparatur- und Ersatzkosten, damit der Betrieb wie gewohnt fortgesetzt kann. Geht mit der Instandsetzung eine Betriebsunterbrechung einher, kommt ein zusätzlicher Betriebsunterbrechungsschutz für fortlaufende Kosten und Gewinnausfälle auf. Auch ein Umweltschadensschutz lässt sich als Zusatz zur Inhaltsversicherung abschließen.
2b. Rechtsschutzversicherung
Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten mit Schülern, Vermietern, Zulieferern usw. übernimmt eine Rechtsschutzversicherung Anwalts- und gegebenenfalls Gerichtkosten. Da sich Anwaltskosten schnell häufen können, ist ein Rechtsschutz besonders ratsam um unvorhersehbare Kosten zu vermeiden. Damit es gar nicht erst vor Gericht gehen muss, bieten viele Rechtsschutzversicherungen einen kostenfreien Mediationsservice an. Dieser hilft oftmals dabei, Unstimmigkeiten außergerichtlich zu beseitigen.
Dringend empfohlene Versicherung
Personenschäden und Sachschäden
Beispiel:
Schüler rutscht in der Fahrschule auf nassem Boden aus.
Vermögensfolgeschäden
Beispiel:
Arbeitsunfall des verletzten Schülers führt zu einem Vermögensfolgeschaden
Empfohlene Versicherungen
Inhaltsschäden
Beispiel:
Leitungswasser zerstört Fußboden des Unterrichtraumes
Empfohlene Versicherungen
Rechtsschäden
Beispiel:
Unstimmigkeit mit Vermieter führt zum Rechtsstreit
Wie findet jede Fahrschule den individuell benötigten Versicherungsschutz?
Wie findet jede Fahrschule den individuell benötigten Versicherungsschutz?
Sind die gewünschten Versicherungsprodukte ausgewählt, empfiehlt sich ein Vergleich der verschiedenen Versicherer und Tarife. Der online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de ermöglicht einen unkomplizierten Vergleich aller relevanten Versicherer und Tarife um einfach, schnell und transparent die Gewerbeversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis abschließen zu können.
Welche tariflichen Optionen für Fahrschulen gibt es?
Welche tariflichen Optionen für Fahrschulen gibt es?
Bei Abschluss einer Gewerbeversicherung gilt es zunächst festzulegen, welche Leistungen benötigt werden. Die meisten Gewerbeversicherungen werden in einer Basisform angeboten und lassen sich je nach Bedarf durch etwaige Zusatzleistungen erweitern. Stehen die Anforderungen an die jeweiligen Versicherungen fest, müssen weitere tarifbildende Kriterien geklärt werden: Die Selbstbeteiligung und die Versicherungssumme.
Die Selbstbeteiligung ist die maximal zu erbringende Summe mit welcher der Versicherungsnehmer sich am Schadensfall beteiligt. Zwar senkt eine Selbstbeteiligung den monatlichen Versicherungsbetrag, jedoch muss die festgelegte Selbstbeteiligung im Schadensfall auch unbedingt vom Fahrschulbetreiber tragbar sein, da sonst weitere Kosten belastend auf diesen zukommen würden.
Die Versicherungssumme ist die maximale Entschädigungsleitung im Fall eines Schadens. Diese muss mit Bedacht gewählt werden, da auch hier eine Unterversicherung die finanzielle Belastung für den Fahrschulbetreiber verstärken würde. Fahrschulen wird für die Betriebshaftpflichtversicherung grundsätzlich eine Mindestdeckungssumme von mindestens drei Millionen Euro empfohlen. Bei der Inhaltsversicherung muss sich der Deckungsbetrag nach dem Neuwert des versicherten Betriebsinhaltes richten.
Schadensbeispiele für Fahrschulen
Schüler stolpert und verletzt sich
Ein Fahrschüler ist für den Theorieunterricht in die Fahrschule gekommen. Er möchte nach der Stunde etwas mit dem Lehrer besprechen und stolpert dabei über einen Karton voller Unterrichtsmaterialien. Der Schüler verletzt sich das Knie und muss behandelt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die an den Fahrschulbetreiber gestellte Forderung nach Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Einbruchdiebstahl in der Fahrschule
Als der Fahrschulbetreiber die Fahrschule nach dem Wochenende aufschließt, muss er feststellen, dass eingebrochen worden ist. Die Räumlichkeiten wurden verwüstet und einige Möbel zerstört. Zudem wurden Rechner und Bücher gestohlen. Die Inhaltsversicherung kommt umgehend für Reparatur- und Ersatzkosten auf und begleicht diese. Der Fahrschulbetreiber kann die gestohlenen Gegenstände zeitnah ersetzen.