Versicherungen für Gastronomie und Tourismus
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Gewerbeversicherungen für Gastronomie und Tourismus
Gewerbeversicherungen für Gastronomie und Tourismus
Unternehmen, die im Tourismus, der Gastronomie oder Hotellerie angesiedelt sind, sind spezifischen Risiken ausgesetzt, einerseits, weil hier mit besonders hochwertiger Geschäftsausstattung gearbeitet wird und anderseits, weil diese Unternehmen einen besonders intensiven Kundenverkehr pflegen.
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Gastronomie und Tourismus
Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomie und Tourismus
Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert alle Schäden, die Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Erfüllung ihrer Pflichten im Sinne des Unternehmens verursachen. Dazu gehören alle Schäden an Material und Personen. Versichert sind alle Schäden, die in direkter Verursachung, sowie als unmittelbare Folge dessen auftreten, wie zum Beispiel Gewinn- und Einkommenseinbußen. Des Weiteren kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für alle Ansprüche auf, die von geschädigten Dritten an das Unternehmen herangetragen werden. Bei unberechtigten Ansprüchen deckt der Versicherungsschutz alle Gutachter- und Anwaltskosten, die im Zuge der Überprüfung der Ansprüche entstehen.
Beispiele für die Betriebshaftpflichtversicherung
- In einem Restaurant nimmt ein Gast ein aus nicht mehr ganz frischen Fischen zubereitetes Mahl zu sich und muss in Folge des Verzehrs im Krankenhaus behandelt werden. Die Krankenkasse des Restaurantbesuchers verlangt vom Restaurant die Erstattung der Krankenhauskosten. Zusätzlich verlangt der Gast Schmerzensgeld und eine Entschädigung seines Verdienstausfalls.
- Das Zimmermädchen reißt beim Staubsaugen den Laptop des Hotelgastes herunter. Display und Festplatte werden zerstört. Der Gast klagt auf Schadensersatz.
Gastronomie und Tourismus
Geschäftsinhaltsversicherung für Gastronomie und Tourismus
Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt Schäden am Inventar, an gelagerten Vorräten und an Ware des Unternehmens ab, die durch Einbruch, Feuer, Wasser, Hagel oder Sturm beschädigt werden. Sowohl Reparatur- als auch Instandsetzungs- und Neuerwerbskosten werden damit gedeckt. Sie ist zudem erweiterbar gegen zusätzliche Elemantargefahren sowie gegen Betriebsunterbrechung.
Beispiele für die Geschäftsinhaltsversicherung
- Eine Gruppe junger Touristen veranstaltet auf dem Hotelzimmer eine nächtliche Party. Dabei wird der Teppichboden mit Rotwein beschmutzt und der Fernseher geht zu Bruch. Die Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt die Kosten für die Teppichreinigung und erstattet die Kosten für den Erwerb eines neuen Fernsehers. Anschließend wird der verantwortliche Hotelgast für den Schaden in Regress genommen.
- Ein Stromausfall führt dazu, dass die gelagerten Lebensmittel im Kühlraum eines Restaurants verderben und neu angeschafft werden müssen. Die Geschäftsinhalteversicherung übernimmt die Kosten für die zusätzliche Warenanschaffung.
- Bei einem Einbruch in eine Bar werden hochwertige Spirituosen entwendet. Die Einbrecher zerstören Vitrinen und den Tresen. Die Geschäftsinhalteversicherung übernimmt die Instandsetzungskosten und ersetzt die Kosten für die Neuanschaffung der Getränke.
Gastronomie und Tourismus
Was leistet die Rechtsschutzversicherung für Gastronomie und Tourismus?
In Hotellerie und Gaststättengewerbe ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Sowohl mit Kunden, Lieferanten, Nachbarn, Vermietern, Mitbewerbern als auch Mitarbeitern kann es Rechtsstreitigkeiten geben. Im Falle eines Gerichtsprozesses sichert die Rechtsschutzversicherung vor Anwalts- und Gerichtskosten, übernimmt Zeugengelder, Kosten für Gutachten und Kommt es zum Prozess, übernimmt diese Versicherung für die Gastronomie die Anwalts- und Gerichtskosten. Zudem zahlt sie Zeugengelder, Gutachterkosten und unter Umständen auch die Verfahrenskosten des Gegners innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme.
Anwendungsbeispiele
- Ein Restaurantbetreiber ist mit der Leistung einer angestellten Kellnerin unzufrieden und entlässt sie innerhalb der Probezeit. Diese klagt gegen die Entlassung und behauptet, Opfer von rassistischer Diskriminierung und von Mobbing gewesen zu sein. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens.
- Ein Hotelgast fühlt sich vom Lärm aus der Nachbarschaft gestört und weigert sich mit Verweis auf den Mangel die Rechnung zu bezahlen. Das Hotel weist die Schuld von sich und fordert vom Gast die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten.
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